Gebrauchtmöbel oder Schrott?

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt  Foto: Archiv

Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte drei Männer wegen Unterschlagung oder Beihilfe zu Geldstrafen, weil sie bei einem sozialen Projekt des Landkreises in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Ein Täter stand unter Bewährung.

Haben sie gute Gebrauchtmöbel nur deshalb als "Schrott" deklariert, um sich selber bedienen zu können? In vier konkreten Fällen erhärtete sich im Laufe der zweieinhalbstündigen Gerichtsverhandlung am gestrigen Freitag am Amtsgericht Haßfurt dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ein 41-jähriger Angeklagter wurde deshalb wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, und zwei weitere Beschuldigte im Alter von 35 und 43 Jahren müssen wegen Beihilfe 500 und 450 Euro berappen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Möbel für die eigene Wohnung

Gute Gebrauchtmöbel landen im Haßbergekreis nicht in der Müllverbrennung, sondern werden gegen ein geringes Entgelt wieder an die Bürger abgegeben. Dafür hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises ein soziales Projekt ins Leben gerufen. Hier kümmern sich etliche zum Zweck der Wiedereingliederung befristet beschäftigte Arbeitslose um diese Aufgabe.

Drei dieser ehemaligen Mitarbeiter saßen nun auf der Anklagebank. Von November 2011 bis Januar 2012, so die Anklage, sollen sie "gute Gebrauchte" beiseite geschafft haben, damit einer von ihnen damit seine private Wohnung ausstatten konnte.

Einige der Vorwürfe wurden im Laufe der Beweisaufnahme fallen gelassen, übrig blieben noch vier Vorfälle. Dabei handelte es sich um ein Bett, einen Kühlschrank, eine Couch sowie eine Stereoanlage. Zwei der drei Angeklagten beteuerten, dass diese Gegenstände defekt gewesen seien und man sie "nur vor der Deponie gerettet" habe.

Vertrauensbasis

Tatsache war jedenfalls, dass der Hauptangeklagte diese Dinge doch brauchen konnte und sie in seiner privaten Garage und Wohnung landeten. In keinem dieser Fälle wurde der Vorgesetzte informiert. Weil die beiden Kumpels beim Abladen halfen, wurden sie der Beihilfe zur Unterschlagung bezichtigt.

Der als Zeuge geladene Abfallberater des Kreises bestätigte, dass die drei Mitarbeiter vor Ort bei den Kunden entscheiden, was brauchbar ist oder nicht. Insofern beruht das gesamte Abfuhrsystem wesentlich auf einer Vertrauensbasis. Lediglich durch stichprobenartige Kontrollanrufe bei den Bürgern wird die ordnungsgemäße Entsorgung der Gebrauchtmöbel kontrolliert.

"Notorische Straftäter"

In seinem Plädoyer bezeichnete Staatsanwalt Christopher Lehmann zwei der drei Männer als "notorische Straftäter", weil sie unter anderem wegen Betrugs einschlägig vorbestraft waren. Da der 41-jährige Haupttäter unter laufender Bewährung steht, beantragte der Jurist in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Rechtsanwalt Ralf Flöthe wies allerdings darauf hin, dass es sich einerseits nur um geringwertige Wirtschaftsgüter handelte und sein Mandant dem Abfallwirtschaftsbetrieb außerdem angeboten habe, die Waren zurückzugeben.

Das Amtsgericht beließ es bei den Geldstrafen, die bereits rechtskräftig sind. Richter Roland Wiltschka kreidete allen drei Verurteilten an, dass sie das in sie gesetzte Vertrauen missbraucht haben. Im Hinblick auf die anstrebte Integration ins Arbeitsleben rieb er den Männern unter die Nase: "So nicht!".