Die drei anderen Kronacher Stiftungen schütten derweil Gelder aus. Elke Ernst spricht von rund 100 Personen, die von der Niebuhr-Stiftung jährlich begünstigt werden. Bei der Otto-Stiftung sind es zehn bis 20 Bürger aus der Stadt und ihren Stadtteilen. Die kleinste Stiftung, die Wagner'sche, berücksichtigt in der Regel drei bis fünf junge Leute, weil nicht so viele die Voraussetzungen erfüllen und die Mittel begrenzt sind.
Schnappauf hält die Stiftungen für eine tolle ergänzende Leistung für die Stadt Kronach. Ins Leben gerufen wurden diese übrigens durch eine Ernennungsurkunde der Regierung. Abgesehen von der Spitalstiftung waren bei den Kronacher Stiftungen jeweils Testamente der Anstoß, sie zu installieren.
Doch warum verwaltet nicht einfach die Stadt selbst die Mittel für die karitativen Zwecke? "Eine Stiftung ist eine gemeinnützige, unabhängige Rechtspersönlichkeit", stellt Schnappauf fest. Das ist sehr wichtig. Wenn eine Kommune zum Beispiel ein Konsolidierungsprogramm durchläuft, muss sie nämlich den Rotstift bei den freiwilligen Leistungen ansetzen. Dazu zählen auch solche Ausschüttungen, wie sie die Stiftungen vornehmen. Davon sind diese Einrichtungen jedoch nicht betroffen, weil sie von der Stadt lediglich verwaltet werden. "Und so wird die ursprünglich freiwillige Leistung der Stadt sogar zu einer Pflichtaufgabe."
Die Stiftungen im Überblick
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Spitalstiftung:
Ursprung: Fürstbischof Georg I. von Bamberg hatte die Spitalstiftung mit dem Hirtenbrief vom 8. Oktober 1462 bestätigt. Der Stadtrat erließ am 13. November 1961 eine Satzung für diese Stiftung. Zweck: Alte, Behinderte und Bedürftige sollen begünstigt werden. Der Sinn der Stiftung ist daher die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Altenhilfe. Vertretung: Verwaltet wird die Stiftung durch die zuständigen Organe der Stadt Kronach. Vermögen: Die Spitalstiftung verfügt über ein Vermögen von etwa 5,5 Millionen Euro, das im Wesentlichen in Immobilien, Wald sowie Grund und Boden festgelegt ist. Schwierig bei der exakten Einschätzung der Werte ist beispielsweise die Beurteilung des historischen Spitalgebäudes. Ausschüttungen: Die Spitalstiftung nimmt aktuell keine Ausschüttungen vor, weil zunächst die Neunutzung des Spitals geregelt werden soll.
Anny-und-Franz-Niebuhr-Stiftung: Ursprung: Die Ingenieurswitwe Anna Niebuhr († 1978) hatte bereits 1970 in ihrem Testament festgelegt, dass nach ihrem Tod der Stadt Kronach Vermögenswerte zufallen sollen, um damit eine Stiftung ins Leben zu rufen. Zweck: Die Stiftung fördert alte, bedürftige, insbesondere alleinstehende Personen durch Geld- und Sachzuwendungen. Vertretung: Die Stiftung wird durch die Organe der Stadt vertreten, der Stadtrat legt die Höhe der jeweiligen Zuwendungen fest. Vermögen: Das Anlagevermögen der Stiftung beträgt etwa 1,4 Millionen Euro. Ausschüttungen: Die Ausschüttungen betrugen in den vergangenen drei Jahren 18 460, 20 910 und 13 480 Euro. Für 2018 sieht die Planung vorläufig 6400 Euro vor. Direktor-Willi-Otto-Stiftung: Ursprung: Liselotte Otto († 1992) hatte in ihrem Testament die Stadt Kronach als Alleinerbin eingesetzt. Diese sollte mit dem Erbe eine Stiftung ins Leben rufen. Zweck: Die Stiftung unterstützt Arme und Kranke, insbesondere, wenn diese alleinstehend sind. Vertretung: Die Stiftung wird durch die Stadt verwaltet. Eine Besonderheit: Die Auswahl der zu Unterstützenden trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Dekanin der evangelischen Kirchengemeinde Kronach. Wenn diese verhindert ist, tritt der Kirchenvorsteher an ihre Stelle. Vermögen: Das Anlagevermögen beläuft sich auf rund 0,8 Millionen Euro. Ausschüttungen: Die Ausschüttungen betrugen in den vergangenen drei Jahren 5730, 10 410 und 2090 Euro. Für 2018 sieht die Planung vorläufig 2970 Euro vor. Assessor Wagner'-sche Stiftung:
Ursprung: Beruhend auf dem Testament der Assessors-Witwe Wagner vom 29. August 1798 ist eine Stiftung eingerichtet worden. Hierfür wurde von der Stadt Kronach 1954 eine Satzung erlassen. Zweck: Beihilfen der Stiftung sollen an "bedürftige schulentlassene Kronacher Jungen und Mädchen zur Erlernung eines Berufs" geleistet werden, wie in der Satzung festgeschrieben wurde. Waisenkinder sollen dabei den Vorzug erhalten. Vertretung: Die städtischen Organe verwalten die Stiftung. Vermögen: Bei dieser kleinsten der vier Stiftungen beträgt das Anlagevermögen 100 000 Euro. Ausschüttungen: Die Ausschüttungen betrugen 500 beziehungsweise 300 Euro in den Jahren 2015 und 2016. Im vergangenen Jahr gab es keine Ausschüttung. Für 2018 sind Hilfen in Höhe von 150 Euro vorgesehen.
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung
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Bedarf: Wer für eine Ausschüttung der Stiftung infrage kommt, kann sich selbst hierfür vorschlagen oder vorgeschlagen werden. Gemeldet werden dürfen allerdings nur Bürger der Stadt und der Stadtteile. Ansprechpartner bei der Stadt Kronach sind in solchen Fällen Elke Ernst (Telefon 09261/ 97237) und Hubert Zapf (09261/97204). Elke Ernst versichert, dass alle Daten vertraulich behandelt werden. Sie weist zudem darauf hin, dass Zuwendungen der Stiftungen beim Empfänger nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Spende: Die Verantwortlichen der Stiftungen freuen sich über Spenden. Hierfür ist Jörg Schnappauf (Telefon 09261/ 97261) Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung.