Spektakulär endete gestern eine Verhandlung im Amtsgericht Haßfurt: Polizisten führten die beiden Verurteilten ab. Es ging um zwei sexuell motivierte Attacken beim Sander Weinfest, Schläge und um eine Messerstecherei.
Eine Szene wie aus einem Krimi spielte sich am Mittwoch im Haßfurter Amtsgericht ab: Unmittelbar nach der Urteilsbegründung wurden die beiden Verurteilten, zwei jeweils 35-jährige Männer aus einem asiatischen Land, von Polizeibeamten in Handschellen abgeführt. Begründung für die Haftbefehle: Fluchtgefahr.
Das Duo war wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Beamten verfrachteten die Delinquenten in die Justizvollzugsanstalt nach Bamberg.
Rund ein Dutzend Zeugen und drei vereidigte Übersetzer waren vom Schöffengericht unter dem Vorsitz von Strafrichter Roland Wiltschka aufgeboten worden, um herauszufinden, was sich zu später Stunde beim letztjährigen Sander Weinfest abgespielt hatte.
Die beiden Männer hatten damals die Feier besucht und sich nach Mitternacht "völlig daneben benommen", wie Staatsanwalt Christoph Lehmann formulierte.
18-Jährige attackiert Gegen ein Uhr nachts entfernten sich die zwei, begleitet von einem dritten Landsmann, auf einem Feldweg vom Festgelände. Angeblich um austreten zu gehen.
Als sie eine auf dem Boden sitzende junge Frau sahen, bückte sich einer aus der Gruppe zu ihr auf die Wiese. Die anderen beiden liefen etwa zehn Meter weiter und blieben dann stehen. Offensichtlich, wie das Gericht annahm, um Schmiere zu stehen.
Derjenige aber, der sich an die 18-jährge Schülerin herangemacht hatte, setzte sich rittlings auf deren Oberschenkel, wodurch sie nicht mehr weglaufen konnte.
Während er ihr mit einer Hand den Mund zuhielt, um sie am Schreien zu hindern, begrabschte er sie mit der anderen Hand im Brustbereich und an ihrem Oberschenkel. "Ich habe alles verdrängt und will mich gar nicht mehr dran erinnern" schluchzte die junge Frau, als sie mit zittrigen Knien als Zeugin befragt wurde.
Da sie sich nach Kräften wehrte, gelang es ihr glücklicherweise nach kurzer Zeit, um Hilfe zu rufen und zu fliehen. Aufgebracht und schockiert erzählte sie dem in der Nähe stehenden Freund, was vorgefallen war. Dieser war zwar ziemlich betrunken, sprach aber die drei Verdächtigen an und forderte sie auf, mit zur Polizei zu gehen.
Prügelei Damit waren die überhaupt nicht einverstanden und die beiden 35-Jährigen fingen eine Prügelei an.
Der Dritte im Bunde, ein jüngerer Bursche, hielt sich zurück - das ersparte ihm eine Anklage.
Bei der Schlägerei jedenfalls teilten alle aus, aber der Freund des geschädigten Mädchens trug einige Prellungen am Körper und ein blaues Auge davon. Das Veilchen, schilderte er im Zeugenstand, war noch zwei Wochen lang sichtbar.
Eine gute Stunde später kam es zu einem weiteren sexuellen Übergriff. Diesmal von dem Übeltäter, der beim ersten Vorfall nur eine passive Rolle gespielt hatte. Wieder im Umfeld des Festes näherte er sich einer 30-jährigen Frau, die wegen der überfüllten Toiletten ihre Notdurft hinter einem Gebüsch verrichtet hatte. Sie war gerade dabei, ihre Hose hochzuziehen.
Mit einer Hand packte der 35-Jährige die Verkäuferin am Hals, die andere verschwand in der noch offenen Hose.
Im Gerichtssaal entschuldigte er sich tausendmal für sein Fehlverhalten und sagte, er habe "Liebe machen wollen".
Auch Messerstecherei auf dem Kerbholz Gleich mitverhandelt wurde eine Messerstecherei, die derjenige, der sich an der Schülerin vergangen hatte, zwei Monate später anzettelte. Aus nichtigem Anlass war er damals in seiner Gemeinschaftsunterkunft, in der er wohnte, auf einen iranischen Mitbewohner mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser losgegangen. Dabei verletzte er sein Opfer durch einen Stich an der Schulter sowie durch Schnittwunden an der Hand.
Ohne Bewährung Der Messerstecher wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Sein gleichaltriger Kumpan erhielt ein Jahr und acht Monate, aufgrund fehlender mildernder Umstände ebenfalls ohne Bewährung. Die Verteidiger können den Richterspruch durch Berufung oder Revision anfechten. Noch im Gerichtssaal wurden die Verurteilten mit Handschellen fixiert und abgeführt.