Waffen landen in der Asservatenkammer in Kronach

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Roland Stark mit einem Gewehr, dessen Erben nach dem Tod des Eigentümers der Waffe ermittelt werden müssen. Bis dahin bleibt es in einem Tresor des Landratsamts sichergestellt. Foto: Friedwald Schedel
Roland Stark mit einem Gewehr, dessen Erben nach dem Tod des Eigentümers der Waffe ermittelt werden müssen. Bis dahin bleibt es in einem Tresor des Landratsamts sichergestellt.  Foto: Friedwald Schedel
In der Asservatenkammer des Landratsamts werden Waffen und Munition bis zu ihrer Vernichtung aufbewahrt. Foto: Herbert Eisentraudt
In der Asservatenkammer des Landratsamts werden Waffen und Munition bis zu ihrer Vernichtung aufbewahrt.  Foto: Herbert Eisentraudt
 
Roland Stark mit einem Gewehr, dessen Erben nach dem Tod des Eigentümers der Waffe ermittelt werden müssen. Bis dahin bleibt es in einem Tresor des Landratsamts sichergestellt. Foto: Friedwald Schedel
Roland Stark mit einem Gewehr, dessen Erben nach dem Tod des Eigentümers der Waffe ermittelt werden müssen. Bis dahin bleibt es in einem Tresor des Landratsamts sichergestellt.  Foto: Friedwald Schedel
 

Zur Asservatenkammer des Landratsamts haben nur wenige Mitarbeiter Zutritt. In diesem speziell gesicherten Raum werden Waffen und Munition bis zu ihrer Entsorgung aufbewahrt. Wir haben mit dem zuständigen Experten gesprochen. Der erhält viele Waffen von Erben zur Entsorgung.

Herbert Eisentraudt lächelt und schüttelt den Kopf. Nein, in die Asservatenkammer des Landratsamts darf der Reporter nicht, um die dort aufbewahrten Waffen zu fotografieren. Er darf nicht einmal wissen, wo im Dienstgebäude sich dieser speziell gesicherte Raum befindet. Da ist der Sachgebietsleiter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" höflich, aber bestimmt. Aber er ist nett, nimmt den Fotoapparat der Zeitung und macht ein Bild der Waffen, die in der Asservatenkammer lagern.

Es gibt im Landratsamt langjährige Bedienstete, die wussten bis jetzt nicht einmal, dass im Gebäude eine Asservatenkammer ist. Nur eine handverlesene Anzahl an Mitarbeitern der Behörde hat Zutritt zu diesem Raum. Einer davon ist Eisentrauds Kollege Roland Stark, zuständig für Waffen- und Sprengstoffrecht. Der wacht über sichergestellte Waffen und Munition.


Jede Waffe hat eine Geschichte

Fast zu jedem Gewehr gibt es eine Geschichte. Beispielsweise zur Jagdwaffe mit Zielfernrohr, die Roland Stark in einem Panzerschrank aufbewahrt, noch nicht in der Asservatenkammer. Dieses Gewehr ist kürzlich nach dem Tod des Besitzers sichergestellt worden. Jetzt werden, nachdem es keine direkten Nachkommen gibt, mögliche Erbberechtigte ermittelt. Wenn die das Gewehr wollen, dann müssen sie sich in einem vereinfachten Verfahren binnen eines Monats um eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) bemühen. Für Erben ist der Besitz einer Waffe etwas einfacher, weil es für sie eine Sonderregelung zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte gibt. In jedem Fall müssen Erben von Waffen aber einen zertifizierten Waffenschrank besitzen und die Erbwaffen von einem Büchsenmacher mit einem elektronischen Blockiersystem sichern lassen. Die meisten Erben von Waffen scheuen jedoch die Kosten von ca. 150 Euro pro Waffe für diese Erbwaffensicherung, weil der Großteil der Waffen keinen besonderen Wert hat. Ansonsten hat ein Interessent viele Hürden zu überwinden, beispielsweise Sportschützen oder Jäger, bevor dieser eine Waffe erwerben kann.

Werden Waffen gefunden, die bei der Waffenbehörde nicht registriert sind, können diese nach einer negativen Abfrage im Sachfahndungssystem der Polizei an Berechtigte (in der Regel Jäger oder Sportschützen) überlassen werden, weiß Roland Stark.

Meist jedoch wollen die Hinterbliebenen die Waffen gar nicht. Dann können sie diese kostenlos im Landratsamt abgeben. Aber bitte nicht mit dem Gewehr in der Hand ins Amtsgebäude stürmen. Das könnte falsch aufgefasst werden.


Elektronisches Schloss

Die Waffen wandern in die Asservatenkammer. Wenn sich einiges dort angesammelt hat, werden Gewehre, Pistolen und Munition zum Landeskriminalamt nach München gebracht. Die Spezialisten dort zerlegen die Waffen in ihre Einzelteile, die der Verwertung zugeführt werden, sprich, das Metall wird eingeschmolzen, Holz und Kunststoff werden geschreddert.

In die Asservatenkammer wandern auch von der Polizei sichergestellte so genannte Einhandmesser, also Messer, die mit einer Hand aufgeklappt werden können. Solche Messer dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden. Wer's trotzdem tut, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ist das Messer erst einmal los, wenn er damit erwischt wird. Nach Abschluss des Verfahrens kann das Messer wieder herausgegeben werden.


Der kostengünstigste Weg

Die Waffen sind erst 1972 registrierungspflichtig geworden. Damals erhielten Waffenbesitzer auf Antrag eine Waffenbesitzkarte und durften die jeweilige Waffe behalten. Viele dieser Altbesitzer sind inzwischen verstorben und es findet sich kein Interessent für die Waffen, die schon viele Jahre rumgestanden haben und so gut wie wertlos sind. "Da ist es der kostengünstigste Weg, die Waffen im Landratsamt abzugeben", sagt Roland Stark. "Was meist reinkommt, sind Erbwaffen, weniger welche von der Polizei sichergestellte", sagt der für Waffen- und Sprengstoffrecht zuständige Mitarbeiter des Landratsamts.