Das Amtsgericht in Bamberg verurteilte den 18-Jährigen wegen zahlreicher Delikte zu einer Freiheitsstrafe.
Eine ganze Reihe von Straftaten brachte einem 18-jährigen Heranwachsenden aus Haßfurt vor dem Amtsgericht Bamberg eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ein. In dem Strafprozess ging es vor Jugendrichter Martin Waschner um falsche Ausweise und Geldscheine, Betrug mit SIM-Karten, Ecstasy-Pillen und verbotene Waffen. Sogar eine Maschinenpistole wollte sich der Angeklagte beschaffen.
Dazu hatte sich René F. (Name geändert) im Juni 2017 ins Dark-Net begeben. Bei einem Anbieter aus Australien wurde er fündig und bestellte eine Maschinenpistole MAC-11, die pro Minute bis zu 1200 Schuss abfeuern kann. In Deutschland sind der Erwerb, die Einfuhr und der Besitz solcher "Kriegswaffen" streng geregelt und ohne entsprechende Genehmigungen strafbar. Auch die 1700 US-Dollar bezahlte er. Als er die Schusswaffe im August 2017 auf einem Parkplatz in Haßfurt in Empfang nehmen wollte, erwartete ihn ein verdeckter Ermittler. Was René F. nicht geahnt hatte: Hinter dem Anbieter im Dark-Net verbarg sich die australische Polizei, die ihre bundesdeutschen Kollegen informierte. Seither sitzt René F. in Untersuchungshaft.
Bei einer gefährlichen Waffe alleine blieb es aber nicht, wie weitere Ermittlungen zutage förderten. Hinzu kamen eine gefälschte tschechische Identitätskarte und neun 50 Euro-"Blüten". Bei einer Hausdurchsuchung im August 2017 fanden sich zudem 771 XTC-Tabletten im Gesamtgewicht von 240 Gramm, kleinere Kokain-Reste und drei Schlagringe - alles verboten. Die Ecstasy-Pillen hatte René F. ebenfalls im Dark-Net für 1000 Euro erworben, um sie gewinnbringend weiterzuveräußern; er war allerdings hereingelegt worden, weil sie keine Amphetamine enthielten, sondern aus dem kristallinen Aromastoff-Piperonal und handelsüblicher Zellulose bestanden. Was dem Angeklagten indes nicht half, hatte er doch im Glauben gehandelt, echte Drogen erworben zu haben. Es handelte sich bei den Fake-Pillen um Tabletten, die eine nicht geringe Menge Wirkstoffes enthalten hätten.
Bereits ab Februar 2017 hatte der damals noch jugendliche René F. mit einem Komplizen zusammen ahnungslosen Mobilfunk-Kunden knapp 50 000 Euro aus der Tasche gezogen. Durch Phishing-Nachrichten kam der Komplize an die Zugangsdaten fremder Konten und die Mobilfunknummern, mit denen im mTan-Verfahren Überweisungen möglich sind. Dann verschaffte er sich Blanko-SIM-Karten, um diese auf Kosten der ausgespähten Kontoinhaber zu belasten. Der Angeklagte trug dazu bei, indem er bei den Opfern der Betrugsmasche anrief, sich als Mitarbeiter des Service-Centers des Mobilfunk-Anbieters ausgab und so an das dafür notwendige Kennwort kam. Oder sich gegenüber dem Netzbetreiber als Kunde vorstellte, um so einen SIM-Karten-Tausch
herbeizuführen, wodurch die eigene, bislang nutzlose SIM-Karte plötzlich "offiziell" wurde. Bei der Beihilfe in sieben Fällen blieb es jedoch nicht.
René F. nutzte seine kriminellen Kenntnisse alsbald, um im Juni 2017 bei einem Online-Shop ein Pitbike zu bestellen, ein enduroähnliches Motorrad für das Gelände, das im Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Die Kosten von rund 2700 Euro sollte ein völlig Unbeteiligter aus Deggendorf tragen, an dessen Personalien und Kreditkarten-Informationen der Angeklagte gekommen war.
Wird das Urteil rechtskräftig, das durch eine Verständigung aller Prozessbeteiligten zustande kam, muss der junge Mann ins Gefängnis, die Kosten des Verfahrens tragen und zudem auf die bei ihm sichergestellten mehr als 5000 Euro Beute verzichten.