Die Gemeinde Trebgast führt zum 1. Januar 2014 eine gesplittete Abwassergebühr ein. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend.
Notwendig wird diese Änderung durch den Einspruch eines einzelnen Bürgers gegen die Berechnungsgrundlagen seines Abwasserbescheides.
Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung sah sich die Gemeinde deshalb in der Pflicht, zunächst prüfen zu lassen, ob die Kosten zur Beseitigung des Niederschlagswassers mehr als 12 Prozent der Gesamtkosten beträgt, die die Kommune für die Abwasserbeseitigung aufbringen muss. Erst dann ist die Notwendigkeit einer Abwassersplittung gegeben. Ein Ingenieur-Büro ermittelte daraufhin einen Anteil von 22,45 Prozent. Damit war der Beschluss zur Gebührenänderung nur noch Formsache.
Bei der aktuell geltenden Regelung berechnet sich die Abwassergebühr nach dem jeweiligen Verbrauch von Frischwasser. Im Gegensatz dazu unterscheidet die gesplittete Abwassergebühr zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser.
Grundlage der Schmutzwassergebühr bleibt weiterhin die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus den bebauten, befestigten und versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Ziel soll dabei eine verursachergerechte Aufteilung aller Kosten der Abwasserbeseitigung sein. Wer geringe Mengen an Niederschlagswasser einleitet, zahlt demnach künftig eine geringere Gebühr als derjenige, der infolge großer baulicher Anlagen oder Versiegelungsflächen die Kanalisation in größerem Umfang nutzt.
Jetzt ging es darum, wie die Dachflächen und befestigten Flächen ermittelt werden können. Als Hilfsmittel stehen der Gemeinde die amtlichen digitalen Flurkarten zur Verfügung, anhand derer viel nachvollzogen werden kann.
Zusätzlich ist geplant, den Bürgern grundstücksbezogene Flächenerfassungsbögen zuzustellen, in denen angegeben werden muss, welche ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern. Nach Rücksendung dieses Blattes werden die Abwassergebühren dann getrennt nach Schmutz- und Regenwasserbeseitigung kalkuliert.
Obwohl damit keine zusätzliche Gebühr erhoben wird, werden die Kosten für die Abwicklung dieses Verfahrens in die Kalkulation einfließen und das Gesamtgebührenaufkommen der Kommune beeinflussen.
Da wird keine Freude aufkommen Zweiter Bürgermeister Albert Kolb (SPD/WG) war sich deshalb sicher: "Freude wird bei dieser Aktion bei den Bürgern nicht aufkommen." Für ihn hören sich die vom Ingenieurbüro vorgelegten Berechnungsfaktoren zwar logisch an.
"Ob sie aber rechtlich hieb- und stichfest sind, kann ich nicht beurteilen." Emil Lauterbach (CSU/NWG) war nicht klar, wie die Niederschlagsmenge berechnet wird, und ob deswegen jedes Jahr neu kalkuliert werden muss. Außerdem stellte sich ihm die Frage nach den Straßenflächen-Entwässerungskosten.
Einig war man sich im Rat darüber, die Einwohner vor Zustellung der Erfassungsbögen über die Internetseite der Gemeinde, Antenne Trebgast und bei der nächsten Bürgerversammlung umfassend zu informieren und zu beraten.
Ebenso einstimmig erfolgte die nachträgliche Genehmigung eines Rasentraktors und einer Motorsense für den Gemeinde-Bauhof für insgesamt 3569 Euro, und das gemeindliche Einvernehmen für einen Bauantrag der Kulmbacher Bank, ein Wohnnebengebäude und eine Scheune (Eichholz Nr. 6) abzubrechen.