Medienrummel im Kronacher Gericht bei Prozess gegen Lehrer

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Weil für Mittwoch das Urteil erwartet worden war, kamen ungewöhnlich viele Medienvertreter in den großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Kronach. Die Kameras waren auf die Anklagebank (links) gerichtet. Foto: Lea Schreiber
Weil für Mittwoch das Urteil erwartet worden war, kamen ungewöhnlich viele Medienvertreter in den großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Kronach. Die Kameras waren auf die Anklagebank (links) gerichtet. Foto: Lea Schreiber

Einem Lehrer werden Körperverletzung im Amt und Volksverhetzung vorgeworfen. Für Mittwoch war das Urteil erwartet worden. Deshalb herrschte so großes Interesse. Nach einem Beweisantrag der Verteidigung wird das Verfahren am 6. August fortgesetzt. Wir beleuchten das gesamte Verfahren.

Das hatte es im Amtsgericht Kronach lange nicht mehr gegeben: Fernsehkameras und Fotoapparate im Gerichtssaal, der Angeklagte und sein Verteidiger in gleißendes Scheinwerferlicht getaucht, Richterin und Schöffinnen auch. Im Arbeitseifer geriet den Kameraleuten auch manch Unbeteiligter ungewollt vor die Linse.

Der Grund für den überregionalen Medienauflauf: Für Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag des Prozesses, war das Urteil gegen einen Lehrer erwartet worden, dem die Staatsanwaltschaft Körperverletzung im Amt und Volksverhetzung vorwirft. Für jedes der beiden Delikte liegt der Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Nach den für den Angeklagten belastenden Zeugenaussagen zahlreicher Schüler in den beiden ersten Verhandlungstagen fragten sich Prozessbeobachter: "Kriegt er weniger oder mehr als ein Jahr?" Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von über zwölf Monaten verurteilt wird, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird, hat das weit reichende berufliche, disziplinarische und finanzielle Folgen.

Ein neuer Beweisantrag

Doch mit einer Verurteilung wurde es am Mittwoch erst mal nichts, denn der Verteidiger legte einen Beweisantrag vor, etliche weitere Zeugen aus der ehemaligen Schulklasse zu laden, die den angeklagten Lehrer entlasten sollen. Dem Staatsanwalt warf der Verteidiger vor, lediglich belastende Zeugen benannt zu haben, was dieser energisch verneinte. Richterin Claudia Weilmünster legte als vierten Verhandlungstag den 6. August, 9 Uhr, fest.
Auch der einzige Zeuge, der am Mittwoch aussagte, der ehemalige Klassensprecher, konnte nichts zur Entlastung des Lehrers beitragen. Er bestätigte das, was seine Klassenkameraden bereits vor zwei Wochen gesagt hatten: Der Lehrer hatte einen Schüler mehrfach als "Arier" bezeichnet, einen anderen, der eine tschechische Abstammung hat, als Angehörigen einer "minderwertigen Rasse" abqualifiziert. Und das nicht im geschichtlichen Zusammenhang, wie erneut vom Verteidiger in den Raum gestellt, sondern im Fach Elektrotechnik.

Körperverletzung im Amt

Auf die Vernehmung des Klassensprechers, der zu den beiden ersten Verhandlungstagen nicht kommen konnte, hatte Verteidiger Josef Geiger großen Wert gelegt. Auf Nachfrage sagte der Klassensprecher, dass das Verhältnis zwischen dem angeschuldigten Lehrer und der Klasse nicht sonderlich gut gewesen sei. Nach den "Arier"-Äußerungen des Pädagogen sei man zum Schulleiter gegangen und habe sich beschwert.

Die Anklage, vor zwei Wochen vorgetragen durch Staatsanwalt Michael Imhof, lautet nicht nur auf den Vorwurf der Volksverhetzung, sondern auch auf Körperverletzung im Amt.

Der Lehrer hatte den Schülern in einem Selbstversuch, an dem sie teilnehmen konnten, aber nicht mussten, Strom durch den Körper geleitet. Zwar nur 42 Volt und auf wenige Milliampere heruntergeregelt, aber es war doch zu Komplikationen gekommen. Mehrere Schüler klagten nach dem Versuch über Unwohlsein, einer hatte sogar Verbrennungen an den Händen erlitten. Dem hat der Lehrer inzwischen 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Kritik am Versuch

Nicht nur den Versuch selbst, sondern die Versuchsanordnung und die Verwendung von dafür nicht vorgesehenen Geräten kritisierten ein Sachverständiger des Landeskriminalamts und der Schulleiter bei ihren Aussagen heftig. Der Schulleiter war entsetzt, dass der Lehrer diese Geräte verwendet hatte, der Sachverständige hielt es für unverantwortlich, dass der Lehrer den Strom durch den Körper der Schüler und damit auch durch deren Herz geleitet habe. Beim Versuch nahmen die Schüler zwei Bananenstecker mit Plus- und Minuspol zwischen die befeuchteten Finger beider Hände und der Lehrer drehte die Stromstärke auf, bis es in den Fingern kribbelte. Wenn es unangenehm für die Schüler würde, sollten sie die Bananenstecker loslassen.

Genau das hatte der Schüler, der Verbrennungen an den Händen erlitt, auch getan: die Bananenstecker fallen gelassen. Nachdem einer der beiden Stecker am Kabel über den Tischrand hinaus nach unten baumelte, hob er diesen an und kam dabei mit dem Metall in Berührung. In der Zwischenzeit hatte der Lehrer, der den Versuch beendet hatte, am Regler gedreht, aber - weil er hinter diesem stand - anscheinend in die falsche Richtung, so dass es zu den Verbrennungen kam.