Gericht verzichtet auf Urteil - im Sinne des Rechtsfriedens

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Das Amtsgericht in Haßfurt stellte ein Verfahren gegen einen Stettfelder Holzrechtler ohne Auflagen ein.

In Stettfeld tobte vor einiger Zeit ein heftiger Streit, den zahlreiche Holzrechtler mit der dortigen Gemeinde ausfochten. Nun folgte ein strafrechtliches Verfahren gegen einen der Beteiligten, weil er in einem Brief der damals mit dieser Sache beauftragten Frau unter anderem vorgeworfen hatte, dass sie "Blödsinn, Halbwahrheiten und Fake News" verbreite sowie "fremdes Eigentum" veruntreue. Im Interesse des Rechtsfriedens hat das Amtsgericht Haßfurt nun das Strafverfahren gegen den 60-jährigen Mann wegen Nötigung, übler Nachrede und Beleidigung ohne weitere Auflagen eingestellt.

In dem Prozess ging es um einen Brief, den der Angeklagte Mitte 2017 an die Gemeinde Stettfeld geschrieben hatte. Darin erhob er gegen die vom Landratsamt in dieser Angelegenheit beauftragte Frau die oben genannten Vorwürfe. Dies führte zu einer Anzeige und schließlich zu einem Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Demnach hätte er eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen sollen. Da er dies nicht einsah, legte er mit Hilfe des Rechtsanwalts Willy Marquardt Einspruch ein, was in die öffentliche Hauptverhandlung am Amtsgericht mündete.

Zu seiner Verteidigung führte der Beschuldigte aus, dass seine Äußerungen zum einen aus dem Zusammenhang gerissen und zum anderen in der damaligen "aufreibenden und hitzigen Auseinandersetzung" entstanden seien. Aus heutiger Sicht bedauere er seine Formulierungen als etwas übertrieben und gab zu, etwas über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Auf keinen Fall habe er die Dame persönlich herabsetzen wollen. Er betonte ausdrücklich, dass es ihm nie um die Person, sondern stets um die Sache gegangen sei. Der Angeschuldigte ergänzte, dass es ihn seinerzeit sehr geärgert habe, dass "mindestens vier" seiner Schreiben an die Gemeinde nicht beantwortet worden seien.

Zeitlich fiel der Brief in eine Zeit, als der Rechtsstreit vor dem Würzburger Verwaltungsgericht anhängig war. Zahlreiche Stettfelder Holzrechtler hatten Klage gegen die Gemeinde erhoben. Dadurch war die Situation emotional aufgeschaukelt. Seit geraumer Zeit ist dieser Rechtsstreit weitgehend beendet, weil die Würzburger Richter den alten Rechtlervertrag aus dem Jahre 1901 für gültig erklärten und seitens der Gemeinde bestimmte Rechtsverstöße feststellten.

Nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch unter den Juristen meinte Amtsrichterin Ilona Conver, dass ein Teil der monierten Äußerungen wohl vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und ein anderer Teil aus strafrechtlicher Sicht "problematisch" sei. Eine weitere Aufklärung würde aber beinhalten, dass man die alten Vorgänge allesamt "wieder aufkochen" würde. Dies wäre sicherlich nicht im Sinne des Rechtsfriedens, zumal sich zwischenzeitlich die Situation in der Gemeinde wieder einigermaßen beruhigt habe.

Von daher sah auch der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und erklärte sich damit einverstanden, das Verfahren ohne Urteil und ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit einzustellen. Der Beschuldigte gilt damit weiterhin als unschuldig und selbstverständlich nicht vorbestraft. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse; seine notwendigen Auslagen, wozu vor allem die Rechnung seines Verteidigers zählt, muss der Mann selber übernehmen.