Kritik an neuer Gebühr für Abwasser

2 Min
Abwasser-Bescheide gekippt
Nach dem Splittingverfahren wird nun in Großlangheim das Abwasser berechnet.
Abwasser-Bescheide gekippt
Foto: dpa picture alliance

Gerechter soll es zugehen bei der Abwassergebühr, damit für ein Grundstück mit Haus und Garage nicht die gleiche Gebühr anfällt wie für einen Discounter mit Parkflächen.

Gerechter soll es zugehen bei der Abwassergebühr, damit für ein „normales“ Grundstück mit Haus und Garage nicht die gleiche Gebühr anfällt wie für einen Discounter mit einer riesigen Parkfläche. Das neue Splitting-Verfahren beim Abwasser baut auf die Trennung in Schmutz- und Niederschlagswasser. Dieses Verfahren wird nun auch in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Großlangheim eingeführt und soll ab 1. Januar 2017 gelten. Den Bürgern Kleinlangheims und seinen Ortsteilen Atzhausen und Haidt/Stephansberg wurde das System am Montagabend im Schützenhaus vorgestellt.

Bürgermeisterin Gerlinde Stier freute sich über das große Interesse an der Informationsveranstaltung und betonte ebenso wie Heinrich Schulte vom Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim, dass durch die neue Gebühr kein zusätzlicher Euro in die Gemeindekasse fließe. War es bisher so, dass sich die Abwassergebühr auf die Trinkwassermenge bezog, so sei die Einführung der neuen Gebühr in der VG keine Frage, da das bisherige System nur bleiben könne, falls der Kostenanteil der Beseitigung des Niederschlagswassers unter zwölf Prozent liege. „Er ist aber weit darüber“, sagte Schulte.

Skala zur Orientierung

Im Falle Kleinlangheims und seiner Ortsteile mussten bisher jährlich rund 185 000 Euro für etwa 65 300 Kubik Abwasser aufgebracht werden (entspricht 2,83 Euro pro Kubik), gab der Berater bekannt. Nach der neuen Formel entfallen 83,5 Prozent auf das Schmutzwasser (154 500 Euro) und 16,5 Prozent auf das Niederschlagswasser (30 500), das auf eine Fläche von rund 220 000 Quadratmetern fällt. Das bedeutet einen künftigen Preis von 2,37 Euro pro Kubik Schmutz- und 14 Cent pro Quadratmeter Niederschlagswasser. „Dabei werden nur Flächen, von denen Niederschlagswasser in den Kanal gelangt, herangezogen. Es kommt nicht darauf an, wie viel Niederschlagswasser eingeleitet wird“, betonte Schulte.

Da eine exakte Kostenberechnung der nach der digitalen Flurkarte erstellten befestigten Fläche nicht möglich sei, gebe es eine Skala, deren Mittelwert ausschlaggebend für die Niederschlagsgebühr sei. Grundstücke mit relativ geringer versiegelter Fläche könnten laut Schulte mit weniger Abwassergebühr rechnen, während große befestigte Flächen eine höhere Abwassergebühr verursachen dürften.

Eine Frage der Solidarität

Michael Häfner vom Beratungsbüro informierte über die Zisternen, die ohne Überlauf in das Kanalsystem außer Acht bleiben, während bei den Zisternen mit Überlauf die Flächen angesetzt werden, die das Wasser in die Zisterne bringen, „da bei Starkregen Wasser in den Kanal gelangt.“ Bei den Zisternen mit Brauchwassernutzung und einem Mindestfassungsvermögen von 2,5 Kubikmeter reduziert sich die Berechnung der befestigten Fläche um zehn Quadratmeter pro Kubik „und dafür muss ein Antrag gestellt werden“, informierte Häfner.

Kritik kam von verschiedenen Bürgern: So konnten einige nicht nachvollziehen, dass nun auch die Anwesen im Baugebiet Geisberg für das Niederschlagswasser herangezogen würden. Schließlich habe man hier höhere Erschließungskosten zahlen müssen, da das Trennsystem das Regenwasser dem Vorfluter zuführt. Schulte machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch dieses kostenintensivere Trennsystem Teil der Entwässerungsanlage der Gemeinde sei und unterhalten werden müsse. Seine weitere Aussage, dass es damit auch Teil der Solidargemeinschaft einer Gemeinde sei, stieß ebenfalls auf kritische Resonanz. „Wo ist diese Solidarität jetzt“, fragte ein Bürger.

Fragen und Einwände zu den schon ergangenen Bestandsaufnahmen sowie weitere Auskünfte können die Bürger an diesem Mittwoch, 13. Juli, von 8.30 bis 12.30 und von 14 bis 18 Uhr im Kleinlangheimer Rathaus einbringen.