Helmut Schiffner, der die Petition einreichte, machte nach einem Ortstermin und einem Gespräch mit Vertretern der Behörden eine überraschende Ankündigung.
Hellseherische Fähigkeiten musste Jürgen Baumgärtner wohl nicht bemühen. Vielmehr dürfte es die langjährige politische Erfahrung gewesen sein, die aus dem CSU-Landtagsabgeordneten sprach, als er prophezeite: "Am Ende des Tages wird es so sein, dass nicht alle Antworten befriedigend sind." Knapp 90 Minuten später stand fest, dass er Recht behalten sollte.
Als Landtags-Berichterstatter einer von Helmut Schiffner eingereichten Petition gegen den Bau der Windräder im Windpark Hain-Ost hatte Baumgärtner am Mittwoch zu einem Ortstermin eingeladen. Sein Ziel: Alle Fragen der Unterstützer der Petition sollen beantwortet werden. "Mir ist wichtig, dass alles auf den Tisch kommt", sagte Baumgärtner zu Füßen eines der Windräder in Hain - und fragte auch noch einmal explizit nach, ob noch offene Fragen bestehen, ehe er die anschließende Gesprächsrunde im Kronacher Landratsamt schloss.
Rückblick: So war der Stand im Januar
Wo ansonsten der Kreisausschuss tagt, saßen sich nun Schiffner und seine Mitstreiter sowie Vertreter des Landratsamts und des bayerischen Umweltministeriums gegenüber. "Es wurde zwar viel erklärt, aber es ist nichts klar geworden", lautete anschließend das Fazit Schiffners - der zudem ankündigte, sich mit dem Thema Windräder nicht länger beschäftigen zu wollen. Zwar habe er nach wie vor starke Zweifel, dass der Windpark rechtmäßig errichtet wurde, aber irgendwann müsse auch mal gut sein. "Jetzt ist immerhin alles versucht worden. Aber nach dem heutigen Termin steht fest, dass die Windräder nicht mehr wegkommen", ist er überzeugt.
Drei wichtige Fragen
Letztlich waren es drei große Fragen, die beim Ortstermin geklärt werden sollten: Ist der Windpark rechtmäßig gebaut worden? Wurden Motoren verbaut, die so nicht genehmigt waren? Und: "Warum ist nach mehr als einem Jahr noch immer nicht das längst versprochene Lärmgutachten erstellt worden?
Die erste ist für die Anwohner wohl die entscheidende. Denn würde der Antrag nach der jetzigen Gesetzeslage, der sogenannten 10 H-Regelung eingereicht (siehe unterster Absatz), dürften Windkraftanlagen einer solchen Größenordnung erst gar nicht so nah zur nächsten Bebauung errichtet werden. "Die Windräder hier sind in eine Lücke gefallen", erinnerte Baumgärtner noch einmal an die Ausgangslage. "10 H war zwar auf den Weg gebracht, aber der Bauantrag bereits eingereicht."
Es seien aber alle erforderlichen Fristen eingehalten worden, der Bau rechtmäßig, erklärten Helmut Parzefall und Silvia Hafner als Vertreter des Umweltministeriums. Das Votum des Küpser Gemeinderats gegen den Windpark habe zudem keine Rolle gespielt, da sich dieser nicht über das Recht hinwegsetzen könne.
Und die Motoren, die im genehmigten Plan anders aussahen, als die letztlich verbauten? "Der Tüv hat bescheinigt, dass diese keine Änderung der Lärmabstrahlung bedeuten", so Herbert Gößwein - der zusammen mit seinen Kollegen vom Landratsamt anschließend ordentlich in Erklärungsnot geriet. Genau begründen, weshalb auch fast 14 Monate nach dem Einreichen der Petition noch kein Lärmgutachten erstellt wurde, konnten sie nämlich nicht.
Jedenfalls wollten weder Baumgärtner noch sein Mitberichterstatter, der Forchheimer Abgeordnete Thorsten Glauber (FW) glauben, dass es in dieser Zeit nicht die perfekten Bedingungen dafür gegeben habe. "Es kann nicht sein, dass ein Ingenieur in Deutschland innerhalb eines Jahres kein Lärmgutachten durchführen kann", meinte Glauber und schlug vor, auch andere Gutachter in Betracht zu ziehen.
Wer auch immer es durchführen wird; spätestens am 1. Oktober soll es abgeschlossen sein. So lautete die Vorgabe, die die beiden Abgeordneten dem Landratsamt und dem Ministerium mit auf den Weg gaben. "Und wenn nicht, muss genau begründet werden können, warum nicht", wurde Baumgärtner deutlich. "Es ist einfach nicht darstellbar, dass ein Jahr lang nicht gemessen werden kann." Sollte das Gutachten nicht zustande kommen, werde die Forderung, es durchzuführen, alle zwei Wochen erneut vorgelegt.
Die 10 H-Regelung
Die sogenannte 10 H-Regelung bestimmt den Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden. In Kraft trat sie am 21. November 2014. Die Genehmigung zum Bau des Windparks gab das Landratsamt am 29. September 2014.
Da könnt ihr auch dreimal am Tag dieses Gutachten fordern. Schnell gehts nur, wenn der kleine Mann was falsch gemacht hat. Eine große Firma, Gewerbesteuer, Arbeitsplätze? Nene, da geht keiner ran.