Gleichberechtigung im Straßenverkehr endet spätestens am nächsten Stoppschild. Wie schaut es bei den Parkplätzen aus? Wo droht ein Strafzettel, wo nicht?
Mann kennt es: Auf der Suche nach dem Parkplatz möglichst nahe am Eingang des Supermarkts tut sich diese fette, fette Lücke auf. Mann ist versucht hineinzufahren, aber da ist dieses Bild auf den Asphalt gemalt! Eine Frau mit Kind. Das symbolisiert: Hier dürfen nur Frauen oder Kinder parken oder beide zusammen.
Rechtlich gesehen...
Oder wie ist das? Rein rechtlich gesehen, darf hier jeder parken, erklärt Norbert Mohr, Chef der Haßfurter Polizeiinspektion. Denn: In der Straßenverkehrsordnung sind Mutter-Kind- sowie Frauenparkplätze nicht geregelt, deswegen droht keinem Mann ein Strafzettel, wenn er sein Auto darauf abstellt. Das sollte aber keineswegs männliche Verkehrsteilnehmer dazu ermutigen, sich auf diese Parkplätze zu stellen, wie Mohr weiter ausführt, insbesondere, was die gesonderten Frauenparkplätze betrifft, die oft in Parkhäusern ausgewiesen sind: "Der Anstand gebietet es, dass man dort nicht parkt, als Mann oder als Paar", sagt Mohr.
Diese Stellflächen "sind dort angelegt, nicht, weil die Frauen schlechter Auto fahren, sondern weil dort mehr Sicherheit gegeben ist." Diese Plätze befänden sich näher am Ausgang, seien besser beleuchtet und unter Umständen besser kameraüberwacht. Für Frauen, die alleine unterwegs sind, ist das hilfreich, etwa wenn sie deswegen nicht vom hintersten Eck des Parkhauses ihren Weg zum Ausgang suchen müssen.
Geschützter Platz
Somit sind die Frauen normalerweise besser vor Überfällen und Übergriffen geschützt. Freilich hat die Polizei aber rechtlich keine Handhabe, "Falschparker" zu sanktionieren.
Es gibt aber Stellflächen, da sieht das anders aus: "Wir haben eine eindeutige Regelung bei Behindertenparkplätzen", sagt Mohr. Die Polizei im Kreis Haßberge greift hier auch konsequent durch: "Wenn wir an einem Behindertenparkplatz vorbeifahren und sehen, dass da jemand unberechtigt parkt", gebe es eine Verwarnung mit Bußgeld, und das Fahrzeug wird in der Regel abgeschleppt. Parken darf dort nur, wer einen Behindertenparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt hat (gilt auch für nichtbehinderte Fahrzeugführer, sofern sie eine Person befördern, die einen Behindertenparkausweis besitzt).
Die Väter nicht ausschließen
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Christine Stühler, die Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamts im Kreis Haßberge, hält Frauenparkplätze sowie Mutter-und-Kind-Parkplätze (bzw. wie sie sagt, "Eltern-Kind-Parkplätze", da Väter mit Kindern hier nicht ausgeschlossen werden sollten) für eine sinnvolle Einrichtung - und sie werde von vielen Verkehrsteilnehmern "auch beachtet, obwohl es nicht sanktioniert wird", hat sie beobachtet.