Warum Kulmbach für die beiden geplanten Windparks bei Rugendorf und bei Schimmendorf/Kirchleus das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
So viel Publikum hat es bei einer Stadtratssitzung im Kulmbacher Rathaus schon lange nicht mehr gegeben. Die Besucher aus Kirchleus, Feldbuch und Grafendobrach applaudieren nicht nur einmal, so dass Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) mit mahnender Stimme sagt: "Das geht eigentlich nicht."
In der Sache sind sich Schramm und die Mehrheit des Stadtrats jedoch mit den Zuhörern einig: Sie alle haben etwas dagegen, dass bei Rugendorf-Fichtich sowie bei Schimmendorf/Kirchleus die zwei geplanten Windparks gebaut werden.
Landratsamt ist zuständig
Die Stadt Kulmbach ist in beiden Fällen aber nicht die Genehmigungsbehörde.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, das mit einer Baugenehmigung oder der Verweigerung derselben endet, wird vom staatlichen Landratsamt Kulmbach durchgeführt, bei dem im Dezember 2013 mehrere Bauanträge eingegangen sind: für sieben Windkraftanlagen im Windpark Schimmendorf auf der Kirchleuser Platte sowie für drei Windräder im Bereich von Rugendorf-Fichtich. Geplant sind jeweils Anlagen mit einer Gesamthöhe von 199 Metern. In beiden Fällen gibt es Proteste von betroffenen Bürgern, die in der Nähe der Windräder wohnen.
OB Schramm macht sich stark für eine Ablehnung beider Winderparks. "Ich kann mich in die Bürger reinversetzen, vor deren Nase so ein Windrad gebaut werden soll", sagt er und bekommt Beifall.
Nach seiner Ansicht ist es den Menschen nicht zu vermitteln, dass die vom bayerischen Kabinett verabschiedete 10 H-Regelung - also das Zehnfache der Höhe als Mindestabstand zur Wohnbebauung - hier nicht gelten soll, weil die Anträge wenige Wochen vor dem Beschluss eingereicht worden sind. Abweichungen seien zwar möglich, dazu müsse aber vor Ort Einvernehmen herrschen.
Den Einwänden von Landtagsvizepräsidentin Inge Aures (SPD), dass die 10 H-Regelung noch keine Gesetzeskraft hat, und von Simon Moritz (SPD), dass die Anträge aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage genehmigungsfähig sind, widerspricht CSU-Fraktionsvorsitzender Michael Pfitzner.
Bei Rugendorf mit knapp einem Kilometer und auf der Kirchleuser Platte mit zum Teil nur 750 und 800 Metern sei der Abstand zu Wohngebäuden viel zu gering.
SPD will Bürgerversammlungen
Vom Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Ingo Lehmann, in den betroffenen Ortschaften Bürgerversammlungen durchzuführen, hält der Oberbürgermeister nichts. Erstens hätte sich jede Fraktion im Vorfeld mit den Leuten unterhalten können ("Ich habe das getan"). Und zweitens sei nicht davon auszugehen, dass sich dadurch Meinungen ändern.
Bei der Abstimmung lehnt die Mehrheit die zwei Windenergieprojekte ab: bei Rugendorf 17 (9 CSU, 5 WGK, 1 SPD, 1 FPD und OB) gegen 12 Stimmen; bei Schimmendorf 19 (10 CSU, 5 WGK, 2 SPD, 1 FDP und OB) gegen 9 Stimmen.
Bei dem Windpark Hain-Wildenberg in Küps und Weißenbrunn mit fünf Anlagen erteilt die breite Mehrheit das Kulmbacher Einvernehmen. OB Schramm: "Hier ist die 10 H-Regelung eingehalten."
Die sog. Erneuerbaren Energien von Windmühlen und Solarparks haben einen nicht lösbaren wirtschaftlichen Nachteil. Diese Energieerzeugung erzeugt nur nach den "Launen der Natur" den Strom und nicht nach den Bedürfnissen des wohlstandsbehütenden Deutschen Bürger!
Wer auf die sog. Erneuerbaren Energien setzt, der will die deutschen Bürger ihres Wohlstands berauben und die Bürger in ein Mittelalter der Stromerzeugung und Leben zurückführen!
Aus guten Gründen hat der Müller vor über hundert Jahre die Windmühle aufgegen und sich der Energiegewinnung per Kraftwerk angeschlossen. Ein Kraftwerkpark aus Kohle, Gas und Uran ist technisch und wirtschaftlich für noch einige Jahrhunderte das weltweit wirtschaftliches und damit preisgünstige Stromerzeugungs- und Verteilungssystem in der Energiewirtschaft!!!
Die sog. erneuebaren Energien (Windmühlen, Solarparks) sind Luxusgüter, die unwirtschafltich Strom erzeugen und auf die Zwangs-EEG-Subvention angewiesen sind. Mit jeder neuen Windmühle und Solarmodul steigt die EEG-Zwangs-Abgabe. Dies kann jeder auf seiner Stromrechnung nachvollziehen. Das EEG macht aus dem bezahlbaren Allgemeingut STROM ein unbezahlbares Luxusgut! Jeder Windmüller und Solarpark Eigentümer ist ein Teil dieser STROM-KOSTEN-STEIGERUNG! Und das ist FAKT!
Bei dem Windpark Hain-Wildenberg in Küps und Weißenbrunn mit fünf Anlagen erteilt die breite Mehrheit das Kulmbacher Einvernehmen
ist ja nicht vor der eigenen Haustür (Landkreis Kronach) ????????? !!!!!!!
10 HHH-Regelung eingehalten ??!!
Mein Strom kommt aus der Steckdose bedeutet Ignoranz
Hauptsache man wird mit der Stromerzeugung nicht belästigt
Eine einfache Lösung ist es doch denen ein AKW oder Kohlekraftwerk vor die Tür zu stellen
Oberbürgermeister mit Leuten unterhalter ??????!!!!!!!
Ganz ehrlich da ziehe ich die Windräder vor