Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 50-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe, weil er permanent ohne Führerschein Auto gefahren ist.
Ohne Fahrerlaubnis hat ein 50 Jahre alter Mann zwischen Mai 2017 und Februar 2019 mindestens 92 Mal ein Auto gesteuert. Weil er am ersten Prozesstag behauptet hatte, in diesem Zeitraum meistens in Spanien gewohnt zu haben, kam es zu Nachermittlungen und einem zweiten Verhandlungstermin am Amtsgericht in Haßfurt mit weiteren Zeugen. Dabei fiel das Alibi des Angeklagten wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Wegen 92 nachgewiesenen Schwarzfahrten wurde der vielfach Vorbestrafte nun zu einer 13-monatigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung.
Wie schon beim ersten Verhandlungstermin kam der Beschuldigte mit metallisch klirrenden Fußschellen in den Gerichtssaal. Zwei Justizbeamte begleiteten den bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Schwarzfahrer. Beim ersten Gerichtstermin hatten zwei ältere Nachbarn als Zeugen ausgesagt. Sie spielten eine Hauptrolle in dem Prozess.
Wie kam es dazu? Zum einen beobachteten die Senioren, dass ihr neuer Nachbar des Öfteren die Nummernschilder von einem Auto abschraubte und an einem anderen befestigte, was ihnen verdächtig vorkam. Zum anderen tauchte die Polizei des Öfteren auf dem Hof des Beschuldigten auf und die Beamten sprachen auch mit den unmittelbar angrenzenden Nachbarn. Irgendwann war den Rentnern klar, dass der Angeklagte keinen Führerschein mehr haben konnte. Spätestens ab diesem Zeitpunkt führten sie Listen und dokumentierten per Datum und Uhrzeit, wenn der Mann wegfuhr oder zurückkam. Auf diesen detaillierten Aufzeichnungen beruhte die Anklageschrift des Staatsanwalts.
Durch die Nachermittlungen und weitere Zeugenaussagen konnte nun das vom Angeklagten beim ersten Termin präsentierte Spanien-Alibi als Schutzbehauptung entlarvt werden. Laut Melderegister des zuständigen Einwohnermeldeamtes war er in der fraglichen Zeit in der Ortschaft im nördlichen Haßbergekreis gemeldet. Lediglich von Februar 2019 bis Mai 2019 hatte er sich ins Ausland nach Peru abgemeldet. Dieser Zeitraum liegt allerdings nach den ihm vorgeworfenen Schwarzfahrten. Und ob er tatsächlich in Südamerika war oder nicht, weiß nur der Mann selber.
Seine ehemalige, nun in Thüringen wohnende Lebensgefährtin schilderte im Zeugenstand, dass sie im Frühjahr 2016 gemeinsam mit dem Angeklagten in das Anwesen eingezogen sei. Nachdem sie es zweieinhalb Jahre mit ihm aushielt, trennte sie sich im Herbst 2018 von ihm und zog am 3. Oktober 2018 aus. In dieser Zeit, antwortete sie auf Nachfrage des Staatsanwalts, sei ihr damaliger Partner nie im Ausland gewesen. Vielmehr habe er im Schichtdienst bei einer Firma im Kreis Haßberge gearbeitet. Zu seinem Arbeitsplatz und wieder nach Hause sei er stets mit einem seiner wechselnden Autos gefahren. "Viele davon waren Schrottautos, die er repariert hat", berichtete sie. Als sie ihn einmal fragte, wo sein Führerschein sei, habe er behauptet, dass dieser bei seiner Arbeitsstelle liege. "Natürlich war das gelogen", sagte sie.
Das Gericht hatte die Zeit zwischen den Verhandlungsterminen genutzt, um sich beim damaligen Arbeitgeber des Angeschuldigten zu dessen Beschäftigung zu erkundigen. Die Firma hat umfassende Auskunft zu dessen Arbeitszeiten gegeben. Sie sind durch die monatlichen Stempelnachweise sicher dokumentiert. Etwa 20 Minuten dauerte es, bis Amtsrichterin Ilona Conver alle Monatsberichte vorgelesen hatte. Aus diesen Stempelnachweisen gehen die Zeiten der Anwesenheit in dem Betrieb zweifelsfrei hervor.
Fast genau so lang dauerte es, bis die 18 Einträge aus dem Vorstrafenregister verlesen waren. Seit 25 Jahren gerät der 50-Jährige immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz - für das Gericht ist er so etwas wie ein Stammkunde. Breit ist die Palette der Straftaten, für die er verurteilt wurde. Mehrfach tauchen Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Urkundenfälschung auf. Einmal erhielt er auch eine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Vier Urteile erfolgten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens hat der Mann im Gefängnis verbracht.