Ein Kitzinger hat Jahrelang Drogen in seinem Keller an die Kunden gebracht. Sogar das Kindergeld ging für seine Sucht drauf. Jetzt wurde der Familienvater vor dem Landgericht Wützburg verurteilt.
Im Keller einer Mietwohnung in der Breslauer Straße in Kitzingen sind in den vergangenen Jahren Amphetamin-Geschäfte im Kilobereich abgewickelt worden. Den Dealer (27) verurteilte eine Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg jetzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten.
Der Staatsanwalt hatte in der Anklage knapp 350 Rauschgift-Geschäfte ab 2010 aufgelistet. Für seinen Mandanten erklärte der Würzburger Anwalt Klaus Spiegel spontan: "Das stimmt".
Tagsüber arbeitete der Angeklagte als Produktionshelfer, zuletzt bei einem Sportartikelhersteller. Abends ging er, wenn Kunden kamen, mit ihnen in sein Depot im Keller, wo auch eine elektrische Feinwaage stand für seine ein Gramm-Geschäfte.
Mit 16 das Kiffen angefangen Da er selbst Amphetamin konsumierte und auch abhängig war, hat das Gericht die Unterbringung des Familienvaters zur Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, auf die Dauer von vermutlich zwei Jahren. Gedealt habe er nur, so der Angeklagte, um seinen Konsum finanzieren zu können. Etwa 300 Euro, die er monatlich von seinen Eltern für den Lebensunteralt der Familie bekam, habe er für Amphetamin ausgegeben, auch das Kindergeld für zwei Kinder sei dafür "draufgegangen", aber es habe immer noch nicht gereicht. Seit dem 16. Lebensjahr habe er gekifft, ab 18 oder 19 mit Amphetamin angefangen und zuletzt fast täglich geschnupft.
Bei der Strafe wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte, "wenn auch zäh", einiges zugegeben und Namen für weitere Ermittlungen genannt hat, selbst unter Sucht-Druck stand und zugesichert hat, demnächst im Prozess gegen einen Lieferanten als Zeuge auszusagen.
Der Prozess vor der Sechsten Großen Strafkammer, auf mehrere Tage angesetzt, wurde noch am Dienstagvormittag beendet, ohne dass in der Beweisaufnahme auch nur einer der vielen Zeugen gehört werden musste. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
sondern leider Normalfall in Suchtfamilien. Auch bei Konsumenten der legalen Droge Alkohol, wie man hunderttausendfach in Deutschland sehen kann, wenn man denn sehen will.
Was mich im Artikel allerdings sehr verwundert, ist die recht genaue Ortsangabe zur Mietswohnung des Verurteilten. In Zusammenhang mit der Straßenangabe und dem Alter kann er leicht von der Öffentlichkeit identifiziert werden. Das ist m. E. bei solch einem Delikt nicht mehr mit dem auch Dealern zustehenden Persönlichkeitsschutz vereinbar.
... den Täter zu einem Geständnis gebracht hat und dass auch gleich ein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde. Unserer Justiz - dem Freistaat Bayern - bleiben hohe Prozesskosten erspart.