Ein 35-Jähriger aus dem Maintal ist wegen Rauschgifthandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Maintal vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. Das Schöffengericht verurteilte den Mann wegen des Besitzes von und des Handelns mit Drogen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
425 Euro "Drogengeld" gefunden
Der Beschuldigte hatte im April 2018 in Eltmann mit seinem Fahrrad einen Unfall gebaut. Bei der Aufnahme entdeckte die Polizei bei dem Mann laut Anklageschrift "Betäubungsmittel in nicht geringer Menge" sowie "Drogengeld" in Höhe von 425 Euro.
Verteidiger Jochen Kaller erklärte, dass sein Mandant etwa die Hälfte der bei ihm sichergestellten Betäubungsmittel selber konsumieren wollte. "Die andere Hälfte hätte er wohl verkauft", räumte der Anwalt ein. "Mittlerweile hat mein Mandant nichts mehr mit Drogen zu tun", sagte Kallerer. Er habe seinen Führerschein verloren und dürfe nicht einmal mehr Fahrrad fahren. Im Moment sei er dabei, sich wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Seine Arbeitsstelle hatte er nach dem Vorfall verloren.
Schädelbruch erlitten
Eine Polizeibeamtin schilderte, dass sie bei der Unfallaufnahme bei dem Angeklagten drogentypische Merkmale festgestellt und danach verschiedene Betäubungsmittel aufgefunden habe.
Zwei Beamte der Kriminalpolizei erklärten, dass der Angeklagte nach der Überführung zur Kripo Schweinfurt über Schmerzen und Unwohlsein geklagt habe. Der Notarzt habe den Mann sofort in ein Klinikum bringen lassen, wo unter anderen ein Schädelbruch festgestellt worden sei. Kurios: In einem anderen Krankenhaus war er zuvor als haftfähig entlassen worden.
Nach den Worten der Kriminalbeamten entdeckte man beim Angeklagten Listen mit Namen und Geldbeträgen, ebenso Kontakte in einem der vier sichergestellten Handys. "Anhand dieser Beweismittel konnte davon ausgegangen werden, dass Handel mit Betäubungsmitteln vorlag."
Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Ilona Conver, verlas das Gutachten des Landeskriminalamts, in dem das Rauschgift untersucht worden war. Man habe einige "Kracher" entdeckt, so die Richterin.