Brandstifter von Oberzettlitz: BGH kassiert das Urteil

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Der Brandstifter von Oberzettlitz berät sich im Gerichtssaal mit seinem Rechtsanwalt Johannes Driendl aus Bayreuth. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Revision eingelegt und einen Teilerfolg erzielt: Das Strafmaß - neun Jahre und zwei Monate Gefängnis - ist vom Bundesgerichtshof gerügt und das Urteil dahingehend aufgehoben worden. Foto: Stephan Tiroch
Der Brandstifter von Oberzettlitz berät sich im Gerichtssaal mit seinem Rechtsanwalt Johannes Driendl aus Bayreuth. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Revision eingelegt und einen Teilerfolg erzielt: Das Strafmaß - neun Jahre und zwei Monate Gefängnis - ist vom Bundesgerichtshof gerügt und das Urteil dahingehend aufgehoben worden. Foto: Stephan Tiroch

Der Bundesgerichtshof rügt das Strafmaß - ein Teilerfolg für die Verteidigung. Über die neun Jahre für den Brandanschlag wird noch mal zu reden sein.

Wodka, Wut und Weihnachten waren eine explosive Mischung: Für den 65-jährigen Metzgermeister aus Bad Kissingen brach damals eine Welt zusammen. Seine Firma weg, sein Haus weg, seine Frau weg - für sein persönliches Unglück machte er einen Kulmbacher verantwortlich. Dieser war der Chef einer Fleisch- und Wurstfabrik in Hammelburg und hatte im Jahr 2008 die Zusammenarbeit mit der Firma des Metzgers gekündigt. Dessen Leute hatten als Leiharbeiter Schweine zerlegt und Schinken produziert.

Der Mann wollte sich rächen und zündete am 21. Januar 2015 das Haus des verhassten Ex-Geschäftspartners in Oberzettlitz an. Als er nachts zum 2.30 Uhr den Brand legte, schlief die vierköpfige Familie. Der Vater bemerkte den Brandgeruch. Er konnte sich, seine Frau und die beiden Töchter in Sicherheit bringen. Mit vereinten Kräften - Nachbarn, Feuerwehr und Polizei - gelang es, den Brand zu löschen. Der Schaden belief sich auf 60 000 bis 70 000 Euro.


Tat im Versuchsstadium

In der Hauptverhandlung im September wertete das Landgericht Bayreuth die Tat als versuchten Mord in vier Fällen und besonders schwere Brandstiftung. Das Urteil lautete: neun Jahre und zwei Monate Gefängnis. Eine Strafmilderung, weil die Tat im Versuchsstadium geblieben war, hielt das Gericht nicht für angezeigt.

Dieses Urteil ist jetzt vom Bundesgerichtshof kassiert worden. Verteidiger Johannes Driendl, Bayreuth, hatte Revision eingelegt und landete in Karlsruhe einen Teilerfolg. "Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth im Strafausspruch aufgehoben", heißt es im Beschluss des 1. Strafsenats. Die weitergehende Revision wurde verworfen. Das heißt: Es bleibt beim Urteil wegen vierfachen Mordversuchs, aber das Strafmaß erschien den Karlsruher Richtern zu hoch.

Der Bayreuther Gerichtssprecher Clemens Haseloff bestätigte, dass das Verfahren nun bei der 2. Strafkammer des Landgerichts anhängig sei. Einen Hauptverhandlungstermin habe das Gericht noch nicht bestimmt.


Anwalt erwartet mildere Strafe

Der Bundesgerichtshof, so Rechtsanwalt Driendl, habe die unzulässige Doppelverwertung von Tatsachen zu Ungunsten des Angeklagten gerügt. Es sei um den Umstand gegangen, "dass die Gesundheit der im Hause schlafenden Personen erheblich gefährdet gewesen sei". Dies sei - erstens - als Begründung für den versuchten Mord und - zweitens - für die Verneinung einer Strafmilderung wegen Versuchs herangezogen worden. Er, Driendl, könne sich an keinen vergleichbaren Fall in seiner 32-jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger erinnern, dass die Strafmilderung wegen Versuchs versagt wurde. "Ich gehe davon aus, dass im erneuten Verfahren eine Strafmilderung bejaht wird", erklärte Driendl, der im Prozess auf eine Gesamtstrafe von fünf Jahren plädiert hatte. "Die neun Jahre Gefängnis bleiben auf keinen Fall."

Die Opfer des Brandanschlags und deren Rechtsanwalt Philipp Grabensee aus Düsseldorf sind gestern nicht zu erreichen gewesen.

Grabensee hatte im Prozess darauf verwiesen, dass seine Mandanten immer noch unter dem Brandanschlag leiden. "Das Gefühl der Unsicherheit in den eigenen vier Wänden dauert an."