Die Wahlgemeinschaft Tiefenstockheim hat bei der vergangenen Kommunalwahl drei Sitze bekommen. Zwei Gemeinderäte haben nun ihr Amt niedergelegt. Für einen rückte bereits Sabine Pöltl nach.
Die Wahlgemeinschaft Tiefenstockheim hat bei der vergangenen Kommunalwahl drei Sitze bekommen. Zwei Gemeinderäte haben nun ihr Amt niedergelegt. Für einen rückte bereits Sabine Pöltl nach.
Zu Beginn der jüngsten Ratssitzung vereidigte Bürgermeisterin Ruth Albrecht die neue Gemeinderätin Sabine Pöltl. Die Podologin rückt für Peter Graf nach, der zuvor seine Amtsniederlegung erklärt hatte.
Auf eigenem Wunsch ist auch Stefan Müller nicht mehr dabei. Der nächste Nachrücker auf der Liste hatte aber bis zur Sitzung noch nicht seine Bereitschaft erklärt, das Amt antreten zu wollen. Somit bleibt der Sitz der Wahlgemeinschaft Tiefenstockheim vorerst unbesetzt.
Ab September 2022 passt die Marktgemeinde die Gebühren für den Kindergarten Regenbogen an. Notwendig wird die Anpassung, weil bei einer Belegprüfung durch das Landratsamt festgestellt wurde, dass bei der letztmaligen Gebührenänderung zum September 2021 eine falsche Staffelung vorgenommen wurde.
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Neue Gebühren für den Kindergarten Regenbogen
Für die Buchungszeit bis vier Stunden ist demnach ein Betrag festzusetzen. Der Betrag für die nächsten Buchungskategorien muss dann in Schritten von jeweils zehn Prozent steigen. Bis vier Stunden kosten der Kindergartenplatz 100 Euro. Bis fünf Stunden steigt der Betrag somit auf 110 Euro, bisher wurden 105 Euro verlangt, weil bislang jeweils die Steigerung in Fünf-Euro-Schritten erfolgte. Bei einer Buchung bis zehn Stunden beträgt die Gebühr künftig 177 Euro statt 130 Euro.
Für die Kindergartenplätze werden 100 Euro Beitragszuschuss vom Freistaat gewährt. Die werden an die Gemeinde bezahlt, die Eltern müssen nur die Differenz bezahlen.
Mit einem formellen Beschluss bestätigte der Marktgemeinderat eine schon bisher geübte Praxis. Die Gemeinde gewährt weiterhin für Kinder, welche im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden, die doppelte Förderung zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres. Voraussetzung ist, dass sich wie bisher auch der Freistaat beteiligt.