Seit Monaten wird über das leerstehende Bürgerspital und die Spitalstiftung diskutiert. Doch nicht nur diese leistet den Menschen in Kronach segensreiche Dienste. Die Kreisstadt verwaltet gleich vier Stiftungen, die karitative Zwecke unterstützen.
Kaum ein Thema erhitzte die Gemüter in Kronach im Sommer so, wie die Frage nach der Nutzung des Bürgerspitals. Ein Platz für Senioren? Raum für die Jugend? Wie soll das leerstehende Gebäude künftig genutzt werden? Was von den Bürgern jahrelang nur beiläufig als Formalität in Stadtratssitzungen wahrgenommen wurde, stand plötzlich im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: die Satzung der zugehörigen Stiftung.
Welche Zwecke für die Spitalstiftung und die weiteren Kronacher Stiftungen festgeschrieben sind und wie diese zurzeit finanziell dastehen, diesen Fragen gehen wir mit dem stellvertretenden Kämmerer der Stadt, Jörg Schnappauf, und seiner Kollegin Elke Ernst auf den Grund.
Möglichkeiten fürs Kronacher Spital werden ausgelotet
"Wir haben vier Stiftungen, wobei die Spitalstiftung mit Abstand die älteste ist", erklärt Schnappauf. Neben der Spitalstiftung gibt es noch die Anny-und-Franz-Niebuhr-, die Direktor-Willi-Otto- und die Assessor Wagner'sche Stiftung. Die Spitalstiftung ist nicht nur die älteste von ihnen, sondern auch die größte. "Bei ihr sieht man immer nur das Bürgerspital", erklärt Schnappauf, "dabei steckt viel mehr dahinter". Mit der Stiftung verknüpft sind Ländereien wie das Gut Birkach, die dortige Sandgrube oder Besitz im Forst.
Aus all diesen Quellen fließen Gelder in die Stiftung. Auch die Einnahmen aus einer (momentan fehlenden) Nutzung des Bürgerspitals sollen dem in der Satzung festgelegten Zweck dienen - Alten, Behinderten und Bedürftigen zu helfen.
Dass es derzeit keine entsprechenden Ausschüttungen gibt, hängt daran, dass erst die Nutzungsfrage für das Gebäude geklärt werden muss. Denn Ausschüttungen resultieren bei Stiftungen aus den Einnahmen. Der ursprüngliche Grundstock darf hierfür nicht angetastet werden. Darüber hinaus braucht jede Stiftung ein Anlagevermögen, um überhaupt Erträge erwirtschaften zu können. Auch dieses sollte möglichst nicht für Ausschüttungen herhalten müssen.
"Und das Spital muss auch erhalten werden", geht der stellvertretende Kämmerer auf die Kosten für das denkmalgeschützte Bauwerk ein. Diese sind ohne entsprechende Einnahmen durch das Gebäude natürlich schwerer zu schultern.
Auf der Ausgabenseite spielen zudem Kraftakte der jüngeren Vergangenheit hinein, wie die Beseitigung der Säureharzdeponie bei Birkach. "Dafür mussten über 250 000 Euro aufgebracht werden", so Schnappauf. Und das Stiftungsgesetz schreibt vor, dass eine Stiftung zuerst erhalten werden muss, ehe sie ausschütten darf. Ihr finanzieller Grundstock darf also nicht angegriffen werden. Deshalb ist es laut Schnappauf besonders wichtig, wieder eine Nutzung für das Gebäude zu finden, und zwar eine mit langfristiger Perspektive. Weiter stellt er fest, dass der Stiftungszweck die Beschaffung von Mitteln für Ältere und Bedürftige sei, das bedeute aber nicht, dass das Spital auch von Senioren bewohnt werden muss.