Mit Beginn 2018 gilt die gesetzliche Rauchmelder-Pflicht in Bayern auch für ältere Wohnbauten. Zwei Feuerwehrleute erklären, was zu beachten ist.
Die wichtigste Frage zuerst: In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden? Bernd Kötzner erklärt es: Mindestens einer "in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der zu Wohn- oder Aufenthaltsräumen führt." Der Zeiler Feuerwehrmann hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt. Bei seinem Arbeitgeber, der Firma Maincor, ist er Brandschutzbeauftragter, außerdem hat er sich zur "Fachkraft für Rauchwarnmelder" ausbilden lassen. Jetzt berät er Firmen wie Privatpersonen bei den Fragen, die in Zusammenhang mit der gesetzlichen Rauchmelder-Pflicht auftauchen können.
Er installiert die Geräte auch und prüft ihre Betriebsbereitschaft. Seit 1. Januar müssen nämlich nach der Bayerischen Bauordnung alle Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Zwar gilt in Bayern bereits seit September 2012 die gesetzliche Rauchmelderpflicht, allerdings gab es diverse Fristen. Für alle Neubauten, die nach 2012 errichtet wurden, ist die Rauchmelder-Pflicht schon seit fünf Jahren zwingend vorgeschrieben. Für ältere Bestandsbauten lief die Frist nun zum 31. Dezember 2017 ab. Freilich aber ist nach Bernd Kötzners Erfahrung deswegen noch lange nicht jedes Gebäude entsprechend nachgerüstet worden. Das liegt unter anderem auch daran, dass es keine Kontrolle durch den Gesetzgeber gibt: "Da kommt niemand bei Ihnen zu Hause vorbei und prüft das."
Der 36-Jährige schickt gleich eine Warnung hinterher: Falls doch jemand vorbeikomme und vorgebe, er wolle sehen, ob die Rauchmelder installiert sind, dann habe diese Person gewiss anderes im Sinn, als sich um den Brandschutz im Gebäude zu kümmern. Deswegen gilt: Nur demjenigen, den man selbst damit beauftragt hat, sollte man Zugang zu seinen Rauchwarnmelder-Geräten gewähren. Wenn zum Beispiel in Mietwohnungen der Vermieter eine Fachkraft zwecks Installation beauftragt hat, sollte der Vermieter das seinen Mietern ankündigen.
Apropos Installation: Die geht laut Bernd Kötzner recht einfach und kann von Hauseigentümern oder Vermietern freilich auch selbst vorgenommen werden. Wer aber unsicher ist, etwa wegen der Vorgaben oder der Qualität der Rauchmelder, der sei bei einem Fachmann gut aufgehoben.
Gerade auch in Bezug auf die Qualität der Geräte hat Peter Pfaff, Kreisbrandinspektor im Landkreis Haßberge, so seine Erfahrungen gemacht. Der Zeiler Feuerwehrmann hat privat ganz unabhängig von gesetzlicher Pflicht schon seit vielen Jahren ein Rauchmelder-System in seinem Wohnhaus installiert und sich auch damit auseinandergesetzt, was auf dem Markt so angeboten wird. Von Rauchmeldern für unter zehn Euro rät er ab, bei Billigprodukten sei die Verlässlichkeit oft geringer. "Da gibt es häufiger Fehlalarm", sagt er. Sollte der nun nachts auslösen, ist das in erster Linie nervig, aber wenn der Alarm etwa in Abwesenheit der Bewohner losgeht und ein Außenstehender alarmiert aufgrund des schrillen Warntons die Feuerwehr, dann rückt die auch aus. Pfaff erklärt: "Das ist genauso zu behandeln wie ein aufgeschalteter Alarm." Das heißt, die Feuerwehrleute müssen sich gegebenenfalls Zugang zur Wohnung verschaffen, wenn sich nicht klären lässt, ob es sich um einen Fehlalarm handelt. Rauchmelder, die bestimmte Qualitätssiegel tragen, verminderten dieses Risiko deutlich, sagt Pfaff.
Als groben Richtwert gibt der Kreisbrandinspektor 20 Euro an, ab dieser Preisklasse lassen sich zuverlässige Rauchmelder erwerben, wenngleich "nach oben" freilich mehr geht. Laut Pfaff gibt es Rauchmelder, die sich per Funk vernetzen lassen oder die über eine App kontrolliert werden können. Da müsse jeder selbst für sich entscheiden, ob das sinnvoll für den eigenen Haushalt ist. Die Vernetzung hält Pfaff für empfehlenswert: In seinem eigenen Haus zum Beispiel hat er zusätzlich einen Melder im Raum mit der Pelletheizung im Keller installiert. Wenn der auslöst, hört man das in den Geschossen darüber kaum oder gar nicht, allerdings springen bei der Vernetzung auch die anderen Rauchmelder auf Alarm und es lässt sich feststellen, wo der Alarm auslöste.
Bernd Kötzner empfiehlt, dass neben der VdS-Zulassung (VdS steht für "Vertrauen durch Sicherheit", es handelt sich um ein Gütesiegel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ) auch darauf geachtet werden sollte, dass das "flammende Q" auf dem Gerät abgebildet ist. Laut Kötzner bescheinigt es dem Rauchmelder eine höhere Langlebigkeit und eine höhere Sicherheit vor Fehlalarmen.
Bleibt die Frage, ob im Brandfall bei nicht erfüllter Rauchmelderpflicht rechtliche Konsequenzen drohen oder ob etwa die Gebäudeversicherung greift oder nicht. Bernd Kötzner sagt, dass sich das nicht einfach beantworten lässt. Rein theoretisch sollte es etwa die Versicherung nicht berühren, denn das Gesetz dient der Rettung "von Menschenleben, nicht der Sachwertrettung". Allerdings rät Kötzner, bei der Versicherung nachzufragen. Denn womöglich lässt sich aus der nicht erfüllten Rauchmelder-Pflicht eine grobe Fahrlässigkeit ableiten.
So könnte auch dem Vermieter im Brandfall Ärger mit dem Gesetzgeber blühen, wenn er seine Fürsorgepflicht verletzt hat und ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, weil er sich nicht um die Installation von Rauchmeldern gekümmert hat. Denn zuständig für den Einbau und die Wartung (Sicherstellung der Betriebsbereitschaft) der Geräte ist laut Gesetz der Eigentümer der Wohnung beziehungsweise des Gebäudes.