Abkochgebot im Kreis Lichtenfels - Behörde mit wichtigen Hinweisen

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Abkochgebot für Bad Staffelstein und Stadtteile - wichtige Hinweise
Vorsicht in Bad Staffelstein: Speisen nur mit abgekochtem Wasser zubereiten.
Abkochgebot für Bad Staffelstein und Stadtteile - wichtige Hinweise
com77380/Pixabay; Symbolbild

Das Landratsamt Lichtenfels hat eine Abkochanordnung für Bad Staffelstein und Stadtteile herausgegeben. Das Wasser ist bakteriologisch verunreinigt.

Aktuell gilt eine Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Schönbrunn, Horsdorf und Unterzettlitz. Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers in der Stadt Bad Staffelstein wurden laut dem Landratsamt Lichtenfels im Wasser bakteriologische Verunreinigungen gefunden.

In der Kernstadt Bad Staffelstein sowie den genannten Stadtteilen darf das Leitungswasser ab sofort nur noch abgekocht verwendet werden. Alle übrigen Stadtteile und Gemeinden von Bad Staffelstein haben eigene Trinkwasserversorgungen. Diese seien von der aktuellen Verunreinigung und den damit verbundenen Maßnahmen ausdrücklich nicht betroffen.

Wann abkochen und wann nicht? Hinweise für Bad Staffelstein und Stadtteile

Die Stadt Bad Staffelstein habe zusätzlich weitere Sofortmaßnahmen eingeleitet, wie das Landratsamt berichtet. Die Anordnung, das Wasser abzukochen, gilt demnach so lange, bis neue Untersuchungsergebnisse vorliegen und das Wasser wieder als einwandfrei bewertet wird. Das dauert normalerweise zwischen 6 und 10 Tagen, lautet der Hinweis. Sobald die Anordnung aufgehoben wird, soll eine abschließende Pressemitteilung veröffentlicht werden.

Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Speisen ausschließlich mit abgekochtem Wasser zubereiten.
  • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
  • Lasst das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Das Leitungswasser ist für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzbar.

Stadt und Landratsamt wollen "möglichst viele Betroffene erreichen"

"Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein, zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und gegebenenfalls Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen", betont das Landratsamt. Es ordne als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen habe

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