Freundin und Polizei attackiert

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Symbolbild Foto: Archiv
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Das Amtsgericht in Haßfurt schickt einen 42-Jährigen wegen mehrerer Vergehen hinter Gitter.

Zunächst war es "nur" eine Sachbeschädigung. Ein 42-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Schweinfurt hatte nach einem Streit in Haßfurt das Auto seiner Ex-Freundin demoliert. Hierbei wurde versehentlich das Auto des Nachbarn mit beschädigt, und der rief die Polizei. Die Beamten nahmen ihn in Gewahrsam. Dabei leistete er Widerstand und beleidigte die eingesetzten Polizisten mit unschönen Worten. Das alles brachte dem vorbelasteten Angeklagten nun bei seinem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung ein.

Im Januar 2015 war es in Haßfurt nach den Worten der Anklagevertreterin zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin zum Streit gekommen, weil diese ihn mit einem anderen Mann betrogen haben soll. Deshalb rastete der Angeklagte nach der "Aussprache" aus.
Er nahm einen in der Nähe liegenden "Baumstamm" und demolierte offensichtlich unter Alkoholeinfluss das Auto seiner Angebeteten. Dabei rammte er das Holz so stark in das Auto der Frau, dass auf der anderen Seite ein weiteres Auto erheblich beschädigt wurde. Ein Gesamtschaden von 3650 Euro sei entstanden, erklärte die Referendarin Judith Sonn von der Staatsanwaltschaft Bamberg.


Beamte waren schneller

Nachdem er geflüchtet war, aber von spurtstarken Polizeibeamten eingeholt werden konnte, leistete er bei der Festnahme erheblichen Widerstand. "Er strampelte und trat nach uns", sagte ein Polizeibeamter. Das bestätigten Kollegen. Er musste sogar zum Dienstwagen getragen werden, und obwohl ihm Handfesseln angelegt waren, gab er nicht nach. "Wenn wir ihn im Auto nicht fixiert hätten, wäre durch sein Treten möglicherweise jemand von uns verletzt worden", sagte einer der Beamten. Beleidigungen hagelte es nach deren Aussagen von der Festnahme bis zur Haftzelle. Am nächsten Morgen, als er bei der Polizei Haßfurt entlassen wurde, habe er Reue gezeigt, sagte ein Polizeibeamter.

Auch vor Gericht erklärte er wortreich, dass ihm alles leid tue und er sich nicht an alles erinnern könne. "Es war absoluter Sch..., was ich gemacht habe, und mein Problem sind Alkohol und Drogen", sagte der 42-Jährige. Zwei Flaschen Wodka habe er damals intus gehabt. Er gab an, bereits einen Termin zu einer Entgiftung zu haben, und er wolle sich dann einer Langzeittherapie unterziehen. Den von ihm verursachten Schaden will er "abstottern."

Der Beschuldigte ist bei der Polizei kein Unbekannter. Als er sich bei einem der Beamten entschuldigte, fragte dieser: "Warum kann ich eine ehrliche Entschuldigung nicht abnehmen?"
Die "Ex" des Angeklagten konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung kommen. Sie soll er am Tattag geschlagen und eingesperrt haben. Ein Nachbar hörte, dass es in der Wohnung der Frau hoch herging, weshalb er sich Sorgen machte und in der unverschlossenen Nachbarwohnung nachschaute. "Dort habe ich die Nachbarin kauernd in Schutzhaltung auf dem Sofa gesehen und der Angeklagte stand in drohender Haltung vor ihr", sagte der 23-jährige Zeuge.


Lob für den Mut

Jedenfalls stellte er sich zwischen die Parteien und brachte den Angeklagten, nachdem der versucht habe, gegen seine eigene Freundin vorzugehen, zu Boden. Das nötigte der Richterin Respekt ab: "Sie waren mutig und haben sich selbst in Gefahr begeben", sagte Ilona Conver.

Einen "langen Atem" brauchte die Richterin, um die 24 Einträge zu erörtern, die im Bundeszentralregister über den Angeklagten vermerkt sind. Quer durch das Strafgesetzbuch gibt es da Verfehlungen: Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das passte überhaupt nicht zu einer vorausgegangenen Äußerung des Angeklagten: "Normal bin ich nicht aggressiv", erklärte der 42-Jährige. "Da steht schon einiges drin, die Masse macht's", hielt ihm die Richterin vor.


Zehn Monate ohne Bewährung

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Günter Grüne, hielt sieben Monate mit Bewährung für angemessen. Der Urteilsspruch lautete auf zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. "Ihre Aktionen waren nicht von geringer Intensität und Sie haben offene Bewährungen nicht als Chance genutzt", stellte Ilona Conver fest. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.