Der Hotel- und Gaststättenverband hofft, zeitnah "einigermaßen auf das Level vor der Corona-Krise zurückzukehren", sagt Vorsitzender Stephan Ertl.
Die heimische Gastronomie plagt sich wieder in die Normalität - aber ohne dabei zu jammern. Das war der Tenor bei der Jahresversammlung des Hotel- und Gaststättenverbands im Landkreis Kulmbach, die im Gasthaus Frankenwald in Stadtsteinach-Unterzaubach stattfand. Nach einer "so noch nie gekannten" Situation, wie Kreisvorsitzender Stephan Ertl es nannte, wolle man nun wieder "einigermaßen auf das Level vor der Corona-Krise" zurückkehren.
Kompliziert und differenziert seien derzeit noch die Vorgaben, in denen sich die gastronomischen Betriebe zurechtfinden müssten, wie Dehoga-Bezirksgeschäftsführer Günther Elfert feststellte. Gut nannte er die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die der Verband allerdings dauerhaft und einheitlich auf sieben Prozent hätte sehen wollen. Dass der neue Satz zunächst nur für ein Jahr gelte, beziehungsweise bis Jahresende auf fünf Prozent reduziert sei, sei wohl mit dem Bundesfinanzministerium nicht anders verhandelbar gewesen, mutmaßte er.
Die sieben beziehungsweise fünf Prozent beziehen sich allerdings laut Elfert nur auf das Essen, weiterhin 19 beziehungsweise bis Jahresende 16 Prozent seien bei Getränken fällig. Das mache Abrechnungen nicht einfach.
Komplizierte Regelung
Unabhängig davon, dass die Gasträume zurzeit nur vermindert belegt werden können, seien auch die Schutzvorgaben je nach gastronomischer Situation kompliziert. Nach wie vor gelten dem Dehoga-Sprecher zufolge die allgemeinen Abstandsregeln. Dass in Gasträumen bis 100 Personen gestattet werden, draußen aber 200, sei kein Problem. Komplizierter sei es an Büffets: "Bei Selbstbedienung müssen die Gäste neben Masken auch Einmalhandschuhe benutzen, bei Bedienung am Büffet reichen Masken. Handschuhe braucht nur die Bedienung." Weder Masken noch Handschuhe seien allerdings bei geschlossenen Gesellschaften gefordert. Dann könnten die Tische auch wie gewohnt besetzt werden - bis höchstens zehn aber bei nicht geschlossenen Gesellschaften im allgemeinen Gastbetrieb.
Beim Wechsel der Gäste seien Tische schon immer gereinigt worden, so Elfert. Ebenso gewechselt werden müssten derzeit generell die Tischdecken, selbst Blumenvasen müssten für den nächsten Gast vorher gewaschen werden.
Bestecke in einem Container am Tisch vorzuhalten, sei derzeit tabu. Generell gelte: Alles, was ein Gast am Tisch hätte berührt haben können, müsse für den nächsten Gast gereinigt beziehungsweise neu aufgelegt werden.
Bis zu 5000 Euro Strafe
Sollten sich Gäste gegen die bestehenden Schutz- und Abstandsvorgaben wehren, so empfahl Elfert dringend, vom Hausrecht Gebrauch zu machen, sonst drohe eine Strafe in Höhe von bis zu 5000 Euro für die Betriebe. Auch der Imageschaden wäre enorm, sollte es zu einer Infektion kommen.