Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte eine 67-jährige Autofahrerin zu einer Geldstrafe, weil sie absolut fahruntüchtig mit ihrem Auto unterwegs war.
Eine 67-jährige Rentnerin war im Mai dieses Jahres in Haßfurt einer Streife der Polizei aufgefallen, weil sie mit ihrem Auto mehrmals auf die linke Fahrbahnseite gekommen war. Die Ursache war, wie ein Gutachten ergab, dass sie unter den Einfluss einer Vielzahl von Medikamenten stand. Deshalb sei sie, wie der Vertreter der Anklage beim Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt sagte, fahruntüchtig im Sinne des Gesetzes gewesen. Die Anklage lautete auf Trunkenheit im Verkehr unter dem Einfluss von Medikamenten. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die indes noch nicht rechtskräftig ist.
"Ich fühlte mich nicht beeinträchtig und auf die Gegenfahrbahn kam ich, weil ich an meinen Haaren herumzupfte", sagte die Rentnerin. Die hohe Konzentration an Medikamenten im Körper begründete sie damit, dass sie am Vortag aus dem Krankenhaus entlassen worden war.
Dass ein Medikament unter den vielen, die sie eingenommen hatte, eigentlich die Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt, will sie nicht gewusst haben. "Darauf hat mich kein Arzt und auch keiner in der Apotheke angesprochen." Den Beipackzettel habe sie nicht gelesen, sagte sie auf Vorhalt des Staatsanwaltes. Sie sei Tabletten gewohnt, weil sie die Arzneimittel schon über viele Jahre nehme, und sie meinte, dass manche gar nicht mehr wirken. Weiterhin erklärte sie, dass sie auch am heutigen Tag ihre Medikamente eingenommen habe. Womit sie wohl demonstrieren wollte, dass sie "voll bei der Sache" war.
Absolut fahruntüchtig
Richterin Ilona Conver sagte, dass Medikamente im Straßenverkehr nicht die Regel seien, die zu einer Fahruntüchtigkeit führten.
In solchen Fällen seien meist Alkohol oder Drogen mit im Spiel, erklärte sie.
"Mit Tabletten werde ich kein Auto mehr fahren", versicherte die Angeklagte. Laut dem vorliegenden Gutachten war sie aufgrund der Medikamente absolut fahruntüchtig.
Weiße Weste
Im Bundeszentralregister hat sie eine weiße Weste. Sie ist im juristischen Sinne nicht vorbelastet. Der Anklagevertreter forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro und ihr dürfe vor Ablauf von weiteren sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Alles tue ihr leid, beteuerte die 67-Jährige, die ohne Rechtsbeistand erschienen war.
Das Urteil des Gerichts lautete auf Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro, also auf 750 Euro. Das hielt das Gericht für ausreichend, weil es sich nicht um eine typische Trunkenheitsfahrt handelte.
Mit Medikamenten könne man sich schon einmal irren, auch wenn das keine Entschuldigung sei, sagte die Richterin. Die Fahrerlaubnis wurde eingezogen und innerhalb von weiteren vier Monaten darf ihr keine neue erteilt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht erklärte. Die Verurteilte nahm den Urteilsspruch dagegen an.