In Knetzgau auf den Falschen eingeschlagen

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt  Foto: Archiv

Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verhängte gegen einen 20-Jährigen 300 Euro Geldauflage, weil er einen 23-Jährigen im Gesicht verletzt hat. Der Getroffene war Zufallsopfer. Der Verurteilte zeigt Reue und gelobt Besserung.

Sein bester Freund hatte Geburtstag, und das wollte ein 20-Jähriger mit der ganzen Clique gehörig feiern. Also ging man am 24. Mai dieses Jahres, es war ein Freitag, spätabends in die Diskothek nach Knetzgau. Schnaps und Bier flossen in Strömen, und gegen drei Uhr in der Früh kam es - aus Gründen, an die sich hinterher keiner mehr erinnern kann - zu einer Rangelei und Schubserei mit einer Gruppe von anderen Gästen.

Völlig benebelt, glaubte der 20-Jährige, seinem Freund beiseite stehen zu müssen, und schlug zu - den Falschen, wie sich hinterher herausstellte. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde der arbeitslose 20-Jährige nun vom Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt zu einer Geldauflage von 300 Euro verurteilt.

Auf der Anklagebank saß eigentlich keiner, den man gemeinhin als Schlägertyp einschätzt.
Eher ein bleiches und schmächtiges Bürschchen, dem man einen solch aggressiven Ausraster nicht zutrauen würde. Aber in der entsprechenden Verfassung, sprich im Alkoholrausch, entpuppt sich manchmal halt doch der Wolf im Schafspelz.

Dabei müsste der Halbwüchsige eigentlich wissen, dass man durch solche Torheiten in Teufels Küche kommt.
Denn vor zweieinhalb Jahren stand er schon mal vor dem Kadi. Da ging es ebenfalls um eine gefährliche Körperverletzung. Er wurde verurteilt und erinnert sich heute noch mit Schrecken daran, dass er damals im Knast einen einwöchigen Dauerarrest absitzen musste. Um nicht wieder einrücken zu müssen, gab er sich nun reumütig und gelobte Besserung.

Empfehlen kann man dieses Verhalten jedem, der etwas ausgefressen hat, weil echte Schuldeinsicht und Geständnis immer Pluspunkte beim Staatsanwalt und beim Jugendrichter bringen.

Bei dem gewalttätigen Wutausbruch vor der Knetzgauer Disco jedenfalls kannte der Beschuldigte keine Grenzen mehr und spielte den starken Maxe. Mit der Faust schlug er einem unbeteiligten 23-jährigen Studenten so brutal ins Gesicht, dass dessen Lippe aufplatzte und blutete. Im Haßfurter Krankenhaus wurde die Wunde genäht, und tagelang danach hatte der Geschlagene noch Schmerzen, wenn er etwas essen wollte. Nach einer Woche wurden die Fäden wieder gezogen, und nach weiteren 14 Tagen war die Verletzung endlich ausgeheilt.

Einsicht und Entschuldigung

Rechtsanwalt Hans Andree betonte, dass sein Mandant das Unrecht einsehe und sich bei dem Geschädigten in aller Form entschuldigt habe. Er plädierte dafür, seinem Schützling, der demnächst die Prüfung für seine Berufsausbildung ablegen will, gemeinnützige Arbeitsstunden aufzuerlegen.

Da der junge Mann bislang stets unter Alkoholeinfluss enthemmt reagiert hatte, nahm Richter Martin Kober den Geldbeutel des Angeklagten ins Visier. Laut Richterspruch muss der Verurteilte bis zum 1. Dezember diesen Jahres 300 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge bezahlen. Zumindest von diesem Geld, meint der Vorsitzende Richter, kann sich der junge Mann keinen Alkohol kaufen. Das Urteil des Jugendgerichts ist bereits rechtskräftig.