Ohne Führerschein und in halsbrecherischem Tempo ist ein 22-Jähriger im Sommer durch Haßfurt gerast. Dafür und weil er drei Monate zuvor einen Mann in der Disco geschlagen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht jetzt zu einer Freiheitsstrafe.
Das süffisante Lächeln wollte dem Angeklagten auch bei der Urteilsverkündung nicht von den Lippen weichen. Dabei hatte Wolfgang Titze, Vorsitzender Richter und Direktor des Amtsgerichts Haßfurt, ein hartes Urteil gesprochen: Sechs Monate muss der 22-Jährige in das Gefängnis, falls das Urteil rechtskräftig werden sollte.
Denn der arbeitslose Mann, der nie einen Beruf erlernt hatte, stand zur Tatzeit unter Bewährung. Erst vor gut einem Jahr war er ohne Führerschein hinter dem Steuer eines Wagens erwischt worden. Diesen Sommer saß er schon wieder ohne Schein auf einem Fahrersitz - dieses Mal auf dem eines Motorrads.
Zusammen mit einem Kumpel fuhr der 22-Jährige am 28. Juni gegen 23 Uhr bei der Abiturfeier im Schulzentrum Haßfurt vor. Da den beiden jungen Männern der Eintritt verwehrt wurde, schwangen sie sich wieder auf das Motorrad.
Doch schon nach wenigen Metern leuchtete hinter ihnen das Blaulicht eines Polizeiwagens auf.
Der Polizist, der vor Gericht als Zeuge geladen war, gab zu Protokoll, dass er die beiden Männer aufhalten wollte, weil sie keine Helme trugen. Doch statt einer Verwarnung folgte eine wilde Verfolgungsjagd, bei der der 22-jährige Motorradfahrer die Reifen quietschen ließ. "Er gab Gas und ich habe geschrien ,Halt an!'", erzählte der Sozius dem Richter.
Nachdem das Motorrad entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße gefahren war, raste es in eine Sackgasse. "Bis er gesagt hat ,Spring ab', lag ich schon auf dem Boden", sagte der 20-jährige Beifahrer.
Sturz in der Sackgasse "Hatten Sie denn vorher darüber gesprochen, ob Ihr Freund einen Führerschein besitzt?", wollte Richter Wolfgang Titze wissen. Der einstige Sozius schüttelte den Kopf.
Bei dem Sturz zog er sich Schürfwunden an beiden Unterarmen zu. Während der Fahrer vor der Polizei flüchten konnte, wurde er an Ort und Stelle gefasst. Bestraft wurde der 20-Jährige aber nicht.
"Sie hatten beide unheimlich Glück", so Titze. Der 22-jährige Angeklagte musste sich aber nicht nur wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verantworten, sondern auch wegen einer weiteren Körperverletzung.
Im März hatte er einen 23-Jährigen vor einer Diskothek in Hofheim zwei Mal mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Das Opfer wurde aus der Jugendvollzugsanstalt Kronach nach Haßfurt gebracht. Er habe seinen Angreifer noch nie zuvor gesehen, sagte der Zeuge aus. Nach den Schlägen auf Mund und Hinterkopf habe er eine Woche lang Zahnschmerzen und eine Beule gehabt.
Da sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht äußerte und der Geschädigte nach eigenen Angaben zu betrunken war, blieb das Tatmotiv im Dunkeln. "Ich weiß nur, dass ich mit jemand anderen Streit hatte und er sich plötzlich eingemischt hat", sagte der 23-jährige Zeuge.
Für diese Körperverletzung sowie das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis mit fahrlässiger Körperverletzung, veranschlagte Richter Wolfgang Titze zwei Freiheitsstrafen von je vier Monaten. Daraus bildete er eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Eine Fahrerlaubnis darf er erst in zwei Jahren wieder beantragen.
"An Ihnen prallt alles ab", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Der 22-Jährige hat bereits sieben Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung und Drogen.