Mit einem Antrag versuchte die CSU in Kitzingen einen Schutz der Wildtiere zwischen 1. März und 15. Juni durchzusetzen. Doch dafür gibt es in Bayern keine Gesetzesgrundlage.
Der Antrag ist gut gemeint und greift ein wiederkehrendes Problem auf: Frei laufende Hunde sind eine Bedrohung für Wildtiere in der sogenannten Brut- und Setzzeit, die ab dem 1. März beginnt.
Vogelgelege und Jungtiere haben in dieser Zeit kaum eine Chance, wenn Hunde ihrem Jagdtrieb ungebremst folgen können. Und auch für die Landwirtschaft sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein Problem: Fäkalienkeime verunreinigen die Feldpflanzen und können in der Folge bei Kühen zu Krankheiten und Fötenabgängen führen.
Antrag im Stadtrat Kitzingen: Hunde sollen ab März an die Leine
Deshalb hat der Kitzinger Stadtrat Timo Markert, selbst ein passionierter Jäger, kürzlich namens der CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag gestellt. Demzufolge sollen Hundebesitzer verpflichtet werden, ihre Vierbeiner vom 1. März bis 15. Juni nur an der Leine Gassi zu führen. Das soll für das gesamte Stadtgebiet von Kitzingen und den Stadtteilen und allen Außenflächen der Stadt gelten.
Hundespielzeug jetzt bei Amazon anschauen
Zu dem Antrag nahm die Stadtverwaltung in der vergangenen Stadtratssitzung Stellung: Demnach gilt tatsächlich in vielen Bundesländern eine entsprechende Anleinpflicht ab dem 1. März, informierte Rechtsdirektorin Susanne Schmöger. Allerdings nicht in Bayern. Lediglich im Jagdgesetz sei geregelt, dass Hundehalter mit einer Geldbuße belegt werden können, wenn sie ihre Tiere in Jagdrevieren unbeaufsichtigt frei laufen lassen. Der CSU-Antrag geht aber deutlich darüber hinaus. Dafür, betonte Schmöger, gebe es in Bayern keine Rechtsgrundlage.
Zwei städtische Regelungen beziehen sich nur auf die Leinenpflicht für große oder Kampfhunde innerhalb des bebauten Stadtgebiets oder auf die Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich städtischer Einrichtungen auf dem ehemaligen Gartenschau-Gelände und der gegenüberliegenden Mainseite.
Keine Rechtsgrundlage für allgemeine Leinenpflicht in Bayern - Appell an Hundehalter
Eine allgemeine Leinenpflicht im unbebauten Außenbereich für alle Hunde lasse sich damit nicht durchsetzen. Der Antrag sei somit abzulehnen.
Eher symbolisch ist daher das Abstimmungsergebnis zu werten, denn der Stadtrat unterstützte den CSU-Antrag mit 21:6, wohl wissend, dass er nicht umgesetzt werden kann. Das kann als Appell an die Hundehalter verstanden werden, in der Brut- und Setzzeit freiwillig ihre Vierbeiner an der Leine zu führen. Einen weiteren Appell sprach Oberbürgermeister Stefan Güntner (CSU) an diejenigen Stadtratsmitglieder aus, deren Parteien im Landtag vertreten sind: Sie sollten doch auf Landesebene Druck machen für eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Die Lösung für alle Hunde-Probleme:
Einführung eines Hundeführerscheins.
Entweder, man kann zertifiziert nachweisen, dass man selbst als Hundebesitzer geeignet ist und der Hund sich in der Öffentlichkeit an gewisse Regeln hält,
oder man darf sich eben keinen Hund zulegen bzw. mit diesem "raus".
Würde folgende Probleme lösen:
- Hundekot auf Gehwegen
- Hundeangriffe auf andere Tiere und Menschen
- Lärmbelästigung durch Dauerbellen
Ähnlich wie beim Führerschein für Autos. Unfälle können trotzdem passieren, aber es minimiert das Risiko enorm.
Es würde auch die Hemmschwelle hochsetzen, sich einen Hund zuzulegen. Würde somit sicher auch viele Hunde davor bewahren, zu Hause einzugehen oder ausgesetzt zu werden.
Weniger Nachfrage bedeutet wiederum Rückgang von Schwarzmarkt/ illegalen Züchtungen...
Käme also Mensch, Tier und Natur zugute.
Zu leiden hätten natürlich die Egoisten.