Der Fall Peggy entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einem Justiz- und Polizeiskandal.
Der Fall Peggy - ein Mädchen verschwindet am 7. Mai 2001 spurlos in Oberfranken - lässt nicht nur Eltern ratlos zurück. Ermittler stolperten von Beginn an von einer Panne zur nächsten Pleite. Getrieben von der Politik, die mit Hochdruck nach Fahndungserfolgen gierte. Die Suche nach der kleinen Peggy geriet in all den Jahren immer mehr aus dem Ruder, entwickelte sich zu einem Polizeiskandal.
Fakt ist: Wegen politischer Machtinteressen musste früh die Sonderkommission ausgewechselt werden. Deren Chef wurde Wolfgang Geier. Öffentlichkeitswirksam präsentierte er ein Jahr nach dem Verschwinden der Schülerin einen geistig Behinderten als Mörder. Die Ermittler tricksten und betrogen - Hauptsache ein Täter war gefasst.
Nach der angeblichen Aufklärung des Falls Peggy dilettierte Geier als Leiter der Soko in Nürnberg in der Mordserie an Migranten weiter, hinter der rechtsradikale Terroristen steckten und nicht Drogen-Dealer, wie Geier vermutete. "Stümperhaft" nannte der ehemalige Vize-Chef des BKA, Bernhard Falk, diese Ermittlungen.
Bei Peggy düsten selbst Bundeswehr-Tornados über den Frankenwald - erfolglos. Dabei war die Leiche nur wenige Kilometer von ihrem Heimatort entfernt verscharrt. Knapp hinter der thüringischen Grenze. Ein Indiz, das nicht für die Kooperation der Polizeien verschiedener Bundesländer spricht.
Und auch am Dienstag setzte sich das Chaos fort. Während es aus Oberfranken hieß, die DNA-Bestimmung des Skeletts dauere an, gaben Geraer Staatsanwälte bekannt, dass die Knochen von Peggy stammen. Es wird Zeit, dass die Behörden den Fall aufklären - korrekt und lückenlos!
auch ich bin der Meinung, dass ein bereits Freigesprochener durchaus ein weiteres Mal angeklagt werden kann, aber nur dann, wenn "eindeutige" Beweise für seine Schuld vorliegen. Ulvi wurde übrigens nicht mangels Beweisen, sondern "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen; es konnte kein tatnachweis geführt werden. Ich glaube, erneut gegen Ulvi vorzugehen, das wird man sich sehr genau überlegen, denn dann könnte endlich einmal all das, was man im Wiederaufnahmeverfahren hat unter den Tisch fallen lassen, zu Tage kommen, was erneut für Polizei und Staatsanwaltschaft sehr peinlich wäre!
zu den hier hinterlassenen Leser-Kommentaren passt eine Aussage von Dr. Mark Benecke (ebenfalls auf diesen Seiten einsehbar) wie die Faust aufs Auge:
Bei derartigen Polizeieinsätzen gibt es leider immer wieder Laien die denken, sie wüssten alles besser. Die Sucheinheiten haben damals sicherlich alles getan, um Peggy zu finden. Es gibt aber immer eine Menge Faktoren, die die Arbeit beeinflussen. Ein gutes Beispiel sind die Tornado-Flugzeug-Einsätze: Deren Hauptaufgabe in so einem Fall ist es, Temperaturunterschiede zu messen. In einem Wald befinden sich aber auch immer Tiere oder faulendes Laub, die auf diese Werte Einfluss nehmen.
Auch wir können das sagen, nachdem uns unsere Tochter Melanie auf gewaltsame Weise genommen wurde und uns zwei Täter von Kripo und Justiz präsentiert wurden. Bis heute - 23 Jahre danach - können wir nicht mit absoluter Gewissheit sagen, wer der wirklich wahre Mörder unserer Tochter ist.
Lies unter Google:
"Wiegen zwei Morde leichter als einer"
Nach der Verhaftung eines damals Tatverdächtigen saß bei uns ein im Wohnzimmer ein Oberstaatsanwalt der sagte, dass dieser Mann die höchste Strafe im deutschen Strafrecht erhalten würde. Nämlich "Lebenslänglich". "Eigentlich", so sagte wortwörtlich dieser Mann des Staates "sollte man diesen an die Wand stellen und ihn standrechtlich erschießen". Wenige Wochen später konnten wir in unserer Tageszeitung lesen, dass ihm die Karriere wichtiger war, als die Aufklärung des "Falles Melanie". Er wurde nämlich versetzt, als Gerichtspräsident nach Bamberg.
Sein Nachfolger, ein Dr. jur. übernahm den "Fall Melanie" und schrieb die Anklage gegen den damals Tatverdächtigen. Aber auch ihm war die Karriereleiter wichtiger, denn auch er wurde kurz vor Beginn des Prozesses versetzt, als Gerichtspräsident nach Coburg.
Ein dritter Staatsanwalt wurde daraufhin befördert zum "Ober"-Staatsanwalt und war Ankläger im Prozess.
Uns wurde von Kripo und Polizei immer wieder bestätigt, dass dieser Mann "auf Grund von Indizien" bestraft und verurteilt werden würde. Um so schlimmer war für uns dann das Urteil, das lautete:
"Freispruch aus Mangel an Beweisen".
Niemand fragte, wie wir damit leben sollten, nachdem dieser Mann nur wenige hundert Meter von uns entfernt wohnte. Hilfe haben wir weder von unserer Kirche, noch von der Justiz erhalten.
Trotz oder wegen des Leides haben wir zum christlichen Glauben gefunden. Der Bibelvers aus Römer 12,19, den wir auf der Suche nach dem Konfirmationsspruch unserer Tochter (Römer 12,12) suchten und fanden hat uns die Kraft gegeben unser Elternhaus zu verkaufen und unsere Heimatstadt Kulmbach zu verlassen.
Viele Tränen haben wir vergossen, als wir unser Haus in Kulmbach verlassen und unsere Heimatstadt verlassen haben. Aber es war besser so.
Ich, als Vater, wollte damals nur Rache. "Auge um Auge, Zahn um Zahn", das war das Einzige das ich aus der Bibel kannte. Erst die Worte aus Römer 12, 19 waren so, als ob mir dies meine Melanie selbst sagte:
"Rächt euch nicht selbst, meine Lieben, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes;
denn es steht geschrieben,
»Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr.«"
Diese Worte haben gaben uns schlussendlich die Kraft alles aufzugeben.
Für Justiz und Kripo gab es trotz des Freispruches weiterhin keinen Zweifel an der Täterschaft des Freigesprochenen.
Die Neue Presse brachte am 4. Januar 2003 einen Bericht. In diesem Bericht sagte der Leiter de Kripo Bayreuth:
„Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das Urteil in Ordnung. Wenn das Gericht nicht 100 Prozent von der Schuld des Täters überzeugt ist, müsse im Zweifel für den Angeklagten entschieden werde. Aus meiner persönlichen emotionalen Sicht finde ich den Richterspruch freilich problematisch, weil nach meiner Überzeugung damals der Richtige vor den Schranken des Gerichts stand“. Eine Wende im "Fall Melanie" hält er für wenig wahrscheinlich.
„Da müsste schon die Tatwaffe auftauchen oder ein Geständnis abgelegt werden“.
Und auf diesem letzten Satz hätten wir gerne eine Antwort. Und warten vergeblich darauf.
Bereits nach dem schlimmen Mord an unserer Tochter wurde in einem Gully ein Messer gefunden. Dies Messer wurde von der KTU untersucht. Laut Kripochef sei es "auf Grund der Verletzungen unserer Tochter" absolut ausgeschlossen, dass dies die Tatwaffe sei. Dieses Messer hätte ein Trittbrettfahrer in den Gully geworfen.
Über dieses Messer wurde im 1. Prozeß gegen den freigesprochenen Tatverdächtigen überhaupt nicht gesprochen, denn es war ja laut KTU nicht die Tatwaffe.
"Wie kann es sein, dass dieses Messer, 11 Jahre später bei einem 2.Tatverdächtigen die Tatwaffe ist ?"
Völlig schockiert waren wir, als wir auf unserem Anrufbeantworter von der Kripo hören mussten, dass es ein Geständnis eines Mannes, zum Mord an unserer Melanie gibt, der seine Nichte ermordet hatte. Wiederum wurden wir alleine gelassen. Es gab wieder keine Antworten auf unsere Fragen.
Wir haben ein "zweites Mal", leidvoll erleben müssen, dass die Worte des Theologen Friedrich Schorlemmer wahr sind:
"Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen,
was er den Opfern verweigert".
Wir durften in diesem "zweiten Prozeß" keine Fragen stellen.
Es war uns nicht erlaubt, dass uns ein Nebenaklägeranwalt begleitete.
Wir haben "wirklich wahr" "unter vielen Tränen" einen Antrag ausfüllen müssen, um diesen Prozeß überhapt besuchen zu dürfen.
In diesem Land haben die Täter "alle Rechte".
Dieser 29jährige Mann, der seine Nichte ermordet hatte, versuchte mit allen Mitteln mit dem Geständnis am Mord (Jugendstrafe) an unserer Tochter eine niedrigere Strafe zu erhalten.
Wie aber wie soll man an ein gerechtes Urteil glauben ?
Dieser Mörder erhielt zwei Verteidiger. Einer davon war derselbe Anwalt, den auch der Erste, Freigesprochene hatte. Der "dritte Oberstaatsanwalt" aus dem 1. Prozeß gegen den Freigesprochenen war wiederum Ankläger gegen diesen zweiten Geständigen. Der beisitzende Richter aus dem 1. Prozeß war unbegreiflicherweise zweiter Oberstaatsanwalt gegen den zweiten Geständigen. Und nichts, aber auch gar nichts stimmte von den Aussagen, dieses später Verurteilten.
Alle - außer uns - sind zufrieden.
Für Polizei und Justiz ist endgültige ein Fall abgeschlossen. Der zweite Verurteilte erhielt eine milde Strafe, denn er erhält "betreutes Wohnen" in einer psychologischen Klinik.
Für unsere Fragen aber hat niemand Zeit.
Uns wurde geraten, einen Antrag über das Opferentschädigungsgesetz zu stellen.
Erhalten haben wir "nach zwei Jahren" 376 DM und 7,52 DM Zinsen.
Gäfgen, der Mörder eines kleinen 11jährigen Jungens erhielt 3.000 Euro Schmerzensgeld.