Unruhestifter muss für Promille-Fahrt Geldstrafe zahlen und Führerschein wird gesperrt

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Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 38-Jährigen nach weiteren Zeugenvernehmungen. Hintergrund ist ein familiärer Streit.

Nachdem am zweiten Verhandlungstermin im Amtsgericht in Haßfurt weitere Zeugen vernommen worden waren, hatte Strafrichterin Ilona Conver keine Zweifel mehr, dass der 38-jährige Angeklagte betrunken zu seiner Ex-Frau und deren zwei Kindern fuhr und dort an der verschlossenen Tür lautstark randalierte. Sie schloss ein Komplott und einen Racheakt seiner Noch-Frau aus und sprach von zahlreichen Indizien, die alle ein stimmiges Bild ergeben hätten. Für die kurze Trunkenheitsfahrt mit beträchtlicher Alkoholisierung verhängte sie eine Geldstrafe von 900 Euro sowie eine vierteljährliche Führerscheinsperre.

Wie vor einigen Wochen berichtet, wohnt die alleinerziehende Mutter mit ihren beiden Kindern, einer 16-jährigen Tochter und ihren um zwei Jahre älteren Bruder, zusammen in einem Haus im Kreis Haßberge. In der Familie hing längere Zeit schon der Haussegen schief und in der Zeit um Silvester 2017 herum hatte die Ehefrau ihren Mann rausgeworfen. In der Verhandlung ging es nun um die Ereignisse, die sich heuer am 17. Februar kurz vor neun Uhr abends abspielten.

Damals waren die Jugendlichen mit einer Freundin zusammen alleine zu Hause, weil ihre Mutter gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten eine befreundete Familie besuchte. Die damalige Gastgeberin bestätigte im Zeugenstand, dass die Mutter an dem besagten Abend bei ihr gewesen sei und dass es einen Video-Anruf ihres Noch-Ehemannes gegeben habe. Dabei hatte der Angeklagte offenbar auch den neuen Freund seiner Noch-Ehefrau gesehen, was ihn wohl erst so richtig auf die Palme brachte. Zudem habe dem Rausgeworfenen nicht gepasst, dass die Jugendlichen alleine zu Hause waren.

Auch ein 17-Jährige, die an jenem Abend mit den Geschwistern beisammen war, bekräftigte die wesentlichen Abläufe. Demnach gab es abends kurz vor neun Uhr an der Haustür Krawall, weil jemand mit den Fäusten dagegen hämmerte. Auch sie war sich sicher, dass es sich um die Stimme des Beschuldigten handelte. Dieser habe laut geschrien, dass er seine Sachen holen wolle. Die drei jungen Leute im Haus waren voller Angst und eingeschüchtert, öffneten aber nicht die Tür, sondern verständigten die Polizei.

Als dann kurz darauf ein Streifenwagen eintraf, hatte sich der Unruhestifter wieder verzogen. Die Beamten fuhren zu seinem neuen Wohnort, wo sie den Beschuldigten im Wohnzimmer sitzend antrafen - wobei auf dem Tisch eine angebrochene Flasche Likör stand. Die damals noch warmen Bremsscheiben seines Autos hatte der Mann damit zu erklären versucht, dass seine neue Freundin kurz zuvor mit dem Fahrzeug eine Probefahrt gemacht habe.

Diese mögliche Entlastungszeugin bestätigte zwar eine kurze Fahrt an dem nämlichen Tag. Nachdem sie den Autoschlüssel zurückgegeben hatte, war sie allerdings nicht die ganze Zeit bei dem Angeklagten und konnte ihm so kein lückenloses Alibi ausstellen. Ein weiteres Indiz war eine frische Ölspur auf der Straße vor dem Tatort. Das passte zu der Tatsache, dass der Motor im Wagen des Angeschuldigten leckte.

Da in der um 22.47 Uhr entnommenen Blutprobe des Mannes 1,48 Promille festgestellt wurden, ging der Staatsanwalt davon aus, dass die Alkoholisierung bei der Trunkenheitsfahrt noch höher war. Damit lag in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die die Juristen bei einem Wert von über 1,1 Promille obligatorisch annehmen. Auch die kurze Fahrtstrecke von rund fünf Kilometern sei damit unverantwortlich gewesen - trotz der "familiären Verwicklungen und Turbulenzen."

Verteidiger Georg Schulte dagegen hielt die Beweiskette nicht für schlüssig und wies unter anderem darauf hin, dass es doch eigenartig sei, dass an dem besagten Abend niemand aus dem Fenster geschaut habe. Er forderte einen Freispruch. Für die Richterin aber war der Fall klar. Da die Kinder noch kurz zuvor mit dem Angeklagten beisammen waren, hätten sie zweifelsfrei seine Stimme erkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.