Am 24. März können die Bürger darüber entscheiden, ob die gelbe Tonne im Landkreis Haßberge eingeführt wird.
Alles rechtens! Einem Bürgerentscheid steht nichts mehr im Weg. Zumindest fast nichts: Nur der Kreistag selbst könnte ihn verhindern, nämlich indem er beschließt, die Gelbe Tonne einzuführen ohne Bürgerentscheid - denn auch damit wäre das Begehren der Bürgerinitiative "Pro Gelbe Tonne für den Landkreis Haßberge" erfüllt.
Im aktuellen Bringsystem werden Leichtverpackungen (LVP) von Bürgern vorsortiert und zu den kommunalen Wertstoffhöfen gefahren, bei einem Wechsel würde LVP-Müll in der gelben Tonne landen und von einem Entsorgungsunternehmen an den Haushalten abgeholt.
Der Prüfung standgehalten
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Bei einer Sondersitzung des Kreistages am gestrigen Dienstag wurde nun festgestellt, dass das Bürgerbegehren zur "Einführung eines Holsystems für Leichtverpackungen im Landkreis Haßberge" zulässig ist. Wie Horst Hofmann, Geschäftsleiter im Landratsamt, dem Gremium erklärte, sind bei dem Bürgerbegehren alle Voraussetzungen erfüllt, um einen Bürgerentscheid durchzuführen. So sei die "formelle Zulässigkeit" gegeben, bei der es vor allem darum geht, genügend gültige Unterschriften vorzuweisen, um dem Bürgerbegehren die nötige Substanz zu verleihen: Bei Landkreisen mit bis zu 100000 Einwohnern (der Kreis Haßberge hat rund 84500 Einwohner) müssen mindestens "sechs von 100" Kreisbürgern unterschreiben. Kreisbürger sind laut den Ausführungen Hofmanns "alle Kreisangehörige, die das Wahlrecht für die Kreiswahlen besitzen", von welchen das Landratsamt zum Stichtag der Einreichung der Unterschriftenlisten am 8. Oktober dieses Jahres genau 69316 zählte. Würden nun 4159 von ihnen eine gültige Unterschrift leisten, wäre das Ding geritzt. Und das ist es locker: Die Prüfung des Landratsamtes ergab, dass 10255 Personen das Bürgerbegehren unterschrieben haben, darunter waren "insgesamt 8709" gültige Unterschriften, sagte Hofmann.
Bürger dürfen sich einmischen
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Weiterhin stellte das Landratsamt auch die "materielle Zulässigkeit" des Bürgerbegehrens fest: Weil die Abfallwirtschaft als eine "kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge" im "eigenen Wirkungskreis" verstanden wird, ist es rechtens, dass sich Bürger über einen Bürgerentscheid in die Sache einmischen können.
Mit dieser Gewissheit war es für die Kreisräte nur noch Formsache, den Bürgerentscheid zu beschließen: Dieser soll am Sonntag, 24. März 2019, stattfinden.
Zwar hätte nach der Gesetzeslage der Bürgerentscheid "an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens" durchgeführt werden müssen, jedoch erklärte Horst Hofmann, dass die Initiatoren des Begehrens "Gelbe Tonne" damit einverstanden sind, die Frist um weitere drei Monate zu verlängern. Diese hatte der Landkreis Haßberge erbeten, weil die Zeit zur Vorbereitung des Entscheids "recht kurz" ist, wie Horst Hofmann sagte. Die Initiatoren Julian Müller, Wulf Harry Dobring und Daniel Fischer knüpften ihr Einvernehmen allerdings an die Bedingung, dass die "Einführung der gelben Tonne bis zum 1. Januar 2020 trotz des späten Wahltermins möglich ist".
Die Zeit drängt
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Damit erklärt sich auch der Wahltermin am 24. März, denn das Ergebnis des Bürgerentscheids muss laut Hofmann bis "Ende März" bekannt sein, denn "spätestens im April" finden die Verhandlungen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Haßberge mit den Vertragspartnern zur Entsorgung des LVP-Mülls statt.
Eigentor! Schlechte Idee der Vertreter des Bürgerbegehrens! Mit der Fristverschiebung auf den 24. März haben die Gegner der Gelben Tonne genug Zeit geschenkt bekommen, um mobil zu machen.
Jetzt können die Kreisräte in aller Ruhe ein Ratsbegehren ausknobeln und sich dabei theoretisch noch externe Hilfe und Beratung holen, die der Steuerzahler im Fall der Fälle sogar bezahlen müsste.
Es wäre besser gewesen, wenn der Bürgerentscheid in spätestens 3 Monaten stattgefunden hätte. Kann man das noch revidieren?