Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 23-Jährigen wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Bewährungsstrafe.
Viel spricht dafür, dass der 23-jährige Fahrer eines VW nicht von Anfang an darüber Bescheid wusste, dass sein Mitfahrer geplant hatte, am Zielort ein Kilogramm Marihuana einzukaufen. Am zweiten Prozesstag legte der Angeklagte nun ein Geständnis ab, wonach er während der Fahrt begriffen habe, warum sein Kumpel unbedingt zum Nürnberger Hauptbahnhof wollte. Weil er auch dann, als ihm ein Licht aufgegangen war, die Fahrt fortsetzte und zusammen mit dem Dealer und dem Stoff wieder nach Hause fuhr, wurde er nun vom Schöffengericht am Amtsgericht in Haßfurt wegen Beihilfe zum unerlaubten Drogenhandel zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Drogen-Beschaffungsfahrt führte am Nachmittag des 31. Mai 2018 von Zeil nach Nürnberg. Neben dem Angeklagten, der am Steuer saß, befanden sich der Drogeneinkäufer sowie drei junge Damen in dem Wagen. Am Nürnberger Hauptbahnhof ging der Dealer auf Drogenkauf und erwarb ein Kilogramm Marihuana für 4000 Euro. Das kriegten die anderen nicht direkt mit, weil sie in einem nahen Fastfood-Restaurant speisten.
Beim ersten Verhandlungstermin behauptete der Angeklagte noch, weder vor noch während der ganzen Zeit etwas von dem Drogenkauf gewusst zu haben. Man habe sich kaum unterhalten, weil im Fahrzeug laute Musik lief, lautete seine damalige Einlassung. Belastet wurde der Angeschuldigte im ersten Termin allerdings von dem zwischenzeitlich inhaftierten Rauschgifthändler, als der im Zeugenstand erklärte: "Ich habe damals laut gesagt: ,Wir gehen jetzt nach Nürnberg und holen dort ein Kilogramm Gras'." Unglaubwürdig blieb auch die damalige Äußerung des beschuldigten Fahrers, wonach er die "stinkenden Blüten" (Staatsanwalt Keller) des Marihuanas nicht gerochen haben will. Mit seinem Geständnis machte er nun eine Kehrtwendung.
In seinem Plädoyer unterstrich der Staatsanwalt die enorme Drogenmenge, die zweifellos dem Handel gedient habe. Sie liegt etwa siebenfach über der vom Gesetzgeber festgelegten "geringen Menge." Letztlich sei der Angeklagte "ein Zahnrad in den Machenschaften eines ausgebufften Drogendealers" gewesen, sagte der Vertreter der Anklage.
Strafmildernd hielt er dem 23-Jährigen zugute, dass er durch das Geständnis dem Gericht viel Arbeit erspart habe. Er würdigte auch, dass der seit fast fünf Jahren in Deutschland lebende Syrer eine Ausbildung im dritten Lehrjahr absolviert, die deutsche Sprache gut beherrscht und bestens integriert ist. Aufgrund dieser lobenswerten positiven Sozialprognose beantragte er eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten.
Pflichtverteidiger Stefan Wagner war sich sicher, dass sein Mandant die "Spritztour" nie und nimmer unternommen hätte, wenn er von Anfang an den Zweck der Fahrt gekannt hätte. So aber kam es, wie es kommen musste, und der junge Mann habe den "Absprung nicht geschafft." Nichtsdestotrotz bescheinigte er ihm einen "ordentlichen Lebenswandel" und hielt eine Bewährungsstrafe von maximal neun Monaten für ausreichend.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Schöffengerichts lag zwischen diesen beiden Anträgen. Amtsrichterin Ilona Conver sprach in ihrer Urteilsbegründung davon, dass die als "Freundschaftsdienst gedachte Aktion ein schwerer Fehler" gewesen sei. Gleichwohl gewann das Schöffengericht unter dem Strich einen positiven Eindruck von der Persönlichkeit des Verurteilten. Deshalb verzichtete das Gericht darauf, einen Bewährungshelfer zu bestellen. Zusätzlich muss der Verurteilte einen Betrag von 250 Euro an eine Drogeneinrichtung im Kreis Haßberge in monatlichen Raten von jeweils 50 Euro zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.