Einem Mediziner aus dem Landkreis ist sowohl die kassenärztliche Zulassung als auch die Approbation entzogen worden. Welche Auswirkungen das auf die ärztliche Versorgung im Landkreis hat, sagen Funktionäre der KVB. Der Versorgungsgrad der Bevölkerung liegt bei etwa 100 Prozent.
Plötzlich stehen Hunderte von Patienten ohne Hausarzt da. Ein Horrorszenario - und dennoch Realität. Einem Mediziner aus dem Landkreis ist nicht nur die kassenärztliche Zulassung, sondern - noch schlimmer - auch die Approbation entzogen worden, das heißt, er darf seinen Beruf als Arzt nicht mehr ausüben, auch nicht mehr gegen Privatrechnung.
Über die Gründe wollten und durften die zuständigen Stellen nichts sagen, aber um Zulassung und Approbation zu verlieren, muss laut den gesetzlichen Vorschriften schon einiges an Verfehlungen zusammenkommen.
Sehr fleißige Kollegen Die ärztliche Versorgung im Landkreis Kronach sei dadurch nicht in Gefahr, betont der Burgkunstadter Internist Peter Schmied, der regionaler Vorstandsbeauf tragter und ärztlicher Ansprechpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in Oberfranken ist.
Für den Norden des Landkreises errechnet sich laut Versorgungsatlas der KVB bei mehr als 25.000 Einwohnern und 15 Hausärzten ein Versorgungsgrad von knapp 100 Prozent, für den Süden des Landkreises mit über 43.000 Einwohnern und 31 Hausärzten liegt der Versorgungsgrad bei über 100 Prozent. "Wir haben sehr fleißige Kollegen, die sich wahnsinnig engagieren", lobte Schmied.
Der Mediziner sah aber auch Gefahren. Das System Hausarzt-Facharzt habe viele Jahre gut funktioniert. "Nun werden wir Fachärzte budgetiert, die Hausärzte nicht", klagte Schmied. Was die Politik vorhabe, sei "ein Schuss in den Ofen. Damit vergraulen wir die Leute".
Freiberufler sind flexibel Ein Dorn ist ihm im Auge, dass Medizinische Versorgungszentren Arztstellen aufkaufen, "aber nicht so viel tun, wie es in der Arztpraxis eines Freiberuflers, der flexibel ist, der Fall ist". Er und seine Kollegen stellten Mitarbeiter mit Tariflohn ein und erhielten Arbeitsstellen vor Ort.
"Wir stellen Arbeitsplätze für Mütter zur Verfügung. Wenn die Jobs weg sind, weil die Praxen zu sind, müssen die Frauen in die Ballungszentren. Wie sollen die dann ihre Familien versorgen?", fragte Peter Schmied.
Kassenärztliche Zulassung und Approbation Ausschüsse In Bayern gibt es insgesamt acht Zulassungsausschüsse. Dabei handelt es sich um weisungsunabhängige Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) unabhängigen Zulassungsausschüsse sind mit je drei Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt. Die Zulassung bewirkt, dass der Vertragsarzt ordentliches Mitglied der für seinen Kassenarztsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung wird. Nur mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung darf ein Arzt oder Psychotherapeut gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Mit der Zulassung erwirbt der Vertragsarzt das Recht, die Behandlung von Versicherten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse durchzuführen und diese über seine zuständige Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen.
Entziehung Der Zulassungsausschuss hat von Amts wegen über die Entziehung der Zulassung zu beschließen, wenn ihre Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt oder seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt. In diesen Fällen hat der regional zuständige Zulassungsausschuss über die Entziehung der Zulassung zu beschließen. Der Mediziner, dem die Zulassung entzogen worden ist, darf die Behandlung von Kassenpatienten nicht mehr über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen, sondern muss eine Privatrechnung schreiben.
Approbation Wer in Deutschland als Arzt ohne Einschränkung tätig sein will, braucht eine staatliche Zulassung, die Approbation. Wem diese entzogen ist, der darf nicht einmal mehr Patienten gegen Privatrechnung behandeln.
Gründe Wenn sich ein Arzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs ergibt, kann dies zum Entzug der Approbation führen. Der Arzt muss also langanhaltend in gravierender Weise gegen seine Berufspflichten verstoßen haben, so dass er nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist.
Nicht mißverstehen! Das heißt nicht, das die Versorgung der Patienten durch Ärzte zu 100 % gedeckt ist, sondern dass die Ärzte zu 100 % und mehr ausgelastet sind. Eine Hautärztin im Landkreis für 68.00 Einwohnern reicht doch wirklich aus. Da kann sie sich bequem raussuchen welche Privatpatienten sie behandeln will. Die Kassenpatienten schlagen sich um die Termine bei ihren Kollegen in den umliegenden Landkreisen.
Mensch mich ärgert es so, dass dieses Blabla von dem Burgkundtstadter Arzt auch noch abgedruckt wird. In Stockheim stehen die Leute vorm Daum seiner Praxis auf der Strasse soviel ist da los. Der Dr. Breyer hat jeden Tag full House. Was soll das? Bei uns fehlen Ärzte in Pressig ist einer gemeldet, der praktiziert gar nicht- den gibts nur auf dem Papier. Im oberen Landkreis gibts keinen Kinderarzt mehr. Und in Pressig und Rothenkirchen die haben nur noch zeitweise offen. Und wenn einer krank ist oder in Urlaub oder beides kommt zusammen, dann ist Ende Gelände. Wochenende Ohrenschmerzen, fahren wir nach Bayreuth, so sieht es doch aus. Und dann sagt der, die sind ja fleißig? Die können alle bald nicht mehr. Die versorgen auch noch die Heime usw. Ich bitte, euch vom FT haltet eure Augen auf die Zustände im Landkreis, nur wenn da die Lebensrealität unserer Menschen dargestellt wird, haben wir eine Chance gegen die "abgebrühten" Lobbymenschen etwas zu unternehmen. Lasst Euch bitte kein X für ein U vormachen. Unsere medizinische Versorgung ist kurz vor dem Kollaps-das ist meine Meinung als Bürger und Patient. Ich pfeif auf den Versorgungsatlas, der Schmied soll hierherfahren, oder sollen wir mal Fotos von Warteschlangen machen? Nee, er soll sich in seinen KVB Mercedes setzen und herkommen!!!
.... Kommentar der ALLES aufzeigt! (Nordlichter)