Vorbestrafter muss Unterhalt für drei minderjährige Kinder zahlen

1 Min

Da eine Freiheitsstrafe kontraproduktiv wäre, stellte das Amtsgericht Haßfurt das Verfahren gegen den 36-Jährigen ein, damit er die Vaterpflichten erfüllt.

Wenn ein vorbestrafter und unter laufender Bewährung stehender Angeklagter auf der Anklagebank sitzt, geht es immer um die Frage: Freiheitsstrafe - ja oder nein? Wenn es sich bei der Straftat aber um die Verletzung der Unterhaltspflicht handelt, würde eine Gefängnisstrafe genau das verhindern, was man von dem Beschuldigten verlangt - dass er regelmäßig Alimente an die Kindesmutter zahlt. Vor dem Hintergrund dieses Dilemmas stellte das Amtsgericht Haßfurt eine Anklage gegen einen 36-jährigen Handwerker mit der Auflage ein, dass der Mann auch künftig regelmäßig arbeiten und nach Kräften seinen Vaterpflichten nachkommen muss.

Vierteljahr lang nicht gezahlt

Unter dem Strich ging es bei der Verhandlung nur um einen kurzen Zeitraum, weil dem Arbeiter seit Februar 2017 mit über 500 Euro ein beträchtlicher Teil seines Lohnes weggepfändet wird. Allerdings hatte er den Job mit einem monatlichen Lohn von rund 1500 Euro bereits im November 2016 aufgenommen. Das bedeutet, dass der Angeklagte in der Zeit bis zum Januar 2017, also ein Vierteljahr lang, seinen finanziellen Verpflichtungen für drei minderjährige Kinder im Alter von vier, acht und 15 Jahren nicht nachgekommen ist. Die Zeit davor hat er teilweise im Knast verbracht.

Angespannte Finanzverhältnisse

Der Handwerker gab sich sehr einsichtig und erklärte, dass er seine Pflichten den beiden Kindesmüttern gegenüber kenne und die Unterhaltszahlungen damals einfach "verschwitzt" hätte. Alexander Wessel als Pflichtverteidiger ergänzte, dass sein Mandant sich auch deshalb in "angespannten finanziellen Verhältnissen" befinde, weil er aus vergangenen Gerichtsverfahren eine hohe Geldstrafe und die Gerichtskosten ratenweise zu zahlen habe.

Zudem war es wohl so, dass weder die Mütter noch das Jugendamt in dem fraglichen Zeitraum auf den dreifachen Vater zugegangen waren und ihn zum Zahlen aufforderten. Das eher passive Verhalten der alleinerziehenden Mütter erklärt sich aus der Tatsache, dass sie vom zuständigen Jugendamt regelmäßig Unterhaltsvorschuss-Zahlungen erhalten.

Privatinsolvenz angemeldet

Momentan sieht es so aus, dass seine beiden jüngsten Kinder alle 14 Tage am Wochenende bei ihrem Vater sind. Und in seinem Urlaub, berichtete er, habe er die beiden Kleinen zwei Wochen am Stück betreut. Auch in finanzieller Hinsicht will er seine Verhältnisse in Ordnung bringen. Deshalb hat er Privatinsolvenz angemeldet und will auf diese Weise seinen über lange Jahre angehäuften Schuldenberg in absehbarer Zeit loswerden.

Sache des Familienrechts

Von seinem Monatslohn geht nun immer der Betrag, der 1180 Euro übersteigt, an die Verwalterin des Insolvenzverfahrens. Ob man in dieser Situation dem Handwerker noch eine weitere Summe für Unterhaltsverpflichtungen abknöpfen kann, konnten die Juristen nicht ad hoc sagen. Denn diese Frage ist keine Sache des Straf-, sondern des Familienrechts. Von daher erfolgte die oben bereits erwähnte Einstellung unter Auflagen. In welcher Höhe diese Auflage gesetzlich möglich ist, wird im Zuge von Nachermittlungen festgestellt.