Lehrer wegen Bedrohung mit Gasflasche verurteilt

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Archivbild: Ronald Wittek, dpa
Archivbild: Ronald Wittek, dpa

Ein Lehrer bedrohte seine Frau mit einer geöffneten Gasflasche, an die er ein Feuerzeug hielt. Trotzdem wurde er nicht wegen versuchten Mordes, sondern "nur" wegen Bedrohung und Körperverletzung verurteilt.

Im Prozess gegen einen 53 Jahre alten Lehrer aus Marktheidenfeld hatte das Schwurgericht Würzburg nach drei Verhandlungstagen keinen Zweifel daran, dass der Mann kurz vor dem Heiligen Abend 2011 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und sich mit einer Gasexplosion töten wollte. Dennoch wurde der Lehrer am Donnerstag nur wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Bedrohung, weil der Mann seine Ehefrau in Todesangst versetzt hatte, gefährliche Körperverletzung, weil diese unmittelbar bei der Tat einen Schock erlitten hatte und wegen der psychischen Folgen noch heute in Behandlung ist. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes und des Versuchs, eine Explosion herbeizuführen, fünf Jahre und sechs Monate beantragt.

"Einfach absurd." So bezeichnete das Gericht die Erklärung des Angeklagten, dass er zur Aussprache im Haus seiner Ehefrau nur deswegen zwei Camping-Gasflaschen mitgenommen hatte, Gas kurz ausströmen ließ und ein Feuerzeug in die Höhe hielt, um die Frau, die ihn vorher abzuwimmeln versucht hatte, zu einem ernsthaften Gespräch über das bevorstehende Weihnachtsfest zu zwingen. Der Lehrer war einige Monate vorher wegen ständiger Spannungen zuhause ausgezogen, aber nur auf die andere Straßenseite, wo er sich vor längerer Zeit schon ein kleines Häuschen als Rückzugsmöglichkeit angemietet hatte. Von dort aus hatte er dann trotz Trennung seine Ehefrau ständig im Blick, manchmal ging er übers Wochenende auch wieder rüber zu ihr, in die ihr gehörende Doppelhaushälfte.

Ihr Leben hing am seidenen Faden


Dass es am Abend des 22. Dezember 2011 nicht zu einer Explosion kam, war, so die Richter, reiner Zufall. "Das Leben der bedrohten Frau hing am seidenen Faden." Ein Telefonanruf von außen, eine elektrostatische Aufladung am Teppichboden oder ein Klingeln an der Haustüre hätte gereicht, um eine Katastrophe auszulösen, das Haus zu zerstören und darüber hinaus Nachbarn und Passanten zu gefährden.

Dass der Lehrer, als trotz geöffneter Gasflaschen und Betätigen des Feuerzeugs nichts passierte, die Sache nicht weiter "durchgezogen", sondern seine Gasflaschen gepackt und das Haus der Frau verlassen hatte, war für das Schwurgericht ein Fall des Rücktritts vom Versuch. Das war am Ende auch der Grund für die verhältnismäßig milde Strafe. Die näheren Umstände habe man nicht aufklären können, weil die Ehefrau im Prozess keine Aussage machte und weil der Angeklagte auch den geringsten Gedanken an einen Mordversuch energisch bestritt.

Mord am Telefon angekündigt


Hinweise darauf, dass der Lehrer an dem Abend wirklich Schluss machen wollte, sah das Gericht unter anderem in einem Anruf an seine in einem Pflegeheim lebende Mutter. Ihr soll er gesagt haben, dass er jetzt zur Ehefrau "rüber gehen und sie umbringen" werde. Außerdem gab es eine SMS-Nachricht an seinen Sohn mit den Worten "tut mir leid, ich kann nicht mehr" und während der so genannten Aussprache den Satz "alles wird sich gleich erledigen."

In dem Angeklagten, dessen Psyche offensichtlich ein weites Betätigungsfeld für Therapeuten bietet, hatte sich zur Tatzeit "ein hochexplosives Gemisch angesammelt", so der Vorsitzende Richter Burkard Poepperl - im wahrsten Sinne des Wortes. Er wurde als Mensch beschrieben, der von sich höchste Perfektion forderte, unbegründet schnell eifersüchtig, schnell beleidigt und leicht gekränkt ist. Er habe sich, als am 22. Dezember kein Weihnachtsfriede in Sicht war, in einer mittelschweren Depression und psychischen Ausnahmesituation befunden. Ohne therapeutische Maßnahmen könne man den Angeklagten derzeit noch nicht in die Freiheit entlassen, trotz der zehn Monate, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat.