Seit vergangenem August gelten zwei Gesetzesänderungen, die unnötige Lichtverschmutzung verhindern sollen. Das Problem: Kaum einer weiß davon. Eine Gemeinde im Landkreis hat allerdings bereits eine Vorreiterrolle übernommen.
Für Touristen gehört das Bild zum Pflichtprogramm: Der Anblick der Festung, die über den historischen Gebäuden der Oberen Stadt thront, ist einfach zu verführerisch, um nicht doch schnell ein Foto zu schießen. Erst Recht, wenn die Sonne untergegangen ist. Während Scheinwerfer das Kronacher Wahrzeichen hell ausleuchten, ist im Vordergrund das Steinerne Wehr in ein warmes blaues Licht getaucht. Um 23 Uhr findet das farbige Lichtspiel allerdings ein jähes Ende.
Dass die Nacht in bayerischen Städten und Gemeinden wieder dunkler wird, geht auf das erfolgreiche Volksbegehren "Rettet die Bienen" zurück. Seit dem 1. August 2019 besagt nämlich das neue Bayerische Naturschutzgesetz, dass überprüft werden muss, welche Auswirkung auf Insekten eine Lichtquelle hat, die in einem Außenbereich angebracht wird.
Für wen das Gesetz nicht gilt
So soll die sogenannte Lichtverschmutzung - wie sie etwa durch Himmelsstrahler oder Beleuchtungsanlagen entsteht - eingedämmt werden. "Mit ,Außenbereich‘ ist nicht ,draußen‘ gemeint", erklärt Bernd Graf, der Pressesprecher des Kronacher Landratsamts. Die private Garten- oder Hausbeleuchtung falle zum Beispiel nicht darunter. "Sie darf also auch weiter eingeschaltet sein", so Graf.
Auch Schwimmbäder oder Fußballplätze müssten sich keine sorgen machen. Ihre Flutlichtanlagen dürfen weiterhin genutzt werden. Anders sieht das bei Scheinwerfern aus, deren Licht gezielt in den Nachthimmel strahlt und weithin sichtbar ist. Skybeamer werden diese Strahler genannt, die bislang gerne von Diskotheken benutzt wurden.
Geändert wurde aber nicht nur das Naturschutzgesetz, sondern auch das Bayerische Immissionsschutzgesetz - das Kommunen aufhorchen lassen müsste. Nach 23 Uhr ist es bis zur Morgendämmerung verboten, die Fassaden von öffentlichen Gebäude zu beleuchten. Also Kirchen, Rathäuser, Schulen - oder die Festung Rosenberg. Eine Ausnahme ist nur erlaubt, wenn Sicherheitsgründe oder eine Rechtsvorschrift es erforderlich machen. So sollen nicht nur Tiere, sondern auch Menschen vor zu viel künstlichem Licht geschützt werden.
Verwirrte Tiere
Welche Auswirkungen eine zu helle Nacht haben kann, hat Ingrid Neder-Guth von der Kronacher Frauenliste schon mehrmals am Schulzentrum erlebt. "Als wir dort Freunde besucht haben und gegen Mitternacht nach Hause gegangen sind, haben die Vögel noch gezwitschert", erzählt sie. "Die dachten, es wäre noch Tag."
Schuld am dadurch gestörten Tages- und Nachtablauf der Tiere seien die Fahrradständer am Kronacher Schulzentrum, die die ganze Nacht über beleuchtet seien. "Aber es geht ja nicht nur um die Tiere, sondern auch um die Menschen, die dort wohnen und sich ebenfalls von dem Licht gestört fühlen."