Metzger Walter Wicklein brät seit den 70er Jahren Bratwürste in der Oberen Stadt. Durch einen Nachbarschaftsstreit drohte diese Tradition zu brechen. Nun kam das Gerichtsurteil.
Walter Wicklein lacht. "Jetzt", sagt er, "aber zwei Jahre lang war uns danach nicht zumute". Denn in dieser Zeit ging es bei dem Metzgermeister aus der Oberen Stadt regelrecht um die Wurst.
Ein Nachbarschaftsstreit im klassischen Sinne hatte Walter und Renate Wicklein zum Teil schlaflose Nächte bereitet und endete letztlich vor Gericht. Diese Woche haben die Wick leins das Urteil erhalten, die Klage des mittlerweile ehemaligen Nachbarn wurde abgewiesen.
Beklagt hatte sich der Mann laut dem Urteil des Landgerichts Coburg unter anderem darüber, dass Walter Wicklein jeden Donnerstag im Innenhof seiner Metzgerei Bratwürste brät und verkauft - eine langjährige Tradition der Metzgerei, die seit 1865 besteht und seit 1973 von Walter Wicklein betrieben wird. Weiter wurde die Emission zweier Schornsteine von Wick leins Räucherkammer beklagt, ebenso wie "ohrenbetäubender" Lärm durch einen Kühlkompressor.
Von unzumutbaren Beeinträchtigungen war die Rede. Der Nachbar klagte, weder auf seinem Balkon noch auf seiner Terrasse sitzen zu können. Außerdem habe er sämtliche Fenster und Balkontüren geschlossen halten müssen, um das Eintreten von Abgasen, Ruß- und Rauchschwaden zu verhindern. Letztlich forderte der Nachbar Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.
Auf Facebook hat sich eine Gruppe gegründet "Rettet die Tradition". Über 300 Mitglieder hat diese. "Wahnsinn, über was sich die Leute aufregen [...] Hoffentlich kann Walter seine Bratwurst-Tradition weiterführen", schreibt dort einer. Ein anderer: "Rettet die Woschd!" Walter Wicklein ist gerührt von so viel Unterstützung. "Gerettet", wenn man es so nennen mag, wurde die Bratwurst-Tradition in der Oberen Stadt nun tatsächlich.
Das Gericht begründet seine Entscheidung, die Klage abzuweisen unter anderem damit, dass "weder eine Verletzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes noch der Geruchsimmissionsrichtlinie noch der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm festgestellt" wurde. Dies spreche gegen "eine Wesentlichkeit der vom Kläger behaupteten Beeinträchtigungen".
Walter Wicklein ist erleichtert, die Bratwurst-Tradition bleibt erhalten. Und damit hofft er, dass das Ganze ein Ende hat - schließlich hat nur die Wurst zwei, wie ein Facebook-Nutzer so schön schreibt.