Etwas "Grelles" verletzt eine Frau

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Mit einem Laserstrahl wurde eine 52-jährige Autofahrerin verletzt. Für die Tat wurde jetzt ein 22-jähriger Handwerker verurteilt. Foto: Symbolbild/Thinkstock
Mit einem Laserstrahl wurde eine 52-jährige Autofahrerin verletzt. Für die Tat wurde jetzt ein 22-jähriger Handwerker verurteilt. Foto: Symbolbild/Thinkstock

Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte eine Attacke mit einem Laserpointer. Der Angeklagte hatte Glück.

Dummheit, Gedankenlosigkeit, jugendlicher Leichtsinn - diese Worte fielen bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Ein 22-jähriger Handwerker war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hatte mit einem Laserpointer im November in den Nachtstunden nördlich von Ebern eine Autofahrerin geblendet, die dadurch eine Schädigung an der Netzhaut erlitt. Das Verfahren wurde, da der junge Mann geständig und einsichtig war, gegen Auflagen vorläufig eingestellt.

Der Angeklagte stammt aus der Rhön und war im November als Beifahrer mit seinem Freund auf der Bundesstraße B 279 in Richtung Fulda unterwegs. Nach den Worten des Anklagevertreters Ilker Özalp leuchtete er mit dem Laserpointer und traf eine entgegenkommende Autofahrerin im Gesicht. Die Frau wurde verletzt, und das gilt als gefährliche Körperverletzung.


Unabsichtlich

Der Angeklagte, der mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Seifert, erschienen war, räumte, wie der Verteidiger ausführte, ein, dass er den Laserpointer benutzt hat. Er habe ihn aus dem Handschuhfach des Autos seines Freundes genommen und gegen Bäume links und rechts der Straße gerichtet. Sein Mandant habe nie jemanden schädigen wollen, sagte der Verteidiger. Er habe die entgegenkommende Autofahrerin wohl unabsichtlich verletzt. "Mein Mandant sieht das ein und hat auch schon an die Geschädigte 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt und sich bei ihr schriftlich entschuldigt", sagte der Verteidiger vor Gericht.

Der Zeuge, in dessen Auto der Angeklagte damals saß, sagte aus, dass sein Beifahrer den Laserstrahl in Orten seitlich gegen Hauswände gerichtet habe. "Ein Auto hat er sicherlich nicht geblendet", meinte der 45-jährige Rentner. Wenn ein Auto entgegen kam, habe der Angeklagte immer aufgehört, den Laserpointer zu benutzen. Als er zu Hause war, sei die Polizei gekommen und habe den Laserpointer sichergestellt, sagte er.


Die Autonummer notiert

Eine weitere Zeugin, eine 30-jährige Frau, war am Tattag mit ihrer sechsjährigen Tochter mit ihrem Auto auf der B 279 unterwegs. "Ich habe schon dort öfters links und rechts von meinem Auto einen grünen Strahl an Hauswänden gesehen und war erschrocken. Sie ließ das Auto, aus dem der Strahl kam, vorbeifahren und hat sich die Autonummer notiert und die Polizei angerufen, wie sie sagte.

Die am Auge verletzte Frau, eine 52-Jährige, erklärte, dass sie in eine Einfahrt abbiegen wollte und wegen Gegenverkehrs anhalten musste. Hierbei sei sie aus dem entgegenkommenden Auto heraus mit einem grünen Strahl geblendet worden. "Ich habe sofort nichts mehr gesehen und konnte gerade noch einbiegen." Die ganze Nacht habe sie nur "grün gesehen" und Schmerzen an den Augen verspürt. Ihr Mann habe die Polizei in Ebern verständigt.


Noch immer Probleme

Auch heute habe sie noch Probleme und befinde sich in augenärztlicher Behandlung. "So was Grelles habe ich noch nicht gesehen", sagte sie aus.
Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal nochmals persönlich bei der 52-Jährigen. Sein Verteidiger regte die Einstellung des Verfahrens an.

Das tat Richterin Ilona Conver mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten ein. Gegen den Angeklagten erging die Auflage, dass er weitere 1000 Euro an die Geschädigte zahlen muss und nochmals 1000 Euro an die Lebenshilfe in Ebern. Tut er das, ist der Fall für ihn erledigt.