Bayreuther Missbrauchsprozess endet mit Teilfreispruch

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Die 1. Große Strafkammer verurteilt den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Foto: Stephan Tiroch
Die 1. Große Strafkammer verurteilt den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Foto: Stephan Tiroch

Das Landgericht verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Aber der Unternehmer muss nicht ins Gefängnis.

Der Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Bayreuth endete am Dienstag mit einem Teilfreispruch und einer saftigen Geldauflage. Der 71-jährige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 360 000 Euro bezahlen.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in Kürze hier.