Eigentlich nicht erlaubt und trotzdem häufig geduldet: das Parken auf Gehwegen. Nur zwei große Städte in Bayern würden laut Deutscher Umwelthilfe konsequent gegen die Praxis vorgehen. Viele Großstädte sind aus Sicht der DUH zu nachsichtig.
In den meisten größeren Städten in Bayern wird weiterhin geduldet, wenn Autofahrer auf Gehsteigen parken – obwohl dies eigentlich nicht zulässig ist. Das geht aus einer Auswertung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach ist das Gehwegparken in Gänze nur in Regensburg und Würzburg verboten.
Bei der DUH-Befragung in den Rathäusern von acht bayerischen Großstädten erklärten beispielsweise Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg, dass das Gehwegparken je nach örtlicher Gegebenheit toleriert werde, solange noch mindestens 1,50 Meter Restbreite für Fußgänger vorhanden sei. In Fürth werden demnach je nach Standort sogar Restbreiten von 1,30 Meter akzeptiert, in Erlangen sind es 1,80 Meter.
Gehwegparken gesetzlich in Deutschland verboten
München habe zwar angekündigt, das Gehwegparken künftig strenger zu ahnden – aktuell werde es jedoch geduldet und stelle ein "großes Problem" dar, kritisierte die DUH.
Tatsächlich ist das Parken auf Gehwegen – sofern nicht anders ausgewiesen – eigentlich gesetzlich untersagt. Ein Gehweg muss mindestens 2,5 Meter breit sein. Nur so können Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen ungehindert passieren, so die Deutsche Umwelthilfe. Sie kritisiert: Immer wieder werden Autos auf Gehwegen abgestellt – und lassen somit zu wenig Platz. Viele bayerische Städte tolerieren laut eigener Angaben diese Praxis jedoch.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: "Es ist skandalös, dass viele Städte wegschauen und illegales Gehwegparken hinnehmen. Wer auf dem Gehweg parkt, gefährdet Menschen und verhält sich gesetzeswidrig."
Jena belegt letzten Platz
Aber auch andere deutsche Städte gehen aus Sicht der DUH zu nachlässig mit Falschparkern auf Gehwegen um. Nur 33 von 105 befragten Städten hätten angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden, teilte der Verein mit. "Die Stadt Jena hat bundesweit die fußverkehrsfeindlichste Regelung unter allen abgefragten Städten und gibt an, sich mit lediglich 50 Zentimetern Restgehwegbreite zufrieden zu geben und erst darunter die Behinderungen zu beseitigen", heißt es.
Die Hansestadt Lübeck wiederum habe angegeben, Parken bis zu einer Restgehwegbreite von 90 Zentimetern zu dulden. Kritisch seien demnach auch die Angaben aus Braunschweig, Paderborn und dem saarländischen St. Ingbert zu bewerten, teilte der Verein weiter mit. "Hier wird rechtswidriges Parken auf Gehwegen laut Auskunft bis zu einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,00 Meter toleriert."