Das Amtsgericht Haßfurt schickt einen Pädophilen wegen übelster kinderpornografischer Darstellungen hinter Gitter.
Was der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift mehr als 20 Minuten lang vorlas, war kaum zu ertragen. Bei einem 55-jährigen Arbeiter fanden sich auf Hunderten von Bildern und Videos kinderpornografische Darstellungen übelsten Inhaltes. Darauf zu sehen war schwerster sexueller Missbrauch bis hin zur Vergewaltigung von Kindern und sogar Kleinkindern. Das Schöffengericht am Amtsgericht in Haßfurt verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.
Der Vertreter der Anklage listete akribisch auf, in welchen Internet-Portalen der Angeklagte im Laufe des Jahres 2017 die strafbaren Dateien heruntergeladen und an andere weitergegeben hatte. Als dann Mitte April 2018 die Wohnung des Beschuldigten durchsucht wurde, fand die Polizei das Material auf der Festplatte seines Computers sowie auf einem Stick. Im Zeugenstand schilderte der ermittelnde Polizeibeamte, dass der 55-Jährige seinerzeit bereitwillig die Beweisstücke herausgerückt habe.
"Es ist wie eine Droge"
Der ledige Angeklagte stritt nichts ab und zeigte sich in vollem Umfang geständig. Er bezeichnete sich selber als homosexuell mit pädophilen Neigungen. Auf die Frage nach dem Warum sagte er wörtlich: "Es ist wie eine Droge." In beruflicher Hinsicht lebt er in absolut geordneten Verhältnissen. Schon seit 39 Jahren arbeitet er ununterbrochen in der Produktion eines Unternehmens.
Beim Gericht ist der Mann kein Unbekannter. Ende 2014 wurde er zu einer rechtskräftigen Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil er damals einen zwölfjährigen Jungen sexuell missbraucht hatte. Zudem besaß er seinerzeit schon Tausende von kinderpornografischen Fotos und Videos. Als Bewährungsauflage wurde ihm bei dieser Verurteilung eine Therapie vorgeschrieben.
Im Kontakt mit "Gleichgesinnten"
Ob diese Therapie denn nichts genutzt habe, wollte die Vorsitzende Richterin Ilona Conver wissen. Doch, meinte der Angesprochene etwas kleinlaut, aber im Internet sei er dann wieder mit Gleichgesinnten in Kontakt gekommen und auf diese Weise rückfällig geworden. Regelmäßig und zuverlässig habe er die damalige therapeutische ambulante Behandlung absolviert, schilderte er. Auf Dauer geholfen hat sie nicht.
Verteidiger Tilman Fischer betonte den "medizinischen Hintergrund" im Verhalten seines Mandanten. Wie dieser sich in sexueller Hinsicht zwanghaft zu Kindern hingezogen fühle, habe schon Suchtcharakter. Von daher sei möglicherweise seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt.
Psychische Belastung für die Staatsanwaltschaft
Von verminderter Schuldfähigkeit wollte der Staatsanwalt jedoch partout nichts wissen. Wollte man dieses Prinzip allen Ernstes gelten lassen, müsste man schließlich jeden mehrfachen Dieb freisprechen. Die Amtsrichterin wies ebenfalls darauf hin, dass psychiatrische Gutachter bei einer sogenannten Kleptomanie volle Steuerungs- und Schuldfähigkeit attestierten. Nur ein subjektiv verspürter "Drang" reiche einfach nicht aus, um die Schuld infrage zu stellen.