Wurde die 17-Jährige geschlagen?

2 Min

Ein 28- Jähriger soll einer Schülerin (17) gegenüber zudringlich geworden sein und ihr dann eine Backpfeife gegeben haben. Die Zeugen widersprechen sich.

Da offensichtlich war, dass es unter den Zeugen einen oder mehrere Lügner gab, wies Staatsanwalt Wedekind wiederholt auf die Wahrheitspflicht hin und betonte nachdrücklich, dass diejenigen, die im Zeugenstand die "Story vom Pferd" erzählen, sich schnell auf der Anklagebank wiederfänden. Im jüngsten Gerichtsprozess wegen Körperverletzung musste sich ein 28-Jähriger verantworten, weil er einer Schülerin (17) gegenüber zudringlich geworden sein und ihr dann eine Backpfeife gegeben haben soll. Neben dem Opfer wurden drei Augenzeugen vernommen. Zwei davon wollen nichts gesehen haben. Weil sich nicht aufklären ließ, wer lügt und wer die Wahrheit sagt, vertagte die Vorsitzende Richterin den Prozess mit der Maßgabe, zum nächsten Termin weitere Zeugen vorzuladen.
Bei der Verhandlung ging es darum, was sich am Samstagabend des 3. März dieses Jahres in einem Hausflur in der Kreisstadt abspielte. Damals hatten sich der Angeklagte und zwei seiner Kumpane etliche Sixpacks Bierdosen besorgt und labten sich an dem Gerstensaft. Allerdings nicht in ihren eigenen vier Wänden, sondern das Trio schlenderte zunächst in der Gegend herum, und aus Blödsinn klingelten die Angetrunkenen schließlich an der Haustür eines Mehrfamilienhauses.
Als ihnen irgendjemand öffnete, drangen sie in den Hausflur ein. Dort, meinte einer derjenigen, der seinerzeit dabei war, "alberten wir halt einfach rum". Das Gegröle und den Lärm, den sie dadurch verursachten, dass sie ihre leeren Dosen innen an die Flurwand warfen, hörte man auch in der Wohnung, die im Erdgeschoss liegt. Hier lebt eine 49-jährige Frau mit ihrer minderjährigen Tochter, die gerade von einer etwas älteren Freundin besucht wurde.


Zurück in die Wohnung geflüchtet

Während die Mieterin in der Küche werkelte, öffneten die beiden Jugendlichen die Wohnungstür, um zu sehen, was es mit dem Radau auf sich habe. Das wiederum kriegten die drei Krachmacher mit und stiegen schnell die wenigen Stufen zu den Mädchen hoch. Und bei diesem Zusammentreffen blieb es offenbar nicht nur bei Pöbeleien und verbalen Anzüglichkeiten.
Die 17-Jährige, die damals zu Besuch war, erzählte im Zeugenstand mit piepsiger Stimme den Verlauf der Auseinandersetzung mit den drei Saufbrüdern, von denen sie keinen gekannt habe. Demnach sei der Angeklagte mit einer widerlichen Alkoholfahne zudringlich geworden, habe sie um die Taille gefasst, und als sie diese plumpen Annäherungsversuche zurückgewiesen habe, habe er ihr erst mal eine Backpfeife verabreicht und ihr dann noch mit seiner Hand von oben auf den Kopf geschlagen. Sie sei dann gleich zurück in die Wohnung geflüchtet und habe sich im Zimmer ihrer Freundin verbarrikadiert.
Der im Maintal lebende Beschuldigte gab sich forsch und unbeeindruckt. Er hält sämtliche Vorwürfe für "frei erfunden" und zwei von denjenigen, die damals ebenfalls dabei waren, bliesen in dasselbe Horn. So behaupteten die beiden 17 und 22 Jahre alten Augenzeugen, dass "definitiv" niemand geschlagen worden sei. Vielmehr, meinten sie rückblickend, sei alles doch recht "amüsant und lustig" gewesen.


"Gezittert am ganzen Körper"

Für das Opfer war es das offenbar nicht, denn die Wohnungsinhaberin schilderte im Zeugenstand, in welchem Zustand sie das junge Mädchen im Zimmer ihrer Tochter vorgefunden habe. Der Teenager habe "geweint und gezittert am ganzen Körper", sagte sie aus. Eine halbe Stunde lang habe sie gebraucht, um das Mädchen wieder einigermaßen zu beruhigen.
Soweit das unbefriedigende Ergebnis der Beweisaufnahme. Allerdings fehlte aus noch zu ermittelnden Gründen einer der Augenzeugen, der damals ebenfalls vor Ort war. Dieser soll bei dem Fortsetzungstermin am 20. Dezember gehört werden, bevor die Juristen ihre Schlüsse ziehen. Falls es zu einem Schuldspruch kommt, müssten diejenigen, die versucht haben, den Angeschuldigten mit ihrer Aussage zu entlasten, mit einer Anklage wegen Falschaussage rechnen.