Eine 58-jährige Seriendiebin legt vor dem Würzburger Amtsrichter ein umfassendes Geständnis ab - und schafft es deshalb rechtzeitig zum Mittagessen in die Justizvollzugsanstalt.
Prozesse gegen eine Hotel- und Gaststättengehilfin aus dem Landkreis Main-Spessart mit inzwischen acht Vorstrafen sind meist sehr kurz: Die 58-Jährige gesteht alles und Zeugen sind nicht nötig. Weil sie kurz nach ihrer Entlassung aus der Strafhaft im Frühjahr 2012 in Marktheidenfeld, Michelrieth und Hasloch aus unverschlossen abgestellten Pkw Geldbeutel, in einem Fall auch ein Navigationsgerät entwendet und einmal in der Wohnung von Bekannten Geld gestohlen hat, wurde die Frau jetzt vom Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Erschreckend sei, so Richter Thomas Behl, die hohe Rückfallgeschwindigkeit der Angeklagten.
Im vergangenen Jahr hatte die Frau in Marktheidenfeld eine Rollstuhlfahrerin (62) scheinbar hilfsbereit über die Straße geschoben, dafür dann zehn Euro verlangt und als sie kein Geld bekam, versucht, der Frau im Rollstuhl die um den Hals hängende Handtasche zu entwenden. Das gelang ihr nicht, erst einen Tag zuvor war die Angeklagte nach zweieinhalb Jahren hinter Gittern in die Freiheit entlassen worden.
Für den versuchten Raub wurde sie im Juni 2011 zu einem Jahr verurteilt und der Richter, auch damals Thomas Behl, bat sie, die Zeit im Knast zu nutzen und intensiv darüber nachzudenken, wie es mit ihr "weitergehen" soll.
Dass die Zeit, die sie in Freiheit verbringt, immer kürzer und die hinter Gittern immer länger wird, könne doch nicht Inhalt ihres Lebens sein.
Diesmal sind zwischen Entlassung und erneuter Festnahme wenigstens einige Wochen vergangen, zur Verhandlung wurde die Frau aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Eigentlich habe sie, so die Frau, nach Österreich fahren und dort den Sommer über in ihrem Beruf, in einem Hotel oder Gasthof arbeiten wollen, aber kein Geld für die Fahrt gehabt. Das hatte sie dem Richter auch schon im vergangenen Jahr erzählt, nach dem versuchten Handtaschenraub. Diesmal sei sie nur deswegen nach Marktheidenfeld gefahren, um nach dem Grab ihrer Mutter zu schauen und sich nach ihrer Katze zu erkundigen. Die müsse nämlich inzwischen schon um die 18 Jahre alt sein. Sie habe sie, als sie "einrücken" musste, einer Nachbarin gegeben.
Nicht ganz für die Katz Ganz "für die Katz" war der Abstecher nicht.
Der Inhalt der gestohlenen Geldbeutel betrug zwischen 70 und 250 Euro, die Staatsanwaltschaft ging von gewerbsmäßigem Diebstahl aus und der Richter ließ offen, ob es nur die vier bekannt gewordenen Fälle waren. Als die Frau anfangen wollte zu lamentieren, dass sie nach der Entlassung aus Strafhaft ohne Wohnung und Geld da stand, hat der Richter sie darauf aufmerksam gemacht, dass man schon während der Haft mit dem Bewährungshelfer und Sozialarbeitern draußen Kontakt aufnehmen könne. Tatsächlich sei sie aber sofort nach der Entlassung untergetaucht, hat sich nirgends gemeldet und damit auch gegen Auflagen einer verhängten Führungsaufsicht verstoßen.
Und wieder legte der Richter der Frau nahe, darüber nachzudenken, wie es mit ihr weiter gehen soll.
Sie solle rechtzeitig vor der nächsten Entlassung die Weichen stellen oder gleich nach Österreich gehen und in der Gastronomie was suchen, dann sei die Würzburger Justiz für neue Fälle nicht mehr zuständig. Mit inzwischen neun Vorstrafen, überwiegend Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung, werde das allerdings vielleicht nicht ganz einfach sein, einen Job als Zimmermädchen oder Küchenhilfe zu finden.
Die 14 Monate haben die Angeklagte nicht erkennbar erschüttert. Wichtig sei für sie, sagte sie einem Polizeibeamten, ob sie nach dem Prozess , der erst um 11 Uhr begann, rechtzeitig zum Mittagessen wieder in der Justizvollzugsanstalt ist. Das hat sie mit ihrem umfassenden Geständnis geschafft.