Fernfahrer muss nach Beleidigung zahlen

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Das Amtsgericht in Haßfurt hat ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen einen Fernfahrer eingestellt. Dennoch muss der 61 Jahre alte Angeklagte zahlen: 200 Euro Geldauflage. Tut er das, ist der Fall für ihn erledigt.

Der Fernfahrer aus Berlin kann sich genau erinnern: Am frühen Morgen des 30. April dieses Jahres gab es nichts als Ärger und Verdruss. Als er dann auch noch minutenlang in einer Warteschlange stand, platzte dem 61-Jährigen bei einem Wortgefecht mit einem Kassierer der Kragen. Er bezeichnete den Verkäufer als "riesengroßes A...". Beim Strafprozess am Haßfurter Amtsgericht wurde das Verfahren wegen Beleidigung nun zwar eingestellt, aber der Berliner mit der flinken Zunge muss als Auflage innerhalb eines Monats 200 Euro an den Eberner Jugendtreff zahlen.

Selbstbewusst und detailliert schilderte der unbekümmerte Angeklagte den Tathergang. Er hatte damals am Knetzgauer Autohof übernachtet, war aufgestanden und wollte um kurz nach sieben Uhr duschen gehen. Dazu musste er erst einmal 2,50 Euro auf den Tisch legen, um dann im Sanitärbereich festzustellen, dass alle Duschkabinen bereits belegt waren.
Weil er erst nach einer längeren Wartezeit unter die Brause konnte, hatte er schon "so nen Hals".

Schlecht hatte der Tag angefangen, und schlecht ging es weiter. Als er frühstücken wollte, fand sich der Lastwagenfahrer schon wieder in einer Warteschleife. Vor der Kasse stauten sich die Kunden. Hinter ihm maulte ein anderer Wartender darüber, ob "in dem Laden" denn überhaupt nichts vorwärts gehe. Der etwas weiter entfernt stehende Mitarbeiter des Rasthofes nahm irrtümlicherweise an, dass die abfällige Bemerkung von dem Berliner stammte.

Schlagabtausch

Gereizt soll der Beschäftigte den Berliner mit den Worten "Wenn dir was nicht passt, dann mach' dich doch vom Acker" angefahren haben. Danach entspann sich der verbale Schlagabtausch, der darin gipfelte, dass der 61-Jährige seinen Widersacher als "riesengroßes A..." und als "Doldi" beschimpfte.

Daraufhin stellte der Beleidigte Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft schickte dem Beschuldigten einige Zeit später einen Strafbefehl über 200 Euro. Damit war der nicht einverstanden. Er legte Einspruch ein, weshalb es zu der Verhandlung in Haßfurt kam. "Ich habe den ganzen Streit nicht angefangen", betonte der Angeschuldigte trotzig. Darauf, belehrte ihn jedoch der Richter Martin Kober, komme es gar nicht an. Vielmehr sei das bekannte A-Wort eindeutig eine Beleidigung - und die ist eben strafbar.

Widerwillig sah der unbescholtene, extra aus Berlin angereiste Mann ein, dass er nicht völlig ungeschoren davonkommen würde. Also stimmte er widerstrebend der Einstellung des Strafverfahrens gegen die Geldauflage zu. Der Angeklagte muss 200 Mäuse berappen, für ihn hat sich damit unterm Strich nicht viel geändert.

Mit Blick auf die lange Anfahrt muss sich der Angeklagte sagen: Außer Spesen nichts gewesen, und den Ausflug ins Frankenland hätte er sich - zumindest was den Prozess in Haßfurt angeht - sparen können.