Andreas Dremer wurde von der Kirchenstiftung St. Michael gekündigt. Jetzt entscheidet das Arbeitsgericht Bayreuth, ob dies rechtmäßig war.
Zum Gottesdienst geht Andreas Dremer nach wie vor in "seine" Kirche. Seit 1. Juli ist er jedoch kein Mesner und Hausmeister von St. Michael mehr. Die Stadtsteinacher Kirchenstiftung hat seinen Arbeitsvertrag gekündigt - nach 16 Jahren. Eine Entscheidung, die in der Pfarrgemeinde für einige Unruhe gesorgt hat. Unter anderem sind über 500 Unterschriften gesammelt worden, die Dremer unterstützen.
Zwei Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, sind gescheitert. Jetzt ist das Arbeitsgericht Bayreuth am Zug. Dremer klagt und will seine Weiterbeschäftigung erreichen.
Entfällt die Tätigkeit?
Am Dienstag trafen sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht. Die 5. Kammer mit dem Vorsitzenden Christoph Glaser muss entscheiden, ob die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig oder aber willkürlich, unvernünftig oder missbräuchlich gewesen ist. Dabei sind die finanziellen Probleme, die die Kirchenstiftung ins Feld führt, nicht ausschlaggebend, so der Richter. Es komme darauf an, ob die Tätigkeiten des Mesners und Hausmeisters künftig tatsächlich entfallen.
Diesmal hilft der Herrgott nicht, nachdem man bei der katholischen Kirchenstiftung bisher weitgehend auf göttliche Unterstützung vertraut hat. Dass es finanziell eng werden würde, habe er bereits bei seinem Amtsantritt im Jahr 2007 geahnt, erklärt Kirchenpfleger Klaus Geier dem Gericht. Damals habe die Erzdiözese Bamberg die Personalkostenzuschüsse gekürzt und alle Pfarrgemeinden aufgefordert, ihre Personalsituation zu überdenken. Geier: "Aber in Stadtsteinach wurde das Problem weggeschoben. Der Pfarrer hat immer gesagt: Der Herrgott wird uns helfen."
Mieteinnahmen fehlen
Und 2013 habe der Herrgott tatsächlich geholfen: Die Pfarrgemeinde konnte das so genannte Benefiziatenhaus an den Landkreis vermieten, der dort Asylbewerber unterbrachte. "Mit den 40.000 Euro Mieteinnahmen haben wir die Stelle des Mesners finanziert", sagt der Kirchenpfleger. Seit 2016 fehlt dieses Geld - und das jährliche Defizit der Kirchenverwaltung ist Geier zufolge inzwischen auf 24.000 Euro angewachsen. "Wir können uns einen hauptamtlichen Mesner nicht mehr leisten."
Deshalb hat die Kirchenstiftung vor einer Woche auch den Gütevorschlag der erzbischöflichen Schlichtungsstelle abgelehnt. Selbst die Reduzierung auf eine 60-Prozent-Stelle ist laut Johannes Siedler auf Dauer nicht bezahlbar. "Die Finanzen sind mehr oder weniger desolat", so der Rechtsdirektor im Kirchendienst. Dafür habe man dem Mesner zwei Arbeitsplätze in Bamberg als Hausmeister in einer Schule oder als Domaufsicht angeboten.
Mehr als ein Beruf
Beide Stellen sind nach Ansicht von Dremers Anwalt Jürgen Schmidt ungeeignet. Aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen habe sein Mandant die Angebote nicht annehmen können, so der Kulmbacher Fachanwalt für Arbeitsrecht. Außerdem wolle er in Stadtsteinach bleiben, um sich um seine Eltern zu kümmern.
Schmidt: "Herrn Dremer geht es darum, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Sein Herz hängt an der Kirche und an seiner Arbeit für die Kirche." Mesner zu sein, sei für ihn mehr Berufung als Beruf.
Am Ende der Sitzung zeichnet sich keine Möglichkeit ab, zu einer Verständigung zu kommen. Die Parteien halten an ihren Anträgen fest: Weiterbeschäftigung beziehungsweise Klageabweisung.
So geht es weiter
Das Gericht verzichtet darauf, einen Abfindungsvorschlag zu machen. Die Kammer werde nach eingehender Beratung eine Entscheidung treffen, kündigt der Vorsitzende an. Darüber hinaus deutet der Richter an, dass man sich die Aufgaben des Mesners "nicht zur Gänze wegdenken" könne. Allenfalls komme eine Einschränkung in Betracht. Das Verfahren dürfte mit einer Beweisaufnahme und der Anhörung von Zeugen weitergehen.