Ein 27-jähriger Bewährungsversager muss wegen eines 1000-Euro-Betrugs für vier Monate ins Gefängnis. Der Mann wurde am Amtsgericht in Haßfurt verurteilt.
"Circa 50.000 Euro", antwortete der Angeklagte auf die Frage von Amtsrichter Roland Wiltschka nach seinen Schulden. Obwohl erst 27 Jahre alt, hat der Arbeitslose bereits drei Mal die eidesstattliche Versicherung, früher sprach man vom Offenbarungseid, abgelegt. Gar vier Mal wurde er wegen Betrugs verurteilt und steht unter doppelter Bewährung. Weil er nun einen gutgläubigen Mann um eintausend Euro geprellt hat, schickte ihn das Hohe Gericht für vier Monate in den Knast - ohne Bewährung.
Bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch (3. April) glänzte der Beschuldigte zunächst mit Abwesenheit. Der Richter schickte daraufhin eine Polizeistreife zu dessen Wohnort in einer Stadt im Maintal. Dort konnten die Beamten den Angeschuldigten dingfest machen und mit dem Polizeiwagen zum Amtsgericht bringen. Vom sichtlich verärgerten Vorsitzenden zur Rede gestellt, erklärte der Angeklagte, den Termin "verschwitzt" zu haben.
Mit Fernsehgerät geködert In der Sache selber war der Beschuldigte - bei erdrückender Beweislage - voll geständig. Im März 2012 wollte er per Email-Kontakt einem 58 Jahre alten Mann aus der Pfalz ein neues Fernsehgerät samt 3-D-Brille verhökern. Mit dem Scheinargument, dass er als Geschäftsmann die elektronischen Geräte billiger erwerben könne, hatte er den Gutgläubigen aus Heidesheim am Rhein geködert und einen Vorschuss von 1000 Euro gefordert.
Der etwas leichtsinnige Käufer überwies daraufhin das Geld - und wartete vergeblich auf die versprochene Ware. Als er in den darauf folgenden Tagen immer wieder vertröstet wurde, schaltete er seinen Rechtsanwalt ein. Der schrieb Mahnungen, erwirkte einen Mahn- und anschließend einen Vollstreckungsbescheid. Aber bei dem notorische Schuldner war nichts zu holen, und einem Nackten kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen.
Immerhin demonstrierte der Angeklagte seinen guten Willen und überreichte dem Geschädigten im Gerichtssaal 250 Euro in bar. Das Geld, versicherte er, habe er als "Stütze" vom Jobcenter zum Monatsanfang erhalten. Den restlichen Schaden wolle er ebenfalls wiedergutmachen, beteuerte er. Aufgrund dieses Verhaltens plädierte sein Pflichtverteidiger Jens Urban auf eine dreimonatige Bewährungsstrafe.
Jahrelang auf Kosten anderer gelebt Staatsanwalt Sebastian Dittrich sah dagegen keine günstige Sozialprognose und der Strafrichter hielt dem Schwindler vor, "seit Jahren auf Kosten anderer gelebt zu haben". In Anbetracht seiner einschlägigen Vorstrafen und der Tatsache, dass er gleich zweifach unter Bewährung stand, lautete das Urteil: Vier Monate "ohne". Eine Woche hat der Verurteilte Zeit, um Berufung oder Revision dagegen einzulegen.