Wegen massiver Beleidigung und Bedrohung einer Polizeibeamtin ist ein 65-Jähriger zu acht Monaten verurteilt worden, die er absitzen muss. Bei 34 Vorstrafen, die meist im Suff am Bahnhof entstanden, könne er, so der Richter, "in diesem Leben voraussichtlich nicht mehr mit Bewährung rechnen".
"Nüchtern wär ' das nicht passiert", entschuldigte sich der Rentner, und der Richter, der ihn beruflich gut kennt, ergänzte: "Stimmt schon, aber Sie sind halt meistens voll". Während einer höchstens acht Minuten dauernden Fahrt von einer Würzburger Polizeiinspektion in den Knast hatte der Rentner die junge Beamtin pausenlos beleidigt und bedroht. So sagte er, "Dein Gesicht merk ich mir", wenn er rauskomme, schlage er sie tot. Die Beleidigungen waren geschlechtsbezogen, steigerten sich von "Miststück" und "Schlampe" aufwärts und lagen zuletzt deutlich unter der Gürtellinie. Der Gipfel dabei war: Den Stern an der Uniform habe die Polizeihauptmeisterin sich nicht wirklich durch Arbeit "verdient", sondern durch Sex. Das war für die unterfränkische Polizeipräsidentin Anlass, ebenfalls Strafantrag zu stellen.
Mit knapp drei Promille noch topfit Zur Tatzeit, am frühen Nachmittag, hatte der Rentner 2,84 Promille. "Da liegen andere unterm Tisch und rühren sich nicht mehr, aber Sie laufen da zur Hochform auf", sagte der Richter. 34 Vorstrafen wurden aus dem Bundeszentralregister verlesen, von Raub und Erpressung vor längerer Zeit abgesehen inzwischen fast nur noch Vollrausch, Hausfriedensbruch, Widerstand, Beleidigung und Körperverletzung. Es könne doch nicht der Sinn eines Lebens sein, wegen der üblichen Bahnhofs-Querelen und Auseinandersetzungen mit allem, was Uniform trägt, fast zwei Jahrzehnte hinter Gitter zu verbringen, meinte der Richter bei einem kurzen Plausch mit dem Angeklagten, und der gab ihm Recht und dem Alkohol die Schuld.
Richter: Beleidigungen "unter aller Sau" Die
Polizeibeamtin war ein "Zufallsopfer", hatte mit dem Rentner eigentlich nichts zu tun und sollte ihn nur zusammen mit einem Kollegen zur Verbüßung einer Reststrafe in den Knast bringen. Was sie sich unterwegs anhören musste, sei, so das Gericht deutlich, damit es der Angeklagte auch versteht, "unter aller Sau" gewesen. Und kaum ist er wieder draußen, so schilderte der Richter seine Erfahrungen mit dem "Kunden", kommt der nächste Fall. Wenn er sich zu Tod saufen wolle, sei das seine Entscheidung, nur solle er dabei nicht immer andere beleidigen und attackieren, die nur ihre Arbeit machen.
Rechtsanwalt Klaus Spiegel war der Meinung, die "Karriere" des Rentners dürfe man nicht einfach so weiter laufen lassen. Während der die 35.
Verurteilung absitzt und seiner Leber etwas Erholung gönnt, sollten die Sozialarbeiter der Justizvollzugsanstalt für den Rentner eine betreute Unterkunft finden, außerhalb der Obdachlosen-Szene, in der nicht von früh bis Abend getrunken wird. Der Richter dämpfte den Optimismus des Verteidigers: Wiederholt sei der Rentner schon ohne Erfolg auf Entzug gewesen.
Angeblich tat dem Rentner das mit der Polizeibeamtin sehr leid, er hat das Urteil sofort angenommen, "weil sich so etwas nicht gehört". Gern hätte er sich, auch angeblich, bei ihr persönlich entschuldigt, aber die Zeugin hatte sich krank gemeldet. Das Gericht bat augenzwinkernd den Polizeibeamten, der bei der Horrorfahrt dabei war, seiner Kollegin die tiefe Reue des Rentners und dessen Entschuldigung zu übermitteln.
sind hier die richtigen Worte.