Knapp am Gefängnis vorbei

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Flegel/Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Flegel/Archiv

Obwohl sie unter Bewährung stand, hat eine Frau betrogen. Sie bestellte Klamotten auf den Namen der Ex-Mieterin und bezahlte nicht. Die 52-Jährige hatte Glück und kam mit einer Bewährungsstrafe von vier Monaten davon.

"Es tut mir total leid, und ich verspreche, dass es nie wieder geschehen wird." Nachdem Staatsanwalt Bernd Lieb in seinem Plädoyer wegen Betrugs eine viermonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte, bat die 52-jährige Angeklagte das Gericht völlig aufgelöst und mit tränenerstickter Stimme um Nachsicht und eine milde Strafe. Da sie umfassend geständig und reumütig war, den angerichteten Sachschaden zwischenzeitlich wieder gutgemacht hat und unter einem sichtlich angegriffenen Gesundheitszustand leidet, billigte ihr Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Titze in einem Strafprozess am Haßfurter Amtsgericht "trotz Bedenken" eine erneute Bewährung zu.
Vor gut einem Jahr hatte die im Steigerwald ansässige Frau etliche Waren bei einem Versandhandel bestellt. Dabei handelte es sich um verschiedene Klamotten wie Pullover, Jacke, Stiefel und einen Bikini. Die Bestellung belief sich auf 424,64 Euro.

Allerdings verschickte die Frau den Auftrag nicht in ihrem eigenen, sondern im Namen ihrer Ex-Mieterin. Geraume Zeit vorher hatte die Beschuldigte diese Methode - damals mit deren Einverständnis - bereits des Öfteren praktiziert.
Diesmal lag die Sache anders. Die Mieterin war nämlich zu dem Zeitpunkt längst ausgezogen und das einst gute Mieter-Vermieter-Verhältnis war völlig zerrüttet. Um die Mietkaution stritten sich die ehemaligen Mietparteien sogar gerichtlich.
Mutmaßlich bestellte die geschiedene Frau auf fremden Namen, weil man ihr selber wohl nichts geliefert hätte. Denn: Aufgrund ihres Schuldenberges hatte sie bereits im November 2009 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, und der Gerichtsvollzieher ging bei ihr ein und aus. Zu allem Übel informierte sie ihre ehemalige Mieterin nicht über den ganzen Vorgang.
Im Zeugenstand schilderte diese, dass sie aus allen Wolken gefallen sei, als ihr wegen einer nicht bezahlten Rechnung im März dieses Jahres die Zwangsvollstreckung angedroht wurde. Postwendend ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die ermittelnden Beamten hatten keine Mühe, die Sachlage aufzuklären.

Erheblich vorbelastet

Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister ist die Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt mehr. Seit 2007 wurde sie schon drei Mal wegen verschiedener Vermögensdelikte verurteilt. Und: Zum Tatzeitpunkt stand sie unter laufender Bewährung. Deshalb lautete für die Juristen die Gretchenfrage: erneute Bewährung - ja oder nein?
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Schwindlerin nichts aus ihrer früheren Verurteilung gelernt habe. Trotzdem rang sich der Vorsitzende zu der viermonatigen Bewährungsstrafe durch, die drei Jahre lang ausgesetzt wird. Zusätzlich muss die Verurteilte insgesamt 750 Euro in monatlichen Raten zu jeweils 50 Euro an den Caritasverband Haßberge zahlen. Beim nächsten Fehltritt aber, so der Richter, gebe es kein Pardon mehr. Ob der Staatsanwalt gegen den Richterspruch noch Berufung einlegt, blieb am Ende des Prozesses in Haßfurt noch offen