Totschläger im Auto mitgeführt: Mann muss sich vor Amtsgericht Haßfurt verantworten

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Günter Flegel
Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Günter Flegel

Weil er eine Schlagwaffe im Auto mit sich führte, stand ein 28-Jähriger in Haßfurt vor Gericht. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger stand wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz vor dem Amtsgericht Haßfurt. Er führte in seinem Auto einen Totschläger mit und wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann war in Knetzgau erwischt worden. Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, weil er ein Fahrverbot von einem Monat erhalten sollte. Wegen des Einspruchs kam es zur Verhandlung in Haßfurt.
Ilker Özalp, Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft, sagte, dass der Angeklagte im Oktober 2016 auf dem Autohof in Knetzgau von der Polizei kontrolliert wurde, wobei im Ablagefach der Fahrertür ein Totschläger gefunden wurde, was eine verbotene Waffe darstelle, wenn sie mitgeführt werde. Das sei ein Verstoß nach dem Waffengesetz.

Der Angeklagte, dessen Angaben von einer Dolmetscherin übersetzt wurden, sagte, dass der Totschläger nicht sein Eigentum sei, er wusste angeblich gar nicht, dass dieser im Auto lag. Ein Fahrverbot würde seine Arbeitsstelle gefährden. Auch die Geldstrafe von 1500 Euro halte er für zu hoch, das sei sein Monatsverdienst. Von den 1500 Euro, die er verdiene, würde er 700 Euro an seine Angehörigen in Polen abgeben.

Hier hakte der Anklagevertreter ein und erläuterte, dass bei dem Verdienst die Tagessätze normal 50 Euro betragen. "Ich kann mir vorstellen, dass wir das Fahrverbot wegfallen lassen, um nicht seine Arbeitsstelle zu gefährden, sagte Ilker Özalp. "Dem könnte ich mit Augenzudrücken zustimmen, damit würde der Angeklagte gut bedient sein." Allerdings wolle er von der Tages-satzanzahl von 50 nicht abweichen, die auf 40 Euro festgesetzt werden sollen. "Besser geht es nicht", so der Anklagevertreter.


50 Tagessätze zu je 35 Euro

"Ich würde auf den Vorschlag des Staatsanwaltes eingehen, es tut mir leid, dass es so weit gekommen ist", ließ der Angeklagte wissen. Das Gericht verhängte schließlich 50 Tagessätze zu je 35 Euro, also 1750 Euro. Die Richterin Ilona Conver machte nochmals deutlich, dass Totschläger nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Das Urteil ist rechtskräftig, da beide Parteien auf Rechtsmittel verzichteten. hw