Der Kreisverband des Roten Kreuzes prüft, ob man das Altenheim fortführen kann.
Seit die Arbeiterwohlfahrt Kulmbach den Mietvertrag mit der Bürgerhospitalstiftung gekündigt hat, ist die Zukunft des Altenheims in der Spitalgasse -
wie berichtet - ungewiss. Die Awo will den Standort Ende Juni aufgeben, weil dort die Vorgaben der Pflegeverordnung nicht erfüllt werden könnten. Unter anderem geht es um Zimmergrößen und Barrierefreiheit. Den betroffenen 33 Bewohnern sind Ersatzplätze angeboten worden, unter anderem im Wohn- und Pflegeheim am Rasen, das die Awo komplett saniert und vergrößert hat.
In der Stadtratssitzung am Donnerstag kristallisierte sich heraus, dass die Stadtratsmehrheit das Altenheim nicht aufgeben will. OB Henry Schramm kündigte an, dass man alles versuchen werde, um die Fortführung des Bürgerhospitals zu ermöglichen. Er berichtete, dass die Heimaufsicht am Landratsamt eine Sondergenehmigung bis 2031 in Aussicht gestellt habe.
Am Montag wiederholte er, dass die Bürgerhospitalstiftung bereit wäre, einem neuen Betreiber entgegenzukommen. So würde man die Kosten für Umbauten wie automatische Türen oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit übernehmen.
Schramm gab nun auch offiziell seinen Verhandlungspartner bekannt: Es ist - wie nicht anders zu erwarten - der Kreisverband des Roten Kreuzes. "Ich habe nach der Stadtratssitzung mit dem BRK gesprochen. Man hat mir signalisiert, die Anfrage zu prüfen", sagte der Oberbürgermeister, der als stellvertretender Kreisvorsitzender selbst dem BRK-Vorstand angehört.
Landrat: BRK nicht abgeneigt
"Wir haben auf Bitten des Oberbürgermeisters ein Gespräch geführt", bestätigte der BRK-Kreisvorsitzende, Landrat Klaus Peter Söllner. An dem Treffen habe auch BRK-Kreisgeschäftsführer Jürgen Dippold teilgenommen. "Wir haben überlegt, was machbar wäre, und sind so auseinandergegangen, dass wir es prüfen werden." Söllner erklärte weiter, dass das Rote Kreuz nicht abgeneigt sei, ein weitere Einrichtung in der Stadt Kulmbach zu übernehmen. "Wir werden das Thema dem neuen Kreisvorstand in seiner konstituierenden Sitzung zur Entscheidung vorlegen."