Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte zwei 20 und 23 Jahre alte Schläger für einen Angriff in der Walpurgisnacht in Krum.
Aus Sicht des 52-jährigen Opfers war es der reine Albtraum: "In der stockdunklen Gasse hörte ich, wie jemand auf mich zurannte, dann wurde ich von hinten angesprungen, in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gerissen." Als er sich schließlich wieder aufrappelte und sich um seine beiden Kinder kümmern wollte, boxte ein unbekannter junger Mann immer wieder wie wild auf seinen Brustkorb ein. Nachdem er dessen "total irren Blick" wahrnahm, dachte er nur noch: "Ich muss im falschen Film sein." Das Schöffengericht in Haßfurt verurteilte den Schläger (20) nach Jugendstrafrecht zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung, sein um drei Jahre älterer Komplize kam nach Erwachsenenstrafrecht mit einer 3500-Euro-Geldstrafe davon.
Der fast unglaubliche Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 1. Mai letzten Jahres in Krum, einem Stadtteil von Zeil. In der Ortsmitte hatten sich zahlreiche Gäste zum gemütlichen Beisammensein am Lagerfeuer in der Walpurgisnacht eingefunden. Unter ihnen befanden sich auch zwei Geschwister im Alter von 18 und 19 Jahren. Zusammen mit Freunden waren sie in bester Feierlaune.
Kurz vor Mitternacht stieß der Vater der Geschwister zu der Gruppe und trank in der fröhlichen Runde ein Bier mit. Es war schon nach drei Uhr, als der Vater zum Aufbruch drängte. Weil außer seinen beiden Kindern zwei der Freunde ebenfalls heimwollten, gingen sie zu fünft - der Vater ein Stück voraus - durch eine finstere Gasse in Richtung des geparkten Autos. In dieser Situation kam es zu dem, was der Staatsanwalt als "hinterlistigen Überfall" auf den 52-Jährigen und dessen Kinder bezeichnete.
Die Gewalttaten der 20 und 23 Jahre alten Täter endeten erst, als die Gruppe aus der Gasse herauskam und die beleuchtete Hauptstraße erreichte. Gottlob war zu diesem Zeitpunkt ein junger Mann in der Nähe, der - von der lauten Schreierei angelockt - hinzueilte. Da der Hinzugekommene mit dem Älteren der beiden Angreifer befreundet ist, gelang es ihm, die beiden Angeklagten zu beruhigen. Er begleitete die überfallene Gruppe mit dem Vater zu dem geparkten Auto und blieb so lange vor Ort, bis der Wagen davonfuhr.
Der 20-jährige Hauptangeklagte machte in der Verhandlung von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zur Sache zu äußern. Im Laufe der Beweisaufnahme wurde aber klar, dass der Bursche schon den ganzen Abend offenbar darauf aus war, jemanden zu suchen, den er verprügeln konnte. Ein erstes Opfer fand er bereits kurz nach Mitternacht am Toilettenwagen, als er ohne Grund einen 29-jährigen Ingenieur mit heftigem Faustschlag zu Boden schickte. Wie auch bei dem späteren Überfall kannten sich auch hier Täter und Opfer nicht. Nacheinander traten alle damaligen Opfer der Gewaltattacken in den Zeugenstand am Amtsgericht.
Wie sehr den 52-jährigen Familienvater die Sache mitgenommen hatte, hörte man unschwer an dessen aufgewühlter Stimme. Für ihn war es ein Schock, der auch heute noch nicht restlos überwunden ist. Nach wie vor befindet er sich in psychologischer Behandlung. Sein Sohn erlitt damals auch erhebliche physische Verletzungen: Neben Schürfwunden und Rippenprellungen wackelten etliche Schneidezähne bedenklich. Von seinem Arzt wurde er für eine Woche krankgeschrieben.
Man fragt sich, welcher Geist in der damaligen Walpurgisnacht vor allem in den jüngeren Haupttäter gefahren war, dass er solchen Stunk suchte. Eine erste Erklärung dazu gab es von dem Mitangeklagten, als der nach dem Alkoholkonsum gefragt wurde. Bevor die beiden gemeinsam zu der Feier gingen, glühten sie mit über sieben Flaschen Bier vor. Im Laufe des Abends kamen dann noch gut 15 "Gespritzte" hinzu. Ob beide gemeinsam oder jeder der beiden diese Alkoholmenge in sich hineinschüttete, blieb offen.
Der Haupttäter hat 5 Vorstrafen und bekam bei der 6. Straftat, einer Körperverletzung, wieder nur eine Bewährungsstrafe. Das ist lächerlich! Muss er erst jemand umbringen damit er endlich mal eine verdiente Strafe bekommt? Unser Rechtssystem macht sich hier selbst lächerlich. Wenn ich ein paar Euro Steuern hinterziehe werde ich in Deutschland schwerer bestraft als wenn ich mehrmals Leute verprügele...
Verstehe ich das richtig, dass der gemeingefährliche Überfall schon am 1. Mai 2019 stattgefunden hat und jetzt ERST die Verhandlung erfolgt? Ist das nicht unglaublich, was hat das Amtsgericht in der Zwischenzeit gemacht? Was sollen diese lächerlichen Micky-Maus-Strafen für die beiden Kriminellen??? Das lädt doch Nachahmer nur ein! Der Staat steht sowohl innerlich wie äußerlich am Abgrund! Die Regierung und ihre Institutionen aus dem 19. Jahrhundert (Schulsystem, Justizsystem, Polizeiwesen) sind den Anforderungen unserer Gesellschaft schon lange nicht mehr gewachsen!