Weil er Mitteilungen auf einem geliehenen Handy nicht gelöscht hatte, flogen die Drogengeschäfte eines 21-jähriges Mannes aus dem Landkreis Haßberge auf. Das Amtsgericht in Haßfurt sprach ein mildes Urteil. Es ist seine letzte Chance.
Wie nahe manchmal Glück und Pech beieinander liegen, erlebten die Zuhörer bei einem Strafprozess im Haßfurter Amtsgericht. Weil er - es sei dahingestellt, ob aus Leichtsinn oder Dummheit - verräterische SMS-Nachrichten nicht von einem geliehenen Handy gelöscht hatte, waren die Drogenfahnder einem 20-Jährigen auf die Spur gekommen. Die Strafe für den Angeklagten fiel mit einer Geldauflage von 500 Euro vergleichsweise glimpflich aus, weil er zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war und deshalb als Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Jugendrichter Martin Kober konnte sich ein Lächeln nicht verkneifen, als er den Burschen fragte, ob er wisse, wie ihm die Polizei auf die Schliche gekommen sei.
Da der verneinte, klärte ihn der Jurist über den kuriosen Hintergrund auf.
Als nämlich der Beschuldigte heuer im Frühjahr sein defektes Handy bei einem Fachgeschäft zur Reparatur abgab, überließ ihm der Shop für diese Zeit ersatzweise ein anderes Gerät. Kurz darauf holte der Jugendliche sein instand gesetztes Mobiltelefon wieder ab und gab das geliehene Teil zurück - ohne die SMS-Nachrichten darauf zu löschen. Der nächste Benutzer entdeckte die Rauschgiftanfragen, schloss zutreffend auf Drogengeschäfte und alarmierte die Polizei. Dumm gelaufen, könnte man sagen. Bei einer Hausdurchsuchung am 17. Juni entdeckten die Beamten in der Wohnung des mutmaßlichen Dealers ein 10,85 Gramm schweres Gemisch aus Marihuana und Haschisch sowie eine Feinwaage.
Post von der Justiz Als Zeuge war neben dem zuständigen Polizeiwachtmeister einer der
Kunden des Angeschuldigten geladen. Der 23-Jährige gab zu, ein einziges Mal Rauschmittel eingekauft zu haben. 50 Euro habe er für etwa drei Gramm Marihuana bezahlt, berichtete der Drogenkonsument vor dem Jugendgericht. Er hat mittlerweile unangenehme Post in Form eines Strafbefehls über 300 Euro Geldstrafe von der Justiz erhalten.
Der Vertreter der Anklage hielt dem Angeklagten vor, bereits fünf Mal straffällig geworden zu sein. Zwischen 2007 und 2012 wurde er mehrfach wegen Körperverletzung, Diebstahls und Betrugs verurteilt. Angesichts dieser erheblichen Vorstrafen plädierte der Ankläger auf acht Monate Jugendstrafe.
Rechtsanwalt Tilman Fischer betonte jedoch, dass seinem Mandanten lediglich ein einziger Fall mit geringer Menge nachgewiesen werden konnte. Alles andere, so der Jurist, seien Mutmaßungen und dürften seinem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen.
Schließlich gelte nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" die Unschuldsvermutung für den Auszubildenden. Zudem liege bei seinem Schützling eine günstige Sozialprognose vor, weil er sich berechtigte Hoffnungen machen dürfe, nach der baldigen Prüfung vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden.
Bereits rechtskräftig Das Jugendgericht mochte sich dieser Argumentation nicht verschließen und fällte - auch auf Grund von Reifedefiziten des jungen Mannes - ein mildes Urteil gemäß Jugendstrafrecht, das prompt angenommen und damit rechtskräftig wurde. Der Jugendrichter warnte den Verurteilten eindringlich vor einer erneuten Straftat, denn beim nächsten Mal sei die Haft quasi unvermeidlich. "Ab jetzt darf nichts mehr passieren", sagte Kober zu dem Verurteilten.