Sie sind bequem, beliebt und werden insbesondere in Städten gerne genutzt: E-Scooter. Doch nicht immer bleibt die Fahrt unfallfrei. Im Raum Kitzingen gab es gleich drei Unfälle am Donnerstagabend.
Zu gleich drei Verkehrsunfällen mit Verletzten ist es im Laufe des Donnerstagabends (20. August 2026) im Landkreis Kitzingen gekommen. Wie das Polizeipräsidium Unterfranken berichtet, waren jeweils E-Scooter beteiligt.
Die Beamten suchen nach Zeugen und geben Hinweise zum korrekten Umgang mit E-Scootern.
Unfallflucht in Kitzingen: Polizei mit Personenbeschreibung
In der Glauberstraße in Kitzingen touchierte gegen 18 Uhr ein Unbekannter mit seinem E-Scooter einen Spaziergänger, der mit einem Kinderwagen auf dem Gehweg unterwegs war. Der 38-jährige Spaziergänger wurde dadurch leicht am rechten Arm verletzt.
Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben:
Circa 20 Jahre und 1,80 Meter groß
Brauner Hautteint
Gestreifte Basecap
Umhängetasche dabei
Verkehrsunfall zwischen zwei Kindern in Kitzingen und alkoholbedingter Sturz in Volkach
Im Bereich des Bleichwasen in Kitzingen waren am Donnerstagabend gegen 20.55 Uhr zwei Kinder mit ihren E-Scootern unterwegs. An einem Fußballplatz kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden Jungen im Alter von neun und 13 Jahren. Der neunjährige Junge wurde leicht verletzt und wurde vor Ort durch den hinzugerufenen Rettungsdienst behandelt.
Gegen 23.30 Uhr stellte eine Streife der Kitzinger Polizei im Unteren Haidweg in Volkach einen E-Scooter-Fahrer fest, der eine stark blutende Wunde am Kopf hatte. Auf Nachfrage gab der deutlich alkoholisierte Mann an, kurz zuvor im Bereich der Weinberge gestürzt zu sein.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest konnte aufgrund der augenscheinlich starken Alkoholisierung des Mannes nicht durchgeführt werden. Der 61-Jährige musste vor Ort durch den Rettungsdienst behandelt werden und kam in ein Krankenhaus. Nach einer Blutentnahme wurde er von polizeilicher Seite entlassen. Gegen ihn wird nun wegen einer Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Polizei sucht nach Zeugen und gibt Hinweise zum Umgang mit E-Scootern
Zeugen des Verkehrsunfalls in der Glauberstraße und auch mögliche Zeugen des alkoholbedingten Sturzes werden gebeten, sich unter 09321/141-0 zu melden.
Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die unterfränkische Polizei die folgenden Hinweise:
Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden.
E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren.
Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen.
Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt.